DER PROZESS
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VORBEREITUNGEN
Sofort nach dem Putsch eröffnete die Bayrische Volkspartei eine groß angelegte Offensive, um nach zwei Fronten – gegen den Nationalsozialismus der Hitler-Ludendorff einerseits, gegen den ihr unbequem gewordenen Herrn von Kahr andererseits – den entscheidenden Schlag zu führen. Drei Monate tobte dieser erbitterte Kampf mit wechselndem Glück. Unter Führung des Kardinals Faulhaber, dem sich der päpstliche Nuntius Pacelli zugesellt hatte, vom Vorsitzenden der katholischen Landtagsfraktion Dr. Held ebenso geschickt wie energisch geleitet, gelang es der Bayrischen Volkspartei tatsächlich – die Zerklüftung und Verwirrung im völkischen Lager gut ausnutzend – ihre an die Nationalsozialisten verlorengegangenen Stellungen auf dem flachen Lande zurückzuerobern.
Welche zersetzende Wirkung das Fiasko des Putsches in den völkischen Verbänden anrichtete, geht aus nachfolgenden Briefen hervor, die bei einem zur Brigade Ehrhardt desertierten Reichswehrsoldaten in Thüringen gefunden worden sind. Zu ihrem Verständnis: der „Stahlhelm“ und der mit ihm in engster Verbindung stehende „Jungdeutsche Orden“ gehörten der Ludendorff-Richtung der Völkischen an und waren bis zum Putsch mit den Ehrhardt-Verbänden in innigem Kontakt. So war der „Bund Wicking“, eine Unterorganisation der Brigade Ehrhardt, noch bis zum Januar 1924 mit dem „Jungdeutschen Orden“ auch organisatorisch verbunden. Infolge der Auswirkungen des Novemberputsches verschärften sich die Gegensätze zwischen den großdeutsch eingestellten Verbänden der Nationalsozialisten und den mit Kahr sympathisierenden katholischen Formationen, so daß es zu einer regelrechten Spaltung kam.
1. 1. 24
Herrn Korvettenkapitän Ehrhardt in München.
Sehr geehrter Herr Kapitän!
Mit dem Beginn des neuen Jahres möchte ich das Verhältnis mit der Brigade Ehrhardt und dem Jungdeutschen Orden in Bayern in klarer, eindeutiger Weise geregelt wissen.
Sie, verehrter Herr Kapitän, wissen, mit welcher Freude ich seinerzeit im Einverständnis mit dem 2. Komtur-Bruder Dietrich und dem Großmeister der Ballei Franken die wehrhaften Leute unter Ihre militärische Leitung gestellt habe in der Überzