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Der Mord am Polizeiagenten Blau

DIE VERHANDLUNG.

Reading edition

Eröffnung.

Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den 5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ – „Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt und nach allgemeiner Remedur ruft.

Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der Angeklagten lag in den Händen der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr. Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher, Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor, Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt, Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner, Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer, Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat, Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder.

Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob, nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweise das Thema der Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden, Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil, noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen Anlaß geben.

Allgemeines und Einleitendes.

Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich dabei nicht ab.

Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen

Antrag der Verteidigung

„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“

Antrag abgelehnt.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:

„Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz und Toifl.“

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:

„Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“

Rechtsanwalt Weinberg:

„Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu erreichen sein?!“

Staatsanwalt:

„Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom Polizeipräsidium gewandt.“

Staatsanwalt:

„Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch Verlesung der Protokolle!“

Staatsanwalt:

„Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz abgeschoben worden.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln? Ich behaupte: die Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der Verteidigung stelle ich folgenden

Beweisantrag der Verteidigung.

Walter Schreiber wird als Zeuge bestätigen:

1. daß er als Lockspitzel militärischer und polizeilicher Stellen tätig war;

2. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beseitigung des unbequem gewordenen Blau übernommen hatte;

3. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beförderung des Blau nach Magdeburg und Berlin bewerkstelligt hat;

4. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Ermordung des Blau betrieben hat, und, daß er selber, nicht aber die Angeklagten die zur Anklage stehende Tat begangen hat.

Die genaue Adresse des Schreiber ist bekannt: der schweizerischen Behörde, sowie dem deutschen Konsulat in Zürich; ferner dem Vorsteher der politischen und Fahndungsabteilung des Polizeipräsidiums zu München und der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin: die dies als Zeugen bestätigen werden.“

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:

„Der Untersuchungsrichter hat keinen Anlaß gesehen, gegen die Zeugen einzuschreiten oder ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln – und ich stelle dem Urteile des Gerichts anheim, ob nicht viel eher die Drohungen der Kommunisten und die Angst vor Terrorakten Ursache sind, daß die Zeugen ihren Aufenthalt verheimlichen. Aber die Staatsanwaltschaft will alles tun, diesen Mord aufzuklären: ich werde die von der Verteidigung genannten Wege beschreiten und nochmals alles versuchen, des Zeugen Schreiber habhaft zu werden.“

Die Entscheidung über den Beweisantrag wird infolgedessen vertagt, – doch ist es geraten, den weiteren Verlauf gleich hier zu berichten:

Am zweiten Verhandlungstag teilt der Staatsanwalt mit, daß seine Recherchen nach Schreiber erfolglos waren; er habe sich sofort an die Polizeidirektion München gewandt und nochmals die Antwort erhalten: der Zeuge sei seiner Zeit nach Lindau abgeschoben worden, sein Aufenthalt in der Schweiz oder sonstwo sei unbekannt. Ebenso sei die telegraphische Anfrage bei der Polizeidirektion Zürich und dem deutschen Generalkonsulat Zürich bisher vergeblich gewesen. R.-A. Dr. S. Weinberg rät, Herrn von Saldersberg von der antibolschewistischen Liga in Berlin um Auskunft anzugehen.

Zu Beginn des vierten Verhandlungstages, Montag, 28. Juni, verliest der Staatsanwalt ein neues Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Zürich, an den er sich gewandt hatte. Das Konsulat teilt mit, daß Walter Schreiber gefunden sei und sich bereit erklärt habe, unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht zu erscheinen; er verlange 4000 M., ferner für jeden Tag Aufenthalt 20 schw. Franken Entschädigung, sowie freie Fahrt und freie Verpflegung; ferner polizeilichen Schutz während der Fahrt und vor Gericht, und außerdem Erlaubnis zum Waffentragen. Schreiber behauptete, die Münchner Polizei sei ihm die 4000 M. noch schuldig und erst, wenn diese Schuld beglichen sei, sei er zu weiteren Diensten bereit.

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Ich muß sagen, daß mir eine derartige Schamlosigkeit noch nicht begegnet ist; ich finde das Vorgehen dieses Spitzels unerhört; doch stelle ich es dem Ermessen des Gerichts anheim, ob es auf eine derartige Erpressung sich einlassen will. Ich betone nur noch, daß dies die Leute sind, die nach Ansicht des Herrn Staatsanwalts nicht erscheinen aus Angst vor Terrorakten!“

Staatsanwalt:

„Leider besteht keine gesetzliche Handhabe, den Zeugen hierher zu schaffen; ich sehe also keinen anderen Weg als auf diese Bedingungen einzugehen.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Ich muß gegen die Zahlung von 4000 M. protestieren; eine derartige Zahlung wird nie den Verdacht abschütteln können, Bestechungsgeld zu sein; ich bitte das Gericht dieses Moment nicht zu unterschätzen.“

Staatsanwalt:

„Wenn das Gericht die Zahlung ablehnt, die Staatsanwaltschaft wird nichts unterlassen, diesen wichtigen Zeugen zur Vernehmung zu bringen! Dann wird die Staatsanwaltschaft diese Summe von sich aus, aus einem ihr zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds erlegen.“

– Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung, den Staatsanwalt zu ermächtigen, den Zeugen zu den geforderten Bedingungen beizubringen; das Gericht lehnt aber die Zahlung der 4000 M. ab.

Staatsanwalt:

„Dann werde ich diese Summe bereitstellen!“

Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:

„Ich möchte den Herrn Staatsanwalt bitten uns zu verraten, woher er die 4000 M. für den Schreiber nimmt. Nach meiner Kenntnis stehen der Justizbehörde keine Spitzelfonds zur Verfügung.“

Staatsanwalt:

„Ich verwahre mich gegen den Ausdruck Spitzelfonds. Ich habe keine Spitzelfonds unter mir; ich schaffe nicht den Spitzel, sondern den Zeugen Schreiber bei.“

Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:

„Ich wiederhole meine Frage, aus welchem Fonds die 4000 M. stammen?“

Vorsitzender Dr. Joel:

„Ich bitte die Unterhaltung über diesen Punkt zu schließen!“

Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:

„Ich behalte mir vor, die Frage nochmal anzuschneiden.“

– Drei Tage später, am Donnerstag, dem 1. Juli, liegt ein Telegramm des deutschen Generalkonsuls Zürich vor: Schreiber werde der Vorladung als Zeuge nur Folge leisten, wenn er die 4000 M. vor Antritt der Fahrt ausgehändigt erhalte.

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Es dürfte sich empfehlen, dem Schreiber die 4000 M. gleich zu schenken und auf sein Erscheinen zu verzichten.“

Staatsanwalt:

„Der Staatsanwaltschaft ist nach den vorhergegangenen Ausdrücken an dem Erscheinen des Zeugen sehr viel gelegen. Ich möchte versuchen, mich nochmal an das deutsche Konsulat Zürich zu wenden.“

Die Antwort lautete: Schreiber sei nur bereit nach Empfang der 4000 M. auf dem Konsulat in Zürich auszusagen; er käme nicht nach Deutschland. Weitere Bemühungen waren erfolglos und der Beweisantrag der Verteidigung wurde, wie am Schluß berichtet wird, schließlich abgelehnt.

Noch eine Episode ereignete sich, die zur übrigen Verhandlung nicht in Beziehung steht: am fünften Verhandlungstag, Dienstag, 29. Juni, wurde der Vertreter der Roten Fahne am Saaleingang angehalten und nach Waffen durchsucht. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld bemerkt zur Beschwerde des betreffenden Herrn, daß nur dieser durchsucht worden sei. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß seine auf Überwachung und Kontrolle des Zuschauerraumes zielenden Anordnungen dahin zu ändern seien, daß die Pressevertreter künftighin unbehelligt blieben; die Kontrolle selbst sei er der Sicherheit der einzelnen Zeugen schuldig.

Die Vernehmung des Fichtmann. – Der Fall Orlowsky. –

Die Nachmittagssitzung des ersten Verhandlungstages eröffnet die Vernehmung des Angeklagten Max Fichtmann. Dieser verbüßte damals im Zuchthause Brandenburg eine langjährige Zuchthausstrafe, die im Oktober 1919 vom außerordentlichen Kriegsgericht wegen versuchter räuberischer Erpressung und versuchten Mordes an dem Edelsteinhändler Orlowsky verhängt worden war.

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg teilt zu dieser Sache mit, daß in dem Prozesse das Wiederaufnahmeverfahren schwebe (da Berufung gegen das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts nicht möglich ist).

Der Angeklagte erklärt:

„Ich bin von Beruf Lederarbeiter und betrieb im vergangenen Jahre eine Schankwirtschaft in der Jüdenstraße. Ich bin Anhänger und Mitglied der KPD. (Kommunistische Partei Deutschlands); in meinem Lokale verkehrten viele Genossen, unter ihnen auch der jetzt als Spitzel entlarvte Toifl. Dieser gebärdete sich stets sehr extrem und propagierte die direkte Aktion; er hatte an mehreren Unternehmungen Anteil. So führte er einen Trupp, der in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1919 am Molkenmarkt den Diamantenhändler Orlowsky verhaftete; Orlowsky wurde in einen Vorort verschleppt und um etwa 2000 M. beraubt; auch ein Schuß soll dabei gefallen sein. Nachher behauptete Toifl, ich hätte den Überfall geleitet und den Schuß abgegeben; auf sein Zeugnis hin wurde ich vom Kriegsgericht verurteilt – aber ich fühle mich völlig schuldlos. Vor dem Kriegsgericht sagte der Oberleutnant Graf Westarp aus, daß er dem Toifl Auftrag gegeben habe, mich zu überwachen und unschädlich zu machen: indem er mich in die Sache hineinzog, entledigte Toifl sich dieses Auftrags.

„Zum Fall Blau habe ich zu sagen: ich war am Abend des 2. August 1919 im Lokal von Obst in der Höchster Straße; von da bin ich zwischen 1 und 2 Uhr direkt nach Hause gegangen und habe mich schlafen gelegt. Von dem ganzen Hergang in der Großbeerenstraße weiß ich nichts; wenn ich damit in Verbindung gebracht werde, dürfte eine Personenverwechslung vorliegen. Ich bin unbeteiligt und bereit mein Alibi zu beweisen.“ –

Längere Diskussionen entspannen sich, ob das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts verlesen werden solle. Der Staatsanwalt wünschte die Verlesung, da der Inhalt zur Charakterisierung des Angeklagten beitrage. Die Verteidiger Th. Liebknecht und Dr. S. Weinberg protestieren mit aller Energie: Das Urteil eines außerordentlichen Gerichts könne niemals zur Charakterisierung des Betroffenen vor einem ordentlichen Gerichte dienen; weiterhin sei das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet: wenn also das Gericht das Urteil zur Verlesung gebracht haben wolle, müsse mit Billigkeit auch der Antrag auf Wiederaufnahme diskutiert und das ganze Verfahren neu aufgerollt werden; die Geschworenen möchten sich doch ihre Ansicht nach dem Verlauf dieses Prozesses und den Ergebnissen der Beweisaufnahme bilden.

Daraufhin wurde die Frage zurückgestellt; am darauffolgenden (dritten) Verhandlungstage wurde das Urteil unter erneutem Protest der Verteidigung dennoch verlesen. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg gibt den Geschworenen eine Erläuterung ab, daß das ganze Verfahren sich auf die Aussage des einen Zeugen Toifl stützte, der nachgewiesenermaßen Lockspitzel sei, und daß Orlowsky selbst den Fichtmann vor Gericht nicht habe wiedererkennen und als Täter bezeichnen können. – Die Verteidigung behält sich vor im Laufe der Verhandlung nochmals auf die Sache Orlowsky zurückzukommen.

Des Zusammenhangs wegen seien gleich einige Zeugen in Sache des Fichtmann erwähnt:

Die Mutter des Fichtmann (7. Verhandlungstag): in der fraglichen Zeit habe ihr Sohn regelmäßig zu Hause geschlafen und sei niemals ausgeblieben; sie könne daher bezeugen, daß er sowohl in der Nacht des 1. als auch des 2. August zu Hause war.

Die Zeugen Gastwirtseheleute Obst, Hans Löpert und Marie Schröder sowie die Schwester des Fichtmann (6. Verhandlungstag) bekunden übereinstimmend, daß Max Fichtmann am Mordtage des 2. August bis um Mitternacht im Lokale von Obst war. Der Bruder des Fichtmann fügt noch hinzu, daß er anschließend mit seinem Bruder und Freunden nach Hause gegangen und später sich schlafen gelegt habe; eine nachträgliche Entfernung käme nicht in Betracht, da sie in einem Bette geschlafen hätten.

Die Zeugin Fräulein Kuschel (6. Verh.-Tag) war mit Fichtmann näher befreundet und bezeugt, sowohl am Freitag, dem 1., wie am Sonnabend, dem 2. August 1919, bis spät nacht mit ihm zusammen gewesen zu sein. Fichtmann könne weder im Fall Orlowsky, noch im Fall Blau als Beteiligter in Betracht kommen.

Der Zeuge Worm (6. Verhandlungstag): auch er könne bestätigen, daß Max Fichtmann am Raubzug gegen Orlowsky nicht beteiligt war; „wir betrachteten damals den Toifl noch als Genossen und waren häufig mit ihm zusammen; am fraglichen Tage hat Toifl mich aufgefordert, ich solle bei dem Unternehmen gegen Orlowsky mitmachen. Aus prinzipiellen Gründen lehnte ich mit Entschiedenheit ab; und ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß Fichtmann ebenfalls nicht dabei war: er war den ganzen Abend in seinem Lokal! Der Toifl aber, der Uniformen der Reichswehr und Stahlhelme besorgt hatte, ist mit einigen anderen losgezogen! ... Vor dem außerordentlichen Kriegsgericht, das später Fichtmann verurteilte, bin ich nicht vernommen worden.“

Der Vater des Fichtmann bestätigt noch (7. Verhandlungstag), daß Toifl fortgesetzt agitierte und versuchte, die jungen Leute zu terroristischen Gewaltakten aufzureizen.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:

„Aus verschiedenen Fragen des Herrn Staatsanwalts an diese Zeugen entnehme ich, daß der Herr Staatsanwalt sich auf Angaben des Toifl stützt. Da dieser selbst als Zeuge nicht erschienen ist, beantrage ich die Ladung des Friseurs Julius Meyer, Grüneberger Straße, als Zeugen über die Glaubwürdigkeit des Toifl.“

Die Vernehmung des Hoppe.

Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede:

„Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in Flensburg verurteilt.

„Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete ...“

Vorsitzender:

„Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischen Partei sogenannte Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem Wege erreichen wollen?“

Hoppe:

„Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt, jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren desselben fern.

„An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal, in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört hatte und den ich damals zum ersten Male sah.

„Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort geholt würde.“

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“

Hoppe:

„Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich mich ihm an.“

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“

Hoppe:

„Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen.

„Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:

„Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“

Hoppe:

„Vielleicht zehn Minuten.“

Rechtsanwalt Dr. Weinberg:

„Ich bemerke, daß von der Pariser Straße aus das berüchtigte Spitzelbüro in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ... Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“

Hoppe:

„Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der anderen mit Blau wartete.

„Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war; andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“

Vorsitzender:

„Wurde dabei Gewalt angewandt?“

Hoppe:

„Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden, da er sowieso kein Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und Blau.“

Staatsanwalt:

„Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie dazu, den Blau zu bewachen?“

Hoppe:

„Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“

Vorsitzender:

„Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“

Hoppe:

„Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen sei Morphium und er rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab.

„Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an ungeduldig zu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler, um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen. Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er willigte ein.

„Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl, Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich, wir andern drei gingen hinauf.“

Vorsitzender:

„Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz gegenüberzustellen?“

Hoppe:

„Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:

„Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z. B. war der gewesene Polizeipräsident Eugen Ernst früher einmal Spezialist für Spitzelphotographien.“

Vorsitzender (zu Hoppe):

„Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung von Blaus Spitzeltum überzeugt?“

Hoppe:

„Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“

Vorsitzender:

„Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“

Hoppe:

„Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf mich machten.“

Staatsanwalt:

„Wo kamen die Männer her?“

Hoppe:

„Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte. – Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht erledigt hätten. Er bot mir einen Strick und dasselbe Fläschchen Morphium an, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu verlassen.“

Staatsanwalt:

„Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“

Hoppe:

„In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen Wohnung Fremde allein gelassen zu haben: nach einer Stunde zog ich mich wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder. Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen.

„Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war, hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“

Vorsitzender:

„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“

Hoppe:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu tun?“

Hoppe:

„Ich hatte nichts damit zu tun.“

Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren, denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.

Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.

Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und erklären dazu (am 7. Verhandlungstag):

Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B. nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde, die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der Arbeiterbewegung. Er müsse demnach dem Angeklagten eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei.

Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit nicht zuerkennen.

Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen. Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen Lebenslauf verlesen hat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung vorliegt!“

Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können, eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens.

Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist.

Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten, weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag).

Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist der Mann, der den Hoppe hypnotisiert hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist.

Die Vernehmung des Winkler.

Als letzter Angeklagter wird der Schneider Willi Winkler vernommen. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus:

„Ich habe mich mit vierzehn Jahren der Arbeiterjugend angeschlossen und dort meinen Freund Hoppe kennen gelernt.

„Ich bin Gegner der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, weil ich sie für ungerecht halte; ich bin überzeugt, daß die Zeit des Kapitalismus abgelöst wird durch ein den Bedürfnissen besser angemessenes System: in diesem Sinne bin ich Anhänger der kommunistischen Weltanschauung, ohne indes einer bestimmten Partei anzugehören. Auch bin ich kein Anhänger der Propaganda der Tat.

„Zur Sache selbst erkläre ich: ich habe die Wohnung meiner Eltern meinem Freund Hoppe zu einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Ich nahm an, daß es eine Besprechung sei, an der Führer teilnähmen, die illegal lebten und gezwungen seien, sich zu verbergen. Infolgedessen drang ich nicht in meinen Freund um Details, sondern übergab die Schlüssel und ging für die Nacht zu einem Bekannten; am anderen Morgen fuhr ich nach Treptow zu meinen Eltern, die dort ein Laubengrundstück besitzen.

„Erst später hat mir Hoppe erzählt, was sich in der Wohnung zugetragen hat.“

Damit ist die Vernehmung der Angeklagten beendigt. Es folgen noch eine Reihe von Fragen, durch die einzelne Kleinigkeiten des bisher Geschilderten klargestellt werden – ohne wesentlich Interessierendes zu bringen.

Blau.

In den bisherigen Seiten kamen die Angeklagten zu Wort und ihre Leumunds- und Entlastungszeugen. Nicht alles ist klargestellt und in vielem hat es den Eindruck, daß die Angeklagten entweder selbst nichts wissen oder verschweigen. Aber der Verlauf der Verhandlung, statt zu erhellen, wird immer dunkler: um einigermaßen Übersicht zu erhalten, ist es nötig, Einiges über die unklare Persönlichkeit des Blau vorauszuschicken.

Kriminalkommissar Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): Blau war Agent der antibolschewistischen Liga und war besonders innerhalb der kommunistischen Partei tätig. In seinem nachgelassenen Gepäck wurden noch Berichte an die Liga gefunden.

Zeuge Blumenfeld, seinerzeit Leiter der Rechtsschutzstelle der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in München (4. Verhandlungstag): daß Blau sich als politischer Flüchtling an ihn gewandt und um Unterstützung gebeten habe; auch mehrfach solche erhalten habe.

Kriminalkommissar Trettin (3. Verhandlungstag): bei der Münchener Polizei war bekannt, daß Blau ein Doppelspiel treibt und auch den Kommunisten Material liefert; er wurde deshalb am 2. Juli 1919 aus München ausgewiesen und begab sich um Hilfe zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. Dort nahm sich Herm seiner an und brachte ihn in ein Krankenhaus, bezahlte auch seine Rechnung.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten folgendes fest (5. Verhandlungstag):

Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären Besetzung der Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde nicht erhoben;

Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats;

Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu erpressen, indem er mit dem Gericht drohte;

Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein Monatsgehalt von 530 M.

Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht.

Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „Blau war ein Lump; das steht wohl fest.“

Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt, da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber.

Die Tat. – Zeugen und Kriminalbeamte. – Der Spitzel Schreiber.

Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag):

„Ich suchte in München nach dem Agenten Schreiber, der mir von Berlin als Gewährsmann genannt war. Ich fand ihn in der Polizeidirektion in Schutzhaft.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Darf ich fragen in welcher Angelegenheit?“

Kr.-K. Trettin:

„Es handelte sich um einen Mord in einem Walde bei München –“

Der Zeuge erzählt, was ihm von dieser Sache in Erinnerung ist.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ich bitte zu beachten, daß die Technik dieses Mordes genau der des Überfalls des Spitzels Toifl auf Orlowsky entspricht!“

Kr.-K. Trettin:

„Dem Schreiber war der Spitzel Blau bekannt; ebenso der Polizeidirektion München, die auch wußte, daß Blau ein Doppelspiel trieb – indem er beiden Seiten Material verkaufte. Aus diesem Grunde wurde Blau auch in Schutzhaft genommen.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Geschah dies nicht eher, um politische Gefangene zu bespitzeln?“

Kr.-K. Trettin:

„Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte.

„Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm.

„Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom Platze zu weichen.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische Lehre und Praxis vereidigen sollte!“

R.-A. S. Weinberg (zu Trettin):

„Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“

Kr.-K. Trettin:

„Soweit ich Schreibers Angaben nachprüfen konnte, erwiesen sie sich als richtig. – In der Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. wurde Blau unterstützt. Von Herm, den er dort kennen lernte, wurde er sogar in einem Krankenhaus untergebracht; seine dortige Rechnung bezahlte Herm.“

Vorsitzender:

„Das scheint nicht dafür zu sprechen, daß Blau als Spitzel erkannt war?“

Kr.-K. Trettin:

„Anfänglich war er es auch nicht. – Am 29. Juli reisten Blau, Herm, Schreiber und ein gewisser Schuster nach Leipzig: im Laufe der Fahrt teilte Herm dem Schreiber mit, daß Blau ermordet werden solle.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ich kann dazu Näheres sagen: Beide, sowohl Blau wie Schreiber, wandten sich an die Rechtsschutzstelle um Unterstützung und erhielten auch Geld.“

Illustration from Der Mord am Polizeiagenten Blau

Der den Geschworenen vorgelegte Lageplan.

Vorsitzender:

„Im Kassenausweis der Rechtsschutzstelle sind mehrere Beträge (30, 40 und 250 M.) als ‚in Sachen Blau‘ aufgeführt; sind das die Unterstützungsgelder?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ja. – Schreiber ersuchte uns, ihm Arbeit zu verschaffen und Herm wollte das in seiner Heimat Hötensleben versuchen: das war der Anlaß der Reise! Blau bot sich dem Herm als Spitzel an; ich habe dann selbst mit Blau gesprochen, doch ohne Erfolg. Ich konnte nichts von ihm erfahren. Später klammerte sich Blau an Herm und wollte von ihm nach Berlin mitgenommen werden; Herm klagte mir, daß er ihn nicht los werden könne. In der Nacht vor seiner Abreise schlief Blau bei mir: von einem Mordplan gegen ihn ist mir nichts bekannt.“

Staatsanwalt:

„Warum sollte Blau nach Berlin gewollt haben?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ich weiß es nicht. – Heute bin ich geneigt anzunehmen: weil er in München unmöglich war! Er bekam von seinen Auftraggebern keine Unterstützungen mehr, ihm fehlten die Mittel, allein zu reisen.“

– Der Staatsanwalt beantragt, den Zeugen Blumenfeld wegen Verdacht der Teilnahme am Mord nicht zu vereidigen. Das Gericht beschließt, die Vereidigung vorläufig bis zur Gegenüberstellung mit Schreiber auszusetzen (4. Verhandlungstag). –

Kr.-K. Trettin:

„Blau, Herm, Schreiber und Schuster kamen am 30. Juli in Leipzig an.“

Vorsitzender:

„Am 30. Juli wurde in Leipzig ein Brief an das „Berliner Tageblatt“ aufgegeben, in dem die Ermordung des Blau angekündigt wurde. Von wem stammt dieser Brief?“

Kr.-K. Trettin:

„Das ließ sich nicht mit Bestimmtheit sagen; wahrscheinlich von Schuster.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Nicht von Schreiber?“

Kr.-K. Trettin:

„Schreiber wußte nichts von dem Briefe und leugnete, ihn geschrieben zu haben. Von Leipzig wurde nach Magdeburg gefahren, wobei Schreiber den Blau warnte. Diese Warnung scheint Blau nicht ernst genommen zu haben. In Magdeburg trennten sich die vier: Herm und Schuster fuhren ab und ließen Blau und Schreiber allein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das spricht nicht sehr für einen Mordplan, daß man das Opfer allein läßt! Außerdem: da Schreiber nach seinen eigenen Angaben von einem Mordplan wissen wollte: jetzt, wo er allein mit Blau war, hätte er ihn doch verhindern können?“

Vorsitzender:

„Auch ich finde die Aussage des Schreiber in diesem Punkte psychologisch recht unwahrscheinlich!“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Bestand etwa eine persönliche Feindschaft zwischen Schreiber und Blau.“

Kr.-K. Trettin:

„Mir ist nichts darüber bekannt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„In den Akten befindet sich ein Brief des Blau an die antibolschewistische Liga, worin Blau den Schreiber als Spartakisten denunziert. Hat vielleicht Schreiber von dieser Absicht des Blau gewußt?“

Kr.-K. Trettin:

„Mir ist nichts darüber bekannt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg (zu Kr.-K. Trettin):

„Und was sagen Sie zu diesem Brief des Blau?“

Kr.-K. Trettin:

„Es kommt vor, daß die Spitzel gegenseitig versuchen, sich der Konkurrenz zu entledigen. Man muß immer vorsichtig mit ihren Angaben sein. – Ich fahre fort mit der Erzählung des Schreiber:

„Herm und Blau hatten verabredet, sich am 31. Juli am Bahnhof Halle zu treffen. Schreiber selbst trennte sich von Blau und kam am 31. nach Hötensleben, wo er sich zu den Eltern des Herm begab. Herm traf am 2. August allein in Hötensleben ein und erzählte, er käme aus Berlin und für Blau sei gesorgt.

„Am 3. August schrieb Herm einen Brief an die Frau Kaltenhauser in München und gab ihn dem Schreiber zur Beförderung. Indem er ein leeres Kouvert aufgab und die Einschreibequittung als Beleg vorzeigte, unterschlug Schreiber den Brief und sandte ihn an die Fahndungsabteilung München ein.“

– Der Wortlaut dieses Briefes ist in der Anklageschrift enthalten; er wird zur Verlesung gebracht. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg weist darauf hin, daß der Name der Kaltenhauser, die Herms Quartierwirtin war, falsch geschrieben sei – was wohl erwägen lasse, ob nicht der ganze Brief eine Fälschung des Schreiber sei.

Die beiden Zeugen Vater und Bruder des Herm erklären übereinstimmend, daß der Verlauf in Hötensleben gerade umgekehrt gewesen sei:

„Herm traf am 1. August in Hötensleben ein, – was leicht festzustellen ist, da er sich sofort persönlich beim Gemeindeamt meldete. Aber Schreiber kam erst drei bis vier Tage später!“

Trotzdem beide Zeugen (wegen ihrer Verwandtschaft mit dem beschuldigten Herm) nicht vereidigt zu werden brauchen, verlangen sie, ihre Aussage eidlich zu erhärten.

Kr.-K. Trettin (hierüber befragt):

„Ich kann hier nur die Aussagen des Schreiber wiederholen und angeben, daß diese der Polizei die Aufklärung des Mordes ermöglicht haben. – Als der Tod des Blau in den Zeitungen stand, wurde Herm sehr erregt und sprach sofort von Mord. Er bat den Schreiber, ihn doch nicht zu verraten und fuhr mit ihm nach Magdeburg zu dem Parteisekretär der U. S. P. D. Peters; dort verlangte Herm, daß die Aufzeichnungen über Blau vor seinen Augen vernichtet würden, was auch geschah.“

Der Zeuge Peters erklärt (am 4. Verhandlungstag) diesen Bericht des Schreiber für erlogen: er habe niemals Aufzeichnungen über Blau oder einen Mordplan gegen ihn besessen, sie also auch nicht vernichten können. Herm sei mit Schreiber bei ihm gewesen und habe ihm den Schreiber als Flüchtling vorgestellt; dieser habe auch 10 M. aus der Unterstützungskasse erhalten. Andere Beziehung habe er zu der ganzen Angelegenheit nie gehabt. – Trotz Widerspruchs des Staatsanwalts beschließt das Gericht nach kurzer Beratung, diesen Zeugen zu vereidigen.

Kr.-K. Trettin:

„Herm war wegen der Blau-Affäre dauernd beunruhigt und reiste nach einigen Tagen nach München ab. Schreiber blieb noch – und machte mir über seine eigene Abreise aus Hötensleben Angaben, die allerdings sehr unglaubwürdig sind. Er erzählte, daß er befürchtete, Herm würde in München die Briefunterschlagung erfahren; infolgedessen fühlte er sich nicht mehr sicher; ehe er sich aber entfernen konnte, wurde er von Freunden des Herm aufgespürt; diese Freunde waren anscheinend von München (Herm) aus auf ihn gehetzt und nur durch eine überstürzte und wilde Flucht gelang es ihm, sich vor den ihn verfolgenden und aus Revolvern auf ihn schießenden Gegnern zu retten.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Phantasie hat dieser Spitzel!“

Die Zeugin Frau Baumeister aus München erklärt (4. Verhandlungstag): Herm habe ihr den Blau als Spitzel bezeichnet; er habe ihr nach seiner Rückkehr nach München auch von der Ermordung Blaus erzählt; sie habe aber nicht den Eindruck gehabt, daß Herm der Mörder sei. In der weiteren Diskussion über von ihr gehörte Redewendungen anderer Münchner Genossen verwickelt sie sich zu ihren Angaben in der Voruntersuchung in Widersprüche, die sie mit ihrer Erregung erklärt.

Der nächste Zeuge ist Kriminalkommissar Maslack (3. und 4. Verhandlungstag).

Staatsanwalt:

„Sie stehen im Dienst der politischen Abteilung der Polizei?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Nach den bisherigen offiziellen Angaben soll doch eine sogenannte politische Abteilung nicht mehr bestehen?“

Kr.-K. Maslack:

„Die frühere politische Abteilung ist aufgelöst.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Aber Ihre Abteilung bearbeitet doch den politischen Teil?“

Kr.-K. Maslack:

„Es handelt sich hier um die Abteilung I A, die frühere Abteilung VII; diese Abteilung hat den inoffiziellen Namen ‚politische Abteilung‘.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„So, so –“

Vorsitzender (zu Kr.-K. Maslack):

„Können Sie auf Grund Ihrer Kenntnis der Dinge die Garantie übernehmen, daß der Spitzel Schreiber, falls er vor Gericht erscheint, nicht von kommunistischer Seite gefährdet wird?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Kriminalpolizei kann nur das Menschenmögliche tun.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Diese Garantie – was kommunistische Angriffe betrifft – übernehme ich.“

Kr.-K. Maslack berichtet dann über die Nachforschungen, die er gemeinsam mit Schreiber in Magdeburg, Hötensleben und anderen Orten anstellte.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das war nach den Aufklärungen, die Schreiber dem Kriminalkommissar Trettin gegeben hatte?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Schreiber war also inzwischen aus der ‚Schutzhaft‘ wegen der vorhin erwähnten Mordsache entlassen?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„So, so –“

Der Zeuge Maslack berichtet dann, daß die von ihm erzielten Ergebnisse im wesentlichen die Angaben des Schreiber bestätigt haben, so wie sie schon Kr.-K. Trettin schilderte. Wegen einiger Punkte, wie der Ankunft des Herm und Schreiber in Hötensleben, kommt es zu erneuten Kontroversen. Wesentlich Neues bringt der Zeuge nicht.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wieviel Geld hat Ihre Behörde dem Schreiber für seine Bemühungen gezahlt?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Auslagen für Reise und Aufenthalt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Darüber hinaus hat er keine Beträge erhalten?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein ...“

Vorsitzender:

„Zeuge Maslack, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie unter Eid aussagen!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können also bestimmt unter Ihrem Eid aussagen, daß der Spitzel Schreiber von Ihrer Behörde keine weiteren Gelder empfangen hat?“

Kr.-K. Maslack:

„Wenn die Frage in so bestimmter Form gestellt wird, so verweigere ich die Aussage.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Mit welcher Berechtigung?“

Kr.-K. Maslack:

„Ich habe von meiner Behörde nicht so weitgehende Befugnis erhalten.“

Der Vorsitzende verliest die Mitteilung des Polizeipräsidiums, nach welcher der Kriminalkommissar Maslack aussagen darf, soweit nicht die Interessen des Deutschen Reiches gefährdet werden.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Hat also der Schreiber noch Geld erhalten?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja: er nutzte wohl auch die Konjunktur aus, um Zeugenspesen zu erhalten.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Wie hoch war die Summe, die Schreiber erhalten hat?“

Kr.-K. Maslack:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Ich frage den Zeugen, ob er der Ansicht ist, daß die Interessen des Deutschen Reiches durch die Nennung der an Schreiber gezahlten Summen gefährdet sind?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Entscheidung darüber steht mir nicht zu.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Dann müssen die Beträge recht erheblich gewesen sein.“

Staatsanwalt:

„Ich beantrage, diese ganze Frage als unerheblich zu beanstanden.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Die Frage ist insofern erheblich, als von der Höhe der Summe abhängt, in wieweit man diesem Zeugen Schreiber Glauben schenken darf. Es ist derselbe Schreiber, der vom Gericht 4000 M. fordert!“

Während das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts berät, erklärt Kr.-K. Maslack sich bereit, die Frage zu beantworten. Das Gericht beschließt trotzdem, die Frage als unerheblich zurückzuweisen: weil ja allgemein bekannt sei, daß Agenten von der Polizei auch bezahlt würden.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen ein Leutnant Siebel bekannt, der Abteilungsleiter der antibolschewistischen Liga ist?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Sie können das unter Eid aussagen?“

Kr.-K. Maslack:

„Es ist möglich, daß ich ihn unter anderem Namen kenne.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen der Leiter der Agentenabteilung der antibolschewistischen Liga bekannt?“

Staatsanwalt:

„Ich beantrage, auch diese Frage als unerheblich zu beanstanden.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Die Frage ist deshalb erheblich, weil Leutnant Siebel mit den hier genannten Spitzeln zu tun hatte!“

Der Gerichtsbeschluß lehnt die Frage mit der Begründung ab: sie sei nicht gestellt, um zur Aufklärung der Mordtat beizutragen, sondern habe nur politische Bedeutung.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist dem Zeugen bekannt, daß Blau während der Januarkämpfe 1919 im Auftrag der Polizeibehörde als Lockspitzel die Büxensteindruckerei besetzte und ein Magistratsauto beschlagnahmte?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen der Spitzel Strolz bekannt?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Gar nicht bekannt?“

Kr.-K. Maslack:

„Jedenfalls nicht unter seinem Namen.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Sind denn die Spitzel im allgemeinen auch der Polizei nur unter ihrer Nummer bekannt?“

Der Vorsitzende beanstandet diese Frage und das Gericht lehnt die Zulassung ab: weil die Frage nur gestellt sei, um aus politischen Gründen die Hilfsmittel der Polizei kennen zu lernen.

Am fünften Verhandlungstage gibt der Vorsitzende zu dieser Sache bekannt, daß das Gericht seine am Vortage gefaßten Beschlüsse betreffs Beanstandung der drei Fragen nunmehr aufhebe und deren Beantwortung nachträglich zulasse.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Ich bitte um Auskunft, auf Grund welcher Anregung das Gericht zu dieser Änderung seiner Beschlüsse gekommen ist.“

Vorsitzender:

„Auf Grund keiner Anregung, sondern aus eigenem Antrieb.“

Kr.-K. Maslack:

„Der Spitzel Schreiber hat außer Fahrt- und Verpflegungsgeld von meiner Behörde in der Zeit vom 13. bis 25. August 1919 eine Extravergütung von 700 M. erhalten. Ob er noch von anderen Dienststellen bezogen hat, weiß ich nicht.“

Kr.-K. Trettin:

„Ich erkläre, daß ich dem Schreiber kein Geld gezahlt habe.“

Kr.-K. Maslack:

„Die leitenden Herren der antibolschewistischen Liga, Leutnant Siebel und Bachmann, kenne ich nicht. (7. Verhandlungstag.) Die Beantwortung der dritten Frage, ob die Spitzel uns nur mit Nummern bekannt sind, wird mir von meiner vorgesetzten Behörde verboten, da es dem Wohle des Staates widersprechen würde, wenn die Einrichtungen der Polizei öffentlich bekannt gegeben würden.“

Die Aufklärung der Tat. Der Spitzel Strolz.

Der erste Zeuge zur Tat war der Sachverständige Professor Dr. Strauch, der gemeinsam mit Medizinalrat Dr. Hoffmann die Leiche des Blau obduziert hatte. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus, daß der Körper des Blau am Halse eine Strangulationsmarke aufwies; weitere Merkmale konnten bei sorgfältigster Untersuchung nicht gefunden werden. Infolgedessen hätten sie am Anfang zur Annahme von Selbstmord geneigt, später ihr Urteil dahin verallgemeinert, daß die Todesursache nicht festzustellen sei. Nach der näheren Kenntnis der Zusammenhänge sei er zur Überzeugung gelangt, daß der Tod durch Erdrosseln eingetreten sei.

Ein Geschworener fragt den Sachverständigen, ob der Befund unzweifelhaft sei: es sei doch möglich, daß Blau noch lebend ins Wasser geworfen worden sei und durch seine Bewegungen erst die Schlinge so zugezogen habe, daß der Tod durch Ersticken eintrat. In diesem Falle sei aber der als Mörder anzusehen, der den Körper ins Wasser gestoßen habe.

Ein zweiter Geschworener fragt, ob es ausgeschlossen sei, daß Blau durch das Morphium nur betäubt war und dann im Wasser ertrunken oder erstickt ist.

Der Sachverständige betont nochmals, daß er jetzt mit Bestimmtheit Erdrosseln als Todesursache annehmen könne.

Über die ersten Untersuchungsergebnisse in Berlin sagt Kriminalkommissar Dr. Riemann aus (3. Verhandlungstag):

„Ich habe als Mitglied der Mordkommission die ersten Untersuchungen geleitet. In einer Tasche des Ertrunkenen steckte ein Gepäckschein auf den Anhalter Bahnhof; im Koffer Blaus, der daraufhin abgehoben wurde, fanden wir eine Reihe Notizen politischen Inhalts und ebensolche Briefe; diese waren mit Blau oder mit seinem Pseudonym Dr. Michael unterzeichnet und an die antibolschewistische Liga sowie ähnliche Stellen gerichtet. Ich stellte dort Nachforschungen an und traf dabei auf den Agenten Strolz; dieser erklärte sofort, daß Blau von den Kommunisten als Spitzel erkannt und ermordet worden sei; er schilderte mir die Vorgänge in der Versammlung in der Mittenwalder Straße, und nannte mir Leuschner als Versammlungsleiter. Auf diese Angaben hin begannen die Recherchen nach Leuschner, der später in Ostpreußen verhaftet wurde.

„Mitte August kam an uns ein Brief eines Münchner Vertrauensmannes, der die Abreise Blaus mit Schreiber, Schuster und Herm mitteilte. Daraufhin fuhr Kriminalkommissar Trettin nach München.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wie heißt dieser Münchner Vertrauensmann?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es war Schreiber.“

Der Zeuge Kriminalwachtmeister Helmka war als Kriminalbeamter zur Garde-Kavallerie-Schützendivision abkommandiert gewesen. (3. Verhandlungstag): Er lernte dort den Spitzel Toifl kennen, der ihm mitteilte, daß er den Fichtmann sehr gut kenne und wisse, daß dieser in die Angelegenheit Blau verwickelt sei. Durch diese Angaben wurde der Verdacht auf Fichtmann gelenkt. Toifl hat dann dem Kriminalkommissar Dr. Riemann gegenüber noch weitere Mitteilungen gemacht, die Fichtmann schwer belasten.

Angeklagter Fichtmann:

„Der Spitzel Toifl belastete mich – aber können Sie sich erinnern, daß er bei einer Gegenüberstellung mit mir sagte, er könne mich nicht mit Sicherheit als Täter bezeichnen? Ich sei nicht der Täter.“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Jawohl. Doch, als Sie abgetreten waren, nahm er diese Aussage wieder zurück und erklärte, dies nur wegen Ihrer Anwesenheit gesagt zu haben.“

Angeklagter Fichtmann:

„Wissen Sie, daß während meiner Haft der Spitzel Strolz in meine Zelle gelegt wurde?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte Spitzelin Schröder-Mahnke in Männerkleidern in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von ihnen Geständnisse zu erreichen?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Mir ist nichts davon bekannt.“

Staatsanwalt:

„Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf meine Veranlassung!“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag).

L.-G.-R. Marquardt:

„Davon, daß die Schröder-Mahnke als Polizeispitzelin in den Zellen der Angeklagten gewesen sein soll, habe ich keine Kenntnis.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Aber Sie müssen sich doch erinnern, wem Sie Sprecherlaubnis gegeben haben.“

L.-G.-R. Marquardt:

„Es war einmal ein Feldgrauer mit Brille bei mir, dem ich Sprecherlaubnis erteilt habe. Später erzählte mir Kriminalkommissar Maslack, daß es sich um eine Frau in Männerkleidung handelte.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„War Ihnen nicht bekannt, daß es die Lockspitzelin Schröder-Mahnke war?“

L.-G.-R. Marquardt:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Im allgemeinen macht es die größten Schwierigkeiten, selbst für die nächsten Angehörigen der Verhafteten Sprecherlaubnis zu erwirken. Unter welcher Voraussetzung oder Veranlassung haben Sie dieser Person Sprecherlaubnis erteilt?“

L.-G.-R. Marquardt:

„Soviel ich mich erinnere, habe ich die Erlaubnis auf Anregung des Kriminalkommissars Maslack erteilt.“

Kr.-K. Maslack:

„Die Polizei hat zu diesem Mittel gegriffen, um den Fall aufzuklären.“

R.-A. Dr. Weinberg:

„... Eine verkleidete Frau im Männergefängnis – auf Anregung der Polizei! Übrigens hat diese Frau auch Einsicht in die Akten bekommen!!“

L.-G.-R. Marquardt:

„Mit meinem Wissen nicht!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Und Sie, Herr Kriminalkommissar?“

Kr.-K. Maslack:

„Ich kann nicht auf meinen Eid nehmen, ob ich der Schröder-Mahnke Einsicht gab oder nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Außerdem war die Schröder-Mahnke während der Vernehmung der Angeklagten im Nebenzimmer untergebracht und hörte die Aussagen an.“

L.-G.-R. Marquardt:

„Mir ist nichts davon bekannt. Aber ich gebe die Möglichkeit zu, daß sie dort war; jedenfalls, um anschließend auch vernommen zu werden.“

Angeklagter Hoppe:

„Die Schröder-Mahnke war in der Maske eines Genossen in meiner Zelle und forderte mich zur Flucht auf. Sie sagte, draußen sei alles vorbereitet, ich brauchte nur den Tag und die näheren Umstände anzugeben, für alles weitere habe die Partei schon gesorgt. Ich habe aber abgelehnt. Die Schröder-Mahnke verhehlte mir keinen Augenblick, daß sie eine verkleidete Frau sei; im Gegenteil, als ich mich unzugänglich zeigte, betonte sie es besonders.“

Vorsitzender:

„In den Akten finde ich verschiedentlich den Vermerk, daß der Angeklagte Hoppe fliehen wolle. Von wem stammt diese Angabe?“

Kr.-K. Maslack:

„Von der Schröder-Mahnke. Ich gebe zu, daß die Frau in diesem Falle ein sehr verwerfliches Spiel trieb.“ –

Staatsanwalt (3. Verhandlungstag):

„Im Interesse der Sache wäre es von höchster Wichtigkeit, diese ganzen Leute, Strolz, Toifl, die Schröder-Mahnke, als Zeugen vor Gericht zu sehen. Stehen denn der Kriminalpolizei keine Mittel zur Verfügung, der Leute habhaft zu werden?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es ist sehr schwer; doch werde ich alles tun, um die Leute zu eruieren. Ich nehme aber an, daß die Angst vor den Kommunisten die Leute abhält. Sie wagen nicht, hier zu erscheinen.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Seit wann sind denn Strolz und Toifl im Dienst der Polizei?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Ich kann darauf keine ausreichende Antwort geben. Die meisten dieser Leute arbeiten nicht ständig mit uns; so ist uns auch ihr Aufenthalt oft nicht bekannt und es ist sehr schwer festzustellen, ob und wie einer gerade tätig ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Vielleicht kann ich Ihre Bemühungen unterstützen, wenn ich Ihnen mitteile: der Spitzel Toifl hat die Spitzelnummer 1460 und war zuletzt bei Renz in der Badener Str. 5 gemeldet.“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Ich wiederhole, daß ich nichts unterlassen werde, die Leute beizubringen.“

Angeklagter Hoppe:

„In diesem Zusammenhang möchte ich berichten: gelegentlich einer Vorführung vor den Rittmeister Heimburg beim Gruppenkommando I sah ich dort in Reichswehruniform den Mendelsohn-Acosta.“

Staatsanwalt:

„Dieser Acosta ist der Teilnahme an der Mordtat dringend verdächtig; ich fordere die Kriminalpolizei auf, nach ihm zu suchen und ihn sofort zu verhaften.“

Zur Verlesung gebracht wird ein anonymes Schreiben, das durch Vermittlung des Kriminalwachtmeisters Helmka der Polizei zuging. Die Verteidiger hatten vergeblich gegen die Verlesung protestiert. In dem Schreiben wird Fichtmann schwer belastet.

Kriminalwachtmeister Helmka macht Mitteilung von einer Reihe Aufklärungen, die von anderer Seite herstammen.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Kann der Zeuge über seine Quellen nähere Angaben machen?“

Kr.-W. Helmka:

„Es waren Agenten der Garde-Kavallerie-Schützendivision.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Wissen Sie die Namen derselben?“

Kr.-W. Helmka:

„Nein; nur die Nummern.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Wieviel Spitzel hatte denn die Garde-Kavallerie-Schützendivision?“

Der Vorsitzende will diese Frage beanstanden, aber Kriminalwachtmeister Helmka antwortet:

„Einhundertundzehn.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Das genügt mir.“

Einen weiteren Brief an den Untersuchungsrichter hat der Schneider Max Eulenburger aus dem Gefängnis geschrieben. In diesem Brief werden der Angeklagte Hoppe und der Zeuge Kronwetter als Täter bezeichnet; als Quelle wird der Hilfsarbeiter Peter Schmidt aus München genannt.

Dieser Schmidt bestreitet ganz entschieden, dem Eulenburger irgendwelche Angaben gemacht zu haben und erklärt auf Befragen, den Hoppe gar nicht zu kennen (4. Verhandlungstag).

Der Zeuge Kronwetter war auf die Angaben des Eulenburger hin verhaftet, aber bald wieder entlassen worden; auch er erklärt die Mitteilungen des Briefes für erlogen.

Der als Zeuge vorgeladene Max Eulenburger erklärt (5. Verhandlungstag), daß all seine Aussagen völlig erfunden seien; er habe nur den Wunsch gehabt, frei zu werden und gehofft, durch seine Aussagen die Freiheit zu erlangen. Der Untersuchungsrichter habe ihm gedroht, ihn selbst in die Blauangelegenheit mit hereinzunehmen und da habe er eben Aussagen erdichtet.

Landgerichtsrat Marquardt (7. Verhandlungstag):

„Eulenburger hat sich seinerzeit selbst gemeldet, er sei bereit und fähig, die Angelegenheit Blau in einigen Tagen zu klären; ebenso versprach er, die Aufhebung der Reichszentrale der Kommunistischen Partei Deutschlands zu ermöglichen. Ich habe seine Erklärungen entgegengenommen und auch verfolgt. Aber ich hatte schon damals den Eindruck, daß Eulenburger nicht bei der Wahrheit bleiben kann.“

Staatsanwalt zu Eulenburger:

„Haben Sie vielleicht Angst, linksradikalen Verfolgungen ausgesetzt zu sein, wenn Sie bei Ihren in der Voruntersuchung gemachten Angaben bleiben?“

Zeuge Eulenburger:

„Nein – meine damaligen Aussagen sind Erfindungen, die mir die Nervosität der Gefangenschaft eingegeben hat.“

Vorsitzender:

„Aber Sie haben damals Ihre Aussagen beschworen; wenn Sie heute erklären, daß alles erlogen war, geben Sie ja zu, einen Meineid geleistet zu haben.“

Zeuge Eulenburger:

„Ja, ich habe einen Meineid geleistet.“

Nach längerer Beratung beschließt das Gericht, die Zeugen Schmidt, Kronwetter und Eulenburger zu vereidigen. Eulenburger weigert sich, den Eid zu leisten, weil er glaubt, sich damit ein Verfahren wegen Meineids zuzuziehen. Er bleibt aber dabei, jetzt vor Gericht die Wahrheit gesagt zu haben. Auf Antrag des Staatsanwalts wird er wegen Eidesverweigerung in die gesetzlich zulässige Höchststrafe genommen.

Der Vorsitzende läßt den Prozeßbeteiligten die Photographien der Spitzel Schreiber und Toifl vorlegen (3. Verhandlungstag).

Der Angeklagte Hoppe glaubt in Toifl mit Sicherheit den Mann zu erkennen, der ihm in der Winklerschen Wohnung die Flasche mit Morphium und den Strick anbot; das Gesicht des Schreiber ähnle dem des einen Feldgrauen, der bis zuletzt in der Winklerschen Wohnung war.

Der Angeklagte Fichtmann gibt folgende Erklärung ab:

„Am 3. oder 4. August 1919, also einige Tage nach dem Mord und vor Auffindung der Leiche, kam ich auf die Redaktion des „Hammer der Gleichheit“; dessen Herausgeber war der Genosse Heinrich. Dort lernte ich einen Mann kennen, der sich Schweizer nannte. Heinrich wollte eben einen Artikel gegen den Terror schreiben und wir sprachen darüber; der Schweizer widersprach dieser Tendenz und erzählte dabei, erst vor einigen Tagen habe er einen Spitzel namens Blau entlarvt. Auf die Frage, was er denn mit Blau gemacht habe, erklärte er wörtlich: Blau ist erledigt. – Ich erkenne in der Photographie des Schreiber diesen Mann.“

Der Staatsanwalt beantragt hierauf, den Heinrich als Zeugen zu laden. Am nächsten Tage wird festgestellt, daß Heinrich sich zur Zeit in Moskau aufhält.

Zu Beginn des 6. Verhandlungstages teilt R.-A. Dr. S. Weinberg mit, daß die Angeklagten Hoppe und Fichtmann plötzlich in andere Zellen verlegt wurden und fragt, was es damit für Bewandtnis habe. Der Vorsitzende erklärt, daß vom Gericht aus keine Veranlassung oder Anordnung in dieser Richtung erteilt worden sei.

In den Verhandlungen über den Hergang der Tat selbst steht in erster Linie die Vernehmung des Lederarbeiters Max Leuschner (5. Verhandlungstag):

„Ende Mai 1919 erschien in einer von mir geleiteten Versammlung Blau und erklärte, daß ein gewisser Bomin Regierungsspitzel sei. Tatsächlich wurde Bomin nachher entlarvt. Blau hetzte in außerordentlicher Weise gegen Bomin, so daß ich all meinen Einfluß aufbieten mußte, um Unbedachtsamkeiten zu verhüten; denn die Arbeiterschaft war gerade in diesen Wochen sehr erregt.

„Nachträglich erschien mir das Benehmen des Blau verdächtig und ich beschloß, Erkundigungen über ihn einzuziehen. Da kam zu mir der ebenfalls später als Spitzel entlarvte Strolz; dieser gehörte einer Untergruppe meines Bezirks an und war von dieser sogar zum Gruppenführer gewählt worden; ich hatte ihn aber nicht bestätigt, weil ich ihn kaum kannte. Dieser erzählte mir, daß nicht nur Bomin ein Spitzel sei, sondern der Blau selbst sei ein noch viel gefährlicherer Spitzel.“

Vorsitzender:

„Also hätte ein Spitzel den anderen verraten?“

Zeuge Leuschner:

„Das ist bei diesen Leuten gang und gäbe; sie bekämpfen sich in der rücksichtslosesten Weise.“

Auch die Kriminalbeamten bestätigen diese Tatsache (3., 4. Verhandlungstag).

R.-A. Dr. S. Weinberg zu Dr. Riemann:

„Wenn in so erregten Zeiten ein Spitzel den anderen an die Kommunisten verrät, ist das nicht geradezu eine Aufforderung zum Mord?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Darauf kann ich keine Antwort geben. –“

Zeuge Leuschner:

„Ich fragte den Strolz, woher er das wisse. Darauf erzählte er mir, er habe als Student der Chemie Beziehungen zu militärischen Kreisen und höre so durch Kollegen und Bekannte auch mancherlei. Diese Erklärung schien mir nicht zufriedenstellend und ich beschloß, mir auch den Strolz näher anzusehen. Als mir auffiel, daß er sich bei mehreren Anlässen nach der Zentrale der Kommunistischen Partei erkundigte, stellte ich ihm eine Falle; ich erzählte ihm einmal nebenbei, daß ich am anderen Morgen in die Zentrale müsse, und wirklich war ich an diesem Tag von meiner Wohnung ab durch drei Spitzel verfolgt. Da wußte ich, daß auch Strolz ein Spitzel ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Unternahmen Sie etwas gegen Strolz?“

Zeuge Leuschner:

„Nein. Ich warnte einige zuverlässige Leute und ließ ihn ruhig neben uns herlaufen. Er kam auch immer wieder zu mir und erzählte dabei oft von Blau. So sagte er besonders, daß Blau im Ruhrgebiet furchtbar unter unseren Leuten gewütet hatte.

„Eines Tages wurden für mich von unbekannter Seite zwei Briefe abgegeben, die Material gegen Blau enthielten: Schriftstücke an rechtsradikale Stellen. Ich zeigte die Sachen dem Strolz, der sehr überrascht war.“

Vorsitzender:

„Hatten Sie den Eindruck, daß Strolz Ihnen die Blätter zustellen ließ?“

Zeuge Leuschner:

„Nein. Ich hatte eher den Eindruck, daß Strolz ehrlich überrascht war. Wir sprachen natürlich über die Herkunft der Dokumente, an deren Echtheit nicht zu zweifeln war. Sie mußten von einer militärischen Nachrichtenstelle kommen. Der Ansicht war auch Strolz. Ich selbst muß mich heute fragen: wie kamen die Leute gerade auf meine Adresse – wenn sie nicht wußten, daß ich so schon über Blau orientiert war. Ich nehme also an, daß die betreffende Stelle die Absicht hatte, den Blau, der ihr selbst lästig war, zu verraten und durch die Kommunisten das Weitere besorgen zu lassen. Ich nehme das auch deswegen an, weil ich glaube, daß Strolz auf speziellen Auftrag hin mir den Blau denunziert hat. Denn so, wie ich ihn kenne, traue ich ihm doch nicht zu, aus eigenem Antrieb eine solche Intrige zu inszenieren.

„Ich tat in dieser Angelegenheit nichts. Aber, als in der Versammlung in der Mittenwalder Straße am 31. Juli, die eine geschlossene Versammlung war, gegen 9 Uhr Blau auftauchte, konnte ich mich nicht halten und sagte ihm auf den Kopf zu, daß er ein Spitzel sei. Blau bestritt das energisch und verlangte, dem Strolz gegenübergestellt zu werden, der ihn bestätigen könne. Er verlangte das immerzu, aber – da doch gerade Strolz ihn verraten hatte, lag mir an dieser Gegenüberstellung nicht viel und ich betrieb sie nur, um durch Verzögerung die allgemeine Erregung zu mildern. Übrigens besaß Blau eine Einlaßmarke in die geschlossene Versammlung; wo er die herhatte, habe ich nie erfahren, ... vermutlich von Strolz, den er ja kannte und der zu meiner Sektion gehörte.“

Vorsitzender:

„Wußten Sie, warum Blau den Strolz verlangte?“

Zeuge Leuschner:

„Damals war mir das unklar. Aber später hörte ich, daß Strolz in der Zwischenzeit bei Blau in München gewesen war, dort gesagt hatte, er käme von mir, und in meinem Namen Material über die Rechtsleute von Blau gekauft hatte. Das Geld dazu hatte er übrigens nicht von der kommunistischen Partei. – Blau, der nicht wußte, daß Strolz selbst ein Spitzel war und sein Doppelspiel entlarvt hatte, wollte den Strolz zur Bestätigung, daß er unter der Maske eines Spitzels für die Kommunisten arbeite.

„Unten auf der Straße trat ein unbekannter Mann zu mir und sagte, wir sollten den Blau festhalten, bis er einen Münchner Genossen gebracht habe, der bestätigen könne: Blau habe den Auftrag, in der Schweiz den Genossen Platten für 80000 M. zu ermorden.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Tatsächlich finden sich in den Briefen des Blau Entwürfe und Kopien einer Korrespondenz mit schweizerischen Offizieren.“

Zeuge Leuschner:

„Um die Leute nicht noch mehr zu erregen, sagte ich dem Mann, er solle nur ruhig sein. Der Mann fuhr dann mit Hoppe fort, angeblich, um den Strolz zu holen. In der Zwischenzeit gelang es mir, die Leute zu besänftigen und die meisten gingen nach Hause. Als Hoppe dann erfolglos zurückkam, hielt ich die Angelegenheit eben für erledigt und ging auch schlafen – denn solche Entlarvungen passierten damals nicht allzu selten, und, wenn im ersten Moment Unbedachtes vermieden wurde, war die Gefahr vorüber.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das Zwischenspiel mit dem Münchner ist mir neu.“

Zeuge Leuschner:

„Ja; ich habe der Versammlung nichts darüber gesagt, sondern die Meinung aufrechterhalten, daß es sich um Strolz handele. Als dann der Münchner nicht kam, hatte ich erst recht keinen Anlaß, zu reden.

„Ich habe dann von Blau erst wieder gehört, als die Nachricht seines Todes in der Zeitung stand. An diesem Tage, während ich aus war, kam Strolz zu meiner Frau und sagte ihr, wir müßten verschwinden. Er gab meiner Frau einen Fahrtausweis für sechs Personen. Ich konnte mir dieses Vorgehen nicht recht erklären; kam dann zu dem Resultat, daß nicht Strolz auf eigene Faust, sondern irgendwelche Behörden die Hand im Spiele hatten – und glaubte, daß es auf mich abgesehen war. Da zog ich es vor, zu fliehen.“

Vorsitzender:

„Von einem Todesurteil der Versammlung gegen Blau ist Ihnen nichts bekannt?“

Zeuge Leuschner:

„Nein. Derartige Geschichten sind Erfindung.“

Vorsitzender:

„Kennen Sie einen gewissen Samson?“

Zeuge Leuschner:

„In der ersten Nacht, in der ich in Haft war, wurde ich plötzlich in eine andere Zelle gebracht. In dieser befand sich Samson. Ich hatte sofort heraus, daß er ein Spitzel war, und ließ mich nicht mit ihm ein. Auch sein Angebot, mir Nachrichten nach außerhalb zu befördern, lehnte ich ab. Die Aussagen, die Samson am nächsten Tage dem Kriminalkommissar machte, sind erlogen.“

Der nächste Zeuge Thiessen war Referent in der Mittenwalder Straße. Er hat von Leuschner einige dem Blau abgenommene Papiere erhalten und später vernichtet. Auch dieser Zeuge wurde durch den Spitzel Samson der Mittäterschaft bezichtigt und schwer belastet. Der Zeuge kennt den Samson daher, daß er ihm als bedürftiger Kommunist vorgestellt wurde; er hat ihn auch mit Geld unterstützt und verpflegt. Seine Aussagen ergeben nichts Neues. Samson selbst war nicht erschienen.

Der Zeuge Dahms wurde ebenfalls von Samson der Mittäterschaft bezichtigt. Er wurde daraufhin aus Dänemark, wo er sich damals aufhielt, herbeigeschafft. Er erklärte, von der ganzen Sache gar nichts zu wissen und völlig unschuldig und unberechtigt hineingezogen zu sein. Seine Angelegenheit gibt Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft derart, daß der Vorwurf erhoben wurde, die Untersuchungsbehörde könne wohl unschuldige Kommunisten aus Dänemark herbeischaffen, aber es gelänge ihr nicht, die der Mittäterschaft dringend verdächtigen Polizeispitzel Toifl, Strolz und Schreiber aus Deutschland resp. der Schweiz vor Gericht zu bringen (3. und 6. Verhandlungstag).

Die Vereidigung des Leuschner wird wegen Verdachtes der Mittäterschaft vom Gericht abgelehnt.

Bei dem Zeugen Georg Pohl haben Hoppe und Blau die Nacht vor dem Mord verbracht. Der Zeuge hat in der Voruntersuchung sehr belastende Aussagen über Hoppe und Winkler gemacht. Bei seiner Vernehmung (4. Verhandlungstag) berichtet er nochmals die Vorgänge in der Versammlung und auf der Straße. Blau habe erklärt, er werde sich rechtfertigen – und er werde nicht eher von den Genossen weggehen, bis er sich gerechtfertigt habe. Da Blau kein Quartier hatte, habe er seine Wohnung zur Verfügung gestellt.

Vorsitzender:

„Blau wurde also nicht gefangen gehalten?“

Zeuge Gg. Pohl:

„Nein. Er wollte uns nicht verlassen, ehe alles klargestellt sei.“

Der Zeuge erzählt weiter die bekannten Vorgänge: wie er am nächsten Tage Blau und Hoppe bis zur Winklerschen Wohnung in der Großbeerenstraße begleitet habe; dann nach Hause gegangen sei; dann am späteren Abend wieder zurückgekommen sei, um zu erfahren, was aus der Sache geworden sei. Auf der Straße habe er Schröder getroffen, bei dem er plaudernd stehengeblieben sei; nach einer Weile sei ein Mann gekommen, der sie aufforderte, zu helfen. Da sei Schröder weggegangen und er habe gesehen, wie eine Gruppe von Leuten an die Brücke kam und ein Paket ins Wasser warf. Erst später habe er die Erklärung dieser Vorgänge erfahren.

Vorsitzender:

„In der Voruntersuchung haben Sie Fichtmann als einen der Männer bezeichnet, die aus dem Hause traten.“

Zeuge Pohl, nach Gegenüberstellung mit Fichtmann:

„Ich kann diese Aussage nicht aufrechterhalten, denn es war dunkel und ich stand auf der anderen Seite der Straße.“

Es folgt ein mehrstündiges Kreuzverhör, in dem die Protokolle der Voruntersuchung einzeln durchgegangen werden. Der Zeuge Pohl kann sich an manches nicht mehr erinnern, andere Angaben zieht er zurück, andere bezeichnet er als unwahr.

Staatsanwalt:

„Sind Sie von kommunistischer Seite beeinflußt oder bedroht worden?“

Zeuge Pohl:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Fühlten Sie sich in der Voruntersuchung zu Ihren Aussagen gepreßt oder gedrängt?“

Zeuge Pohl:

„Vielleicht durch die Aussicht freizukommen ... Aber die Hauptsache ist, ich war völlig zusammengebrochen und wußte nicht mehr, was ich sagte. Ich dachte nur daran freizukommen und sagte zu allem ‚Ja, ja‘!“

Kriminalkommissar Maslack bestätigt (5. Verhandlungstag), daß Pohl in völlig zusammengebrochenem Zustand ein Geständnis ablegte, in dem Hoppe und Fichtmann als Täter bezeichnet wurden. Er habe den Eindruck, daß Pohl damals die Wahrheit gesagt habe.

Landgerichtsrat Marquardt, der die Voruntersuchung leitete, berichtet nach dem Gedächtnis die damalige Aussage des Pohl über den Hergang der Tat und betont, daß auch er den Eindruck der Wahrheit hatte.

Zeuge Pohl:

„Ich kann diese Aussagen nicht aufrechterhalten, ich war damals völlig von Sinnen und nicht mehr Herr meiner Worte. Ich habe ausgesagt und ausgesagt und nur das eine gedacht: Freikommen!“

Der Zeuge betont dann, daß er bereits am 10. Dezember 1919 einen Brief an Kriminalkommissar Maslack schrieb und darin seine Aussagen widerrief.

Es erheben sich über diesen Zeugen noch erregte Debatten. Das Gericht beschließt, die Vereidigung des Pohl noch aufzuschieben.

Auf die Vernehmung des Zeugen Geißler, der mit Blau und Hoppe bei Pohl übernachtet hat, sich aber auf nichts mehr besinnen kann, wird allseitig verzichtet (6. Verhandlungstag).

Von neuem wendet sich das Interesse dem Spitzel Toifl zu; und damit der Orlowsky-Affäre, wegen der Fichtmann verurteilt ist.

R.-A. Dr. S. Weinberg zu Dr. Riemann (3. Verhandlungstag):

„Ist Ihnen bekannt, daß Oberleutnant Graf Westarp aus der Bendlerstraße dem Spitzel Toifl den Auftrag gab, Fichtmann zu vernichten?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist Ihnen bekannt, daß der Spitzel Toifl das dem Diamantenhändler Orlowsky geraubte Geld mit Genehmigung seiner Dienststelle für sich behalten hat?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Nein.“

Am 6. Verhandlungstag erscheint der auf Antrag der Verteidigung geladene Friseur Meyer, um über Toifl auszusagen: Meyer war mit Toifl sehr befreundet und Toifl hatte ihm auch von dem Plan gegen Orlowsky erzählt; er hatte ihn dringend aufgefordert, selbst mitzumachen. Er, Meyer, habe aber abgelehnt und auch versucht, den Toifl von solchen Plänen abzubringen, die doch der Partei gar nichts nützen könnten.

Vorsitzender:

„Wurde nicht davon gesprochen, daß die Terrorkasse zu Propagandazwecken aufgefüllt werden müsse.“

Zeuge Meyer:

„Mag sein, aber ich lehne auch den Terror ab und stritt darüber mit Toifl, dem ich damals als Freund vertraute.“

Der Bruder des Angeklagten Fichtmann:

„Toifl hat den Überfall auf Orlowsky dann selbst gemacht.“

Vorsitzender:

„Woher wissen Sie das so genau?“

Zeuge Fichtmann:

„Weil gar nicht mein Bruder an dem Überfall teilgenommen hat, sondern ich selbst!“ –

Allgemeines Erstaunen, Debatten.

Zeuge Meyer:

„Toifl sprach dann noch von einer anderen großen Sache, die er vorhatte: wenn die glücke, dann sei ein großer Spitzel erledigt. Das machte mich zuerst mißtrauisch gegen ihn, denn so spricht kein Kommunist.“

Vorsitzender:

„Wieso?“

Zeuge Meyer:

„Von ‚große Sache‘ und ‚wenn es glückt‘: das sind die Redensarten der Lockspitzel; man kennt das.“

Vorsitzender:

„Hat Toifl öfter zu Gewalttaten aufgefordert?“

Zeuge Meyer:

„Stets.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Hat Toifl auch gesagt, daß die K. P. D. zu schlapp sei?“

Zeuge Meyer:

„Ja, er drängte auf terroristische Akte.“

–: Da teilt der Staatsanwalt mit, daß an ihn ein Schreiben des Toifl gekommen sei: dieser wolle sich als Zeuge zur Verfügung stellen, falls ihm genügender polizeilicher Schutz zugebilligt werde.

Der Lockspitzel als Zeuge.

(Um Längen zu vermeiden, ist der größte Teil des schon Erwähnten nicht nochmals gebracht. Ferner wurde wegen der Eigenart des Inhalts der größte Teil des Dialogs im Wortlaut der Zeitungsberichte, besonders der unabhängig-sozialdemokratischen Freiheit übernommen, Nr. 256 und 258; 2., 3. Juli 1920.)

Am sechsten Verhandlungstage erscheint unter starker polizeilicher Bewachung der Spitzel Toifl. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß er bei der ersten Belästigung des Zeugen sowie bei Mißfallens- oder Beifallsäußerungen sofort den Zuhörerraum räumen lassen würde.

Toifl gibt seine Personalien an.

Vorsitzender:

„Sind Sie Polizeiagent?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Welchen Beruf üben Sie jetzt aus?“

Toifl:

„Ich bin Bureauangestellter.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Wo wohnen Sie?“

Toifl:

„Darüber verweigere ich die Auskunft.“

Vorsitzender:

„Kennen Sie die Angeklagten?“

Toifl:

„Nur Fichtmann.“

Der Zeuge schildert dann seinen Werdegang: nach dem Kriege habe er mit kommunistischen Kreisen Fühlung bekommen und dadurch auch die Familie Fichtmann kennen gelernt. Später sei er dann beim Gruppenkommando I (Lüttwitz) in die Reichswehr eingetreten. Aber er habe es auch mit den Fichtmanns ehrlich gemeint.

Vorsitzender:

„Warum sind Sie in die Reichswehr eingetreten?“

Toifl:

„Um die Verhältnisse in der Reichswehr für die kommunistische Partei auszukundschaften.“

Vorsitzender:

„Waren Sie überzeugter Kommunist?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Warum wollten Sie dann für die Kommunisten kundschaften?“

Toifl:

„Vater Fichtmann hatte mir angeraten, zur Reichswehr zu gehen; und ich hatte ja mein Auskommen dort.“

Der Zeuge schildert dann weiter, wie er bei der Reichswehr zum Unteroffizier befördert wurde, gleichzeitig auch seinen freundschaftlichen Verkehr mit Fichtmanns fortsetzte. Mit diesen habe er oft über die Kommunisten gesprochen und dabei auch von der Gründung einer Kampfgruppe und einer T-(Terroristen)gruppe gehört.

Vorsitzender:

„In der Nacht zum 31. Juli 1919 wurde der Überfall auf Orlowsky ausgeführt. Auf Ihr Zeugnis hin wurde deswegen der Angeklagte Max Fichtmann zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Nun behauptet der Bruder des Angeklagten, Hugo Fichtmann, daß gar nicht Max, sondern er selbst an dem Überfall teilgenommen hat?“

Toifl:

„Das ist gelogen!“

Zeuge Hugo Fichtmann:

„Ich wiederhole, daß Toifl der Anführer bei dem Raubüberfall auf Orlowsky war. Nicht mein Bruder, sondern ich war bei dem Unternehmen zugegen. Toifl war es, der den Orlowsky verhaftete, Toifl schlug ihm in der Nähe von Friedrichshagen den Gewehrkolben über den Kopf und Toifl feuerte den Schuß hinter ihm her.“

Toifl:

„Das ist alles gelogen. Die Sache verhielt sich so, wie ich sie als Zeuge vor dem Kriegsgericht darstellte.“

Zeuge Friseur Meyer:

„Ottomar Toifl, Du bringst hier nur Lügen vor. Du kannst nicht ableugnen, daß Du zu mir und meiner Frau von dem Überfall auf Orlowsky als Deinem Plan gesprochen hast. Du hast auch mich aufgefordert, daran teilzunehmen. Du hast dann auch von dem geplanten Mord an einem großen Spitzel gesprochen!“

Toifl:

„Das ist alles nicht wahr!“

Der Vater des Fichtmann bekundet, daß Toifl dauernd zu terroristischen Akten hetzte.

Vorsitzender:

„Wir wollen zum Fall Blau kommen.“

Toifl:

„Am Sonnabend, dem 2. August, kam ich in das Lokal von Fichtmann. Max Fichtmann war abwesend und ich erfuhr auf meine Frage, daß er von einem Kurier der T-Gruppe abgeholt worden sei.“

Der Vorsitzende lehnt einige Unterbrechungsversuche ab und bittet, sich zu gedulden und den Zeugen referieren zu lassen.

Vorsitzender:

„Wo tagte die T-Gruppe?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht. – Ich blieb am 2. August bis gegen 2 Uhr nachts im Lokal von Fichtmann, ohne daß Max Fichtmann zurückkam. Am Sonntag hatte ich anderweitig zu tun, erst am Montag kam ich wieder zu Fichtmann. Abends sah ich Max Fichtmann und es fiel mir auf, daß er blaß und sehr unruhig war. Nun hatte mir bereits nachmittags ein gewisser Herms die B. Z. gezeigt, worin der Bericht über den Mord an Blau ...“

Vorsitzender und Staatsanwalt gleichzeitig:

„Sollte es am 4. August ...“

R.-A. Th. Liebknecht, unterbrechend:

„Ich bitte doch dringend, den Zeugen sprechen zu lassen!“

Toifl wird jetzt stutzig (die Leiche wurde erst am 7. August gefunden!), überlegt einige Sekunden und sagt dann:

„Ich irre mich wohl in diesem Punkte, denn die Nachricht stand, glaube ich, erst am Donnerstag in der B. Z. ..., aber ich habe noch am Montagabend im Lokal von Obst durch einen gewissen Fascheck nähere Mitteilung über den Mord erhalten. Ich habe darüber einen Bericht geschrieben und an die Kriminalpolizei gelangen lassen.“

Vorsitzender:

„An wen haben Sie die Anzeige gemacht?“

Toifl:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

Vorsitzender:

„Sie sind verpflichtet, diese Aussage zu machen.“

Toifl:

„Ich habe den Bericht durch einen Mittelsmann an Kriminalwachtmeister Helmka überbringen lassen.“

Vorsitzender:

„Bei der Garde-Kavallerie-Schützendivision?“

Toifl:

„Ich glaube. Durch Helmka kam das Schreiben an Kriminalkommissar Dr. Riemann, der mich später auch vernommen hat.“

Vorsitzender:

„Haben Sie sonst noch Angaben über den Fall Blau?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie haben hier einiges erzählt, was Sie in der Voruntersuchung verschwiegen haben; warum taten Sie das?“

Toifl:

„Ich hatte von meiner vorgesetzten Stelle nur den Auftrag, auf den Mord hinzuweisen, nicht aber den, ihn aufzuklären. Infolgedessen habe ich damals auch nur einen Hinweis gegeben.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wer war Ihre vorgesetzte Stelle?“

Toifl:

„Darauf verweigere ich die Antwort.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wir werden davon noch sprechen. Warum wollte Ihre vorgesetzte Stelle nur Hinweise?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie hatten also bestimmten Auftrag, nur mitzuteilen, daß Blau von Kommunisten ermordet wurde?“

Toifl:

„Ja.“

Kriminalkommissar Dr. Riemann gibt Auskunft über die Vernehmung des Toifl und vermutet, daß dieser aus Angst seine genauere Kenntnis verschwiegen habe.

Toifl:

„Das stimmt. Wenn ich mehr ausgesagt hätte, hätte ich befürchten müssen, mein Leben zu gefährden.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Diese Befürchtung ist doch hinfällig, da Sie Ihre Angaben anonym gemacht haben.“

Toifl:

„Man hätte trotzdem die Quelle erraten können.“

Vorsitzender:

„Angeklagter Fichtmann, was sagen Sie zu den Bekundungen des Toifl?“

Angeklagter Max Fichtmann:

„Ich erkläre, daß alles, was er gesagt hat, blanker Schwindel ist. Ferner, daß Toifl am Sonnabend, dem 2. August, überhaupt nicht in meinem Lokal gewesen ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg zu Toifl:

„Haben Sie vom Oberleutnant Grafen Westarp den Auftrag erhalten, bestimmte unbequeme Leute zu beseitigen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie diesen oder einen inhaltähnlichen Auftrag des Grafen Westarp vielleicht durch Vermittlung des Kaufmanns Grabant bekommen?“

Toifl:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie irgendwelche Aufträge von einem Hauptmann von Ledebur bekommen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können das beeiden?“

Toifl schweigt.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich werde Zeugen für die in Frage gestellten Tatsachen erbringen. – Haben Sie ferner Formeln zu kommunistisch-terroristischen Eiden mit der Schreibmaschine geschrieben und in 15-20 Exemplaren an Kommunisten verteilt?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie hierbei auch in keiner Weise mitgewirkt?“

Toifl:

„Wenn ich es habe, dann auf Befehl von Fascheck.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Dieser Ihr Auftraggeber Fascheck ist wohl derselbe, der Ihnen Mitteilungen über den Fall Blau machte?“

Toifl:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Und der ist heute wohl nicht aufzufinden?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie haben doch selbst auf solche Eidesformeln schwören lassen?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Diese Frage hat aber doch mit der Ermordung des Blau so gut wie nichts zu tun!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich stelle diese Fragen, um zu beweisen, daß die auch in der Anklageschrift genannten T-Gruppen und Mörderzentralen nichts weiter sind als Ausgeburten einer Spitzelphantasie. – Also, Zeuge, besinnen Sie sich noch einmal!“

Toifl:

„Ich gebe zu, daß ich gelegentlich die Ablegung eines solchen Eides gefordert habe.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie versucht, den aufgelösten roten Soldatenbund neu zu gründen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Aber vielleicht haben Sie dabei mitgewirkt?“

Toifl:

„Das ist möglich.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Es ist seltsam, daß der Zeuge sich immer erst besinnen muß, ehe er sich erinnert; dazu braucht es eine zweite Frage. Ich glaube, wenn sich der Zeuge länger besinnen könnte, er möchte uns noch viel mehr erzählen! – Haben Sie jemals zu Gewaltakten, Mordtaten, Plünderungen aufgefordert?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie dazu aufgefordert, die Polizeiagentin Schröder-Mahnke zu ermorden?“

Staatsanwalt:

„Ich mache darauf aufmerksam, daß der Zeuge auf diese Frage die Antwort verweigern kann.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Statt daß der Herr Staatsanwalt beiträgt, derartige Kapitalverbrechen aufzuklären, verhindert er die Beantwortung darauf hingehender Fragen.“

Staatsanwalt:

„Es ist meine Pflicht, den Zeugen in Schutz zu nehmen, wenn er von der Verteidigung terrorisiert wird.“

Der Vorsitzende greift ein und bittet, die Leitung der Verhandlung ihm zu überlassen; er habe allerdings nicht feststellen können, daß der Zeuge terrorisiert werde. R.-A. Dr. S. Weinberg wiederholt seine Frage.

Toifl verweigert die Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie innerhalb der kommunistischen Partei versucht oder aufgefordert, eine sogenannte militär-polizeiliche Abteilung zu gründen?“

Toifl gibt dies nach einigen Umschweifen zu.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie dazu aufgefordert: Druckereien zu überfallen und mit vorgehaltenen Waffen den Druck von Flugblättern zu erzwingen, deren Text Sie mitbrachten?“

Toifl:

„Ich habe einen solchen Befehl nicht erteilt; aber es ist möglich, daß ich ihn weitergegeben habe.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie einen solchen Auftrag von Ihren Vorgesetzten, etwa von Hauptmann von Ledebur oder dem Oberleutnant Graf Westarp erhalten?“

Toifl verweigert die Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie eine Liste aufgestellt mit Namen von Spitzeln, die ermordet werden sollten?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie mit anderen Raubzüge unternommen und dazu Uniformen, Stahlhelme und Waffen der Reichswehr geliefert?“

Toifl:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

Vorsitzender, gleichzeitig:

„Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen, bitte ich zu unterlassen, da dieser Fall hier nicht zur Verhandlung steht und erledigt ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Jawohl, der Fall ist erledigt! Fichtmann ist verurteilt, aber der Anführer Toifl steht hier und ist frei!“

Vorsitzender:

„Zeuge, beantworten Sie also die Frage; Sie haben ein Recht zur Verweigerung nur, wenn Sie sich durch Ihre Antwort einer strafbaren Handlung beschuldigten.“

Toifl:

„Ich verweigere die Antwort auf diese und alle weiteren Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie für die Ausführung oder Übermittlung der Ihnen durch Westarp und von Ledebur erteilten Aufträge Geld erhalten?“

Toifl verweigert die Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Hat Ihnen Ihre vorgesetzte Behörde gestattet, in Ausführung der Aufträge geraubtes Geld zu behalten?“

Toifl verweigert die Aussage.

Vorsitzender:

„Fürchten Sie, durch Beantwortung sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen?“

Toifl:

„Jawohl.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das genügt mir. – Haben Sie im August vergangenen Jahres unter dem Vorwand, bolschewistisches Propagandamaterial zu beschlagnahmen, 4000 M. geraubt und dafür eine Quittung ausgestellt?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können das beeiden?“

Toifl:

„Wenn ich es getan hätte, hätte ich meine vorgesetzte Behörde davon in Kenntnis gesetzt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich könnte den Beweis dafür antreten; aber, um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, würde ich mich begnügen, wenn Sie die Aussage verweigern, weil Sie befürchten, sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen.“

Toifl:

„Ich verweigere die Aussage.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das genügt mir.“

R.-A. Th. Liebknecht zu Toifl:

„In welchem Bureau sind Sie tätig?“

Toifl verweigert die Aussage.

R.-A. Th. Liebknecht führt aus, die Verteidigung müsse auf der Frage bestehen, da diese Stelle wahrscheinlich auch mit dem Mord an Blau in Verbindung zu bringen sei. Toifl erwidert, er könne aus Sorge um seine Sicherheit und Angst vor den Kommunisten seine Arbeitsstätte nicht nennen; ein Gerichtsbeschluß gibt ihm recht.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Haben Sie für irgendeine Stelle oder Person eine provokatorische Tätigkeit in der kommunistischen Partei ausgeübt?“

Toifl fragt an, ob er verpflichtet sei, diese Frage zu beantworten. Nach Belehrung durch den Vorsitzenden verweigert er die Aussage.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Würden Sie sich im Falle der Antwort einer strafbaren Handlung bezichtigen?“

Toifl:

„Ich glaube.“

Es folgen noch einige Zeugen zum Verhör des Toifl.

Die Frau des Toifl gibt an, Mutter Fichtmann habe anläßlich der Verhaftung ihres Sohnes geäußert: sie würde sich aufhängen, wenn ihr Sohn wegen Blau verhaftet sei. Frau Fichtmann bestreitet diese Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg fragt Frau Toifl, was sie über den Fall Orlowsky wisse. Frau Toifl verweigert die Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„War Ihr Mann bei der antibolschewistischen Liga beschäftigt?“

Vorsitzender:

„Diese Frage ist unerheblich.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Nein, denn Blau war bei der antibolschewistischen Liga, der Spitzel Strolz hat ihn verraten: es ist möglich, daß der ganze Mordplan von der antibolschewistischen Liga ausging.“

Frau Toifl:

„Ich habe mich nicht um die Beschäftigung meines Mannes gekümmert.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Bekamen Sie öfter den Besuch eines Kaufmanns Grabant?“

Frau Toifl:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

Zeugin Frau Simanowski erzählt, daß Toifl in ihrem Bezirk Bezirksleiter der Kommunistischen Partei war. Er habe sich immer an die jungen Leute herangemacht und sie zu Gewalttaten aufgefordert. So habe sie ihn selbst sagen gehört: das Aas, die Schröder-Mahnke, sei Spitzelin und müsse umgebracht werden. Ein andermal habe er geäußert, Meyer und Faust müßten beseitigt werden.

Vorsitzender:

„Sie haben also gehört, daß Toifl zum Mord aufforderte?“

Zeugin Simanowski:

„Es ist, wie ich gesagt habe.“

Zeugin Frau Meyer erinnert sich genau, daß Toifl Ende Juli oder Anfang August 1919 in Gegenwart ihres Mannes erzählt habe, er und noch einige andere, die er mit Uniformen und Waffen der Reichswehr ausgerüstet habe, hätten auf Grund seines Noske-Ausweises am Molkenmarkt einen Mann verhaftet, nach Friedenshagen verschleppt und dort ausgeraubt. Dabei habe Toifl auch die große Sache mit dem Spitzel erwähnt, den er erledigen wollte.

Illustration from Der Mord am Polizeiagenten Blau

Spitzelausweis einer Schwarzen Schar.

Toifl erklärt, die Aussagen der Zeugen seien lauter Lügen.

Zeuge Erwin Thun schildert, wie Toifl in seiner Wohnung die militärpolizeiliche Abteilung gründete. Gleichzeitig wurden auch Leute auf die „Schwarze Schar“ vereidigt. Ferner habe Toifl auch ihn aufgefordert, den Faust zu ermorden.

Zeuge Schmid bekundet Aufforderungen des Toifl zum Diebstahl. „Die Genossen sollten sich keine moralischen Bedenken machen, sondern nehmen, wo zu nehmen sei.“ Auch habe Toifl eines Tages eine Liste gebracht, auf der die Namen von zwanzig Spitzeln standen, „die alle nacheinander um die Ecke zu bringen seien“.

Toifl bestreitet all das.

Zeuge Schmid erinnert sich genau einer Aufforderung Toifls zum Diebstahl von Linoleum für ein Parteiorgan. Toifl erklärt, die Aufforderung habe wohl bestanden, sie sei aber nicht von ihm, sondern von Schmid selbst ausgegangen.

Zeuge Paul Worm ist derjenige, den Toifl in späteren Aussagen der Voruntersuchung als den „Franz“ der Anklageschrift bezeichnete und der Mittäterschaft bezichtigte. Der Zeuge bestreitet ganz entschieden, an der Ermordung des Blau teilgenommen zu haben. Ebenso bekundet Hugo Fichtmann, daß die ihm von Toifl unterschobenen Äußerungen über Worm völlig erlogen seien. Worm wird daraufhin dem Hoppe gegenübergestellt, der bestätigt, das sei nicht jener Franz, den er am Mordtage kennen gelernt habe. Ebenso Pohl. Worm bietet Zeugen an, daß er niemals sich Franz genannt habe, – wie Toifl das ausgesagt habe.

Toifl bleibt bei seinen alten Angaben.

Der Zeuge Bischof war Vormund des Toifl und stellt ihm ein gutes Zeugnis aus; besonders habe er nie gelogen.

R.-A. Th. Liebknecht teilt mit, daß sich bei ihm eine Menge Leute gemeldet hätten, vor denen Toifl Aufforderungen zu Gewalttaten äußerte; aber sowohl Staatsanwalt als Richter, als auch Geschworene erklären, in dieser Hinsicht genügend aufgeklärt zu sein – so wird von der Vernehmung dieser Zeugen Abstand genommen.

Schluß der Beweisaufnahme. Plädoyers.

Die Verhandlung neigt sich ihrem Ende zu. Die Verteidiger betonen, daß die Spitzel Samson, Strolz und Schreiber noch immer auf der Zeugen- oder Anklagebank fehlen.

Bezüglich Samson wird erklärt, daß dessen Aussagen gegen die Angeklagten nicht so ins Gewicht fallen, daß sie eine Änderung des Urteils bewirken könnten.

Zum Fall Strolz berichtet R.-A. Dr. S. Weinberg, er habe inzwischen erfahren, daß dieser von der antibolschewistischen Liga für seine Tätigkeit in Sachen Blau 5000 M. erhielt. Aber er glaube, daß die Beweisaufnahme ein hinlänglich klares Bild dieses Mannes ergeben habe: man könne wohl erwägen, auf ihn zu verzichten. Diesen Verzicht sprach R.-A. Th. Liebknecht klar aus: nachdem der Kriminalkommissar Dr. Riemann selbst ausgesagt habe, Strolz habe den Blau an die Kommunisten verraten, habe die Verteidigung nicht mehr nötig, diesen Belastungszeugen zu sehen.

Dagegen verlangten die Verteidiger den Schreiber. Auf Anregung des Vorsitzenden ändern sie ihren Beweisantrag dahin, daß Schreiber den Mord an Blau nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit anderen begangen habe. Der Staatsanwalt erklärt sich nochmals außerstande, den Beschuldigten beizubringen. Daraufhin lehnt das Gericht den Beweisantrag ab, da durch die Aussage sowohl wie durch die eventuelle Mitschuld des Schreiber an der Beurteilung der Beteiligung der Angeklagten nichts geändert wird (d. h. die eventuelle Untersuchung gegen Schreiber wird von dem Verfahren gegen Fichtmann und Gen. abgetrennt – es kann aber auch heißen: Schreiber ist so sehr der Schuld oder Mitschuld verdächtig, daß seine Aussagen nicht gegen die Mitverdächtigen gewertet werden können).

Bezüglich Toifl teilt Dr. Weinberg noch mit, daß dieser am 23. Juni 1919 wegen Erpressung verhaftet wurde und in Polizeigewahrsam in der Dirksenstraße gekommen war. Am anderen Tage kam Oberleutnant Graf Westarp mit einer Bescheinigung vom Reichswehrgruppenkommando 20 und befreite ihn. Der Verteidiger bietet Beweis an, verzichtet aber für die Verteidigung darauf. Auch das Gericht legt keinen Wert auf Herbeischaffung der Akten und Vernehmung der Beteiligten.

So wurde am achten Verhandlungstage die Beweisaufnahme geschlossen und der Wortlaut der Schuldfragen festgelegt.

Den neunten Verhandlungstag eröffnete Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann mit seinem Plädoyer. Er stellte das Für und Wider der Beweisaufnahme gegeneinander und kam in dreistündigen Ausführungen zu folgendem Schluß:

„Ich will bei der Beurteilung dieses Falles keinerlei politische Gesichtspunkte anlegen. Sicher, die Tat fand statt in einem Milieu von Politik, und dort, wo sie nicht gerade am schönsten ist, aber: Irgendwelche Beweise dafür, daß die politische Partei der Angeklagten, die kommunistische Partei, hinter der Mordtat steht, hat die Verhandlung nicht erbracht. Es liegt mir fern, irgendwelche Vorwürfe gegen die kommunistische Partei oder gegen die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu erheben. Doch, diese Einschränkung hebt nicht auf: die Tatsache eines begangenen Mordes, den das Gericht zu ahnden hat. Noch ist es nicht gelungen, die Tat in ihrer Ganzheit aufzudecken, die Untersuchung in dieser Richtung wird weitergehen – fest steht indes, daß der Tod des Blau beabsichtigt war; es war Mord. Und es ist erwiesen, daß die Angeklagten an diesem Morde teilnahmen.“

Der Staatsanwalt begründete diesen Satz ausführlich – Argumente, die hier nicht nochmals erörtert zu werden brauchen, weil sie aus der Anklageschrift bekannt sind. Am Schluß bat der Anklagevertreter, bei Hoppe und Fichtmann die Schuldfragen wegen Mord, bei Winkler die wegen Beihilfe zu bejahen.

Von den Verteidigern nahm zuerst R.-A. Dr. Siegfried Weinberg das Wort. Zunächst geißelte er in allgemeinen Überblicken das System der politischen Rechtspflege in Deutschland und die verschiedenartige Behandlung der zahlreichen politischen Mörder von rechts und der wenigen von links. Er gab alsdann in großen Zügen ein Bild des Milieus, das der Prozeß aufgezeigt habe. An Stelle der ursprünglich auf die Anklagebank gesetzten Personen sei etwas anderes auf die Anklagebank gekommen: ein Lockspitzelsystem, wie es scheußlicher noch nie dagewesen sei. Der Kampf gegen dieses sei nicht Sache einer einzelnen Partei, sondern aller anständigen Menschen.

„Der Herr Staatsanwalt hat den Alibibeweis des Angeklagten Fichtmann unberücksichtigt gelassen; er hat die Aussagen des Hoppe und Winkler ignoriert und über ihr Verhalten Behauptungen aufgestellt, für die kein einwandfreies Zeugnis vorhanden ist. Es ist doch so: über die Beteiligung des Hoppe und Winkler wissen wir effektiv nur, was die beiden selbst angeben: daß Hoppe den Blau verließ, als er die Mordabsicht der anderen ihm Unbekannten sah und nicht hindern konnte; daß Winkler seine Wohnung auslieh und fortging. Alles andere ist Rede und Widerrede, hier bezeugt und dort widerrufen.

„Der Herr Staatsanwalt hat sich bei seinen Darlegungen gestützt auf die Angaben der Spitzel und der Kriminalbeamten, – die ihrerseits wieder durch Spitzel geleitet und orientiert wurden. Wir wissen, daß zur Aufklärung von Kapitalverbrechen der Verrat das wichtigste Hilfsmittel ist. Aber man sehe diese Art Zeugen an, ein Volk, über das Kriminalkommissar Dr. Riemann vor Gericht hier geurteilt hat. Und wenn dieser Mann hier sein Entsetzen ausdrückte über das politische Lockspitzeltum, dieser Mann, der durch den Beruf an manches gewohnt und sicherlich abgehärtet ist, was sollen dann wir tun?!

„Meine Herrn – wenn wir Verteidiger uns damit begnügten, den Charakter dieser Belastungszeugen aufzudecken und den Argumenten der Anklage, die sich auf diese Zeugen stützt, die Argumente entgegenhielten, die sich aus den Aussagen der anderen Zeugen ergeben: dann wäre unsere Aufgabe leicht – aber sie führte nur zu dem Ziel, einer Darstellung eine strikt widersprechende gegenüberzustellen. Und Sie, meine Herren Geschworenen, müßten sich sagen, daß über dem Undurchdringlich des Ja und Nein eine Tat steht, die trotz allem ein Mord ist – eine Tat, die bestraft werden muß; und Sie würden sich sagen: Ihre Pflicht verlange von Ihnen, daß ein Abermals dieser Tat verhütet wird.

„Wir wollen nicht zulassen, daß Schuld oder Unschuld entschieden wird gleich einem Würfelspiel: – je nach dem, was einer gerade glaubt. Und nachdem die Beweisaufnahme selbst restlose Aufklärung nicht gebracht hat, wollen wir eine Frage aufwerfen, die das alte römische Recht an den Anfang allen Strafgerichts stellte: cui bono? Wem versprach sich ein Vorteil?

„Wer hatte den Spitzel Blau zu fürchten? – Wir wollen uns diesen Mann genauer ansehen. Seine Rolle als Lockspitzel in den Januarkämpfen 1919 zu Berlin ist vom Gericht zugegeben; dann erscheint er in München, wo er von der „Eisernen Hand“ ein Monatsgehalt von 530 M. bezieht. Von dieser Stelle forderte er erpresserisch eine Extragratifikation von 500 M. und drohte mit Anzeige. Man stelle sich vor, wie unangenehm ein solcher Prozeß geworden wäre, und man stelle sich weiter vor, wie die Herren der „Eisernen Hand“ nun Blau gegenüberstanden. Die Antwort ist da: von Berlin aus, von unbekanntem Auftraggeber, wird der Spitzel Strolz nach München geschickt, um den Blau zu versuchen. Dem Strolz gelingt es, dem Blau Material über die Rechtsradikalen abzukaufen: Blau war entlarvt! Zwei unmittelbare Folgen sind sichtbar: erstens: Blau wird in Berlin durch Strolz an die Kommunisten verraten; zweitens: Blau ist der Münchner Polizei als unzuverlässig bekannt, wird in Haft genommen und ausgewiesen.

„Ob Blau von München fortgelockt wurde oder ob er dem Herm als Begleiter sich aufdrängte, ist nicht so wichtig – vielleicht trifft beides zu. Tatsache bleibt, daß Blau nach seiner Entlassung aus der Münchner Haft ohne Mittel war und die Unterstützung der dortigen Arbeiter in Anspruch nahm. Tatsache ist weiter, daß auch die Münchner Arbeiter ihn bald durchschauten: so konnte er sich in München nicht halten, und: was sollte der Agent der antibolschewistischen Liga jetzt tun? ... Er mußte nach Berlin! ... nur nach Aussprache mit seinen Auftraggebern konnte er hoffen, sich zu rangieren. Und er hoffte auf eine große Sache.

„Es scheint auch, daß Blau freiwillig nach Berlin fuhr; jedenfalls unterstand er keinem Zwange, als er die Wohnung seiner Frau besuchte. Er wird auch andere Leute getroffen haben: abends, als er in der Mittenwalder Straße auftauchte, war er im Besitz einer gültigen Einlaßkarte. Von wem er sie erhalten hat? Von den Kommunisten nicht – aber vielleicht von dem Mann, auf den er sich berief, dessen Anwesenheit in Berlin er wußte, dem er selbst Dokumente verkauft hatte: dem Spitzel Strolz, der zu Leuschners Bezirk gehörte! Es ist mehr als wahrscheinlich, daß dieser Strolz, der den Blau an Leuschner schon verraten hatte, ihn nun gerade zu diesem Leuschner schickte. Warum? Herr Kriminalkommissar Riemann mochte die Frage nicht entscheiden, ob der Verrat des Blau nicht schon Aufforderung zum Mord war.

„Wer immer noch überlegte, ob Blau von München aus transportiert wurde, der erinnere sich, daß der Zeuge Thiessen in der Versammlung dem Blau kompromittierende Papiere abnahm. Hätte der Spitzel sich gefährdet gefühlt: er hätte die Beweise zu Hause gelassen – doch er fühlte sich sicher und ging ja auf neue Taten aus. Dagegen läßt sich das Kesseltreiben gegen das Opfer sehr schön verfolgen: zuerst verrät man ihn an Leuschner; als daraufhin nichts erfolgt, spielt man dem Leuschner Beweise in die Hand: nun könnte doch die kommunistische Zentrale sich rühren. Aber sie rührt sich nicht! Da kommt Blau nach Berlin und man schickt ihn in die Versammlung zu Leuschner. Doch er wird nicht totgeschlagen: da kommt ein Mann, auch ein Spitzel, erzählt, Blau habe den Auftrag, den Schweizer Platten für 80000 M. zu ermorden; ein Münchner Genosse habe die Nachricht gebracht ... Genügt das nicht?

„Nun fragen wir: wie kommt ein Münchner Genosse dazu, von einem solchen Mordauftrag zu wissen? Sollte Blau ihn vorgezeigt haben? Oder davon erzählt haben – und ausgerechnet zur Mittenwalder Straße in Berlin kommt zufällig einer gelaufen, der darüber Bescheid weiß? – Wenn dieser Mordplan des Blau überhaupt bestand, konnten nur die davon wissen, welche die Tat bezahlen wollten; aber: die ganze Geschichte sieht aus nach Öl, das man ins Feuer gießt: der Münchner Genosse hütete sich auch sehr, zu erscheinen.

„Doch Blau lebte immer noch! Am anderen Tag kommt ein Mann in die Pohlsche Wohnung, spricht mit Hoppe auf dem Gang; entrüstet sich, daß Blau noch nicht tot ist, hat Morphium: es soll Schreiber gewesen sein; wieder ein Spitzel, der sich allerdings hüten mußte, in die Stube zu gehen, da Blau ihn kannte. Hoppe lehnt ab: und am Abend erscheinen Fremde, die Besitz von der Wohnung ergreifen und ihre Sache selbst tun.

„Meine Herren! Die Tatsache eines Mordplanes gegen Blau ist klar: es wurde von mehreren Seiten gegen den unsicheren Spitzel vorgegangen – und wenn wir nach den Urhebern fragen, müssen wir die Strolz und Schreiber, die Acosta und Schröder-Mahnke betrachten und ihre Auftraggeber erkennen. Toifl, der einzige Spitzel, den das Gericht genoß, scheint der am wenigsten Beteiligte zu sein; sonst wäre er kaum erschienen.“

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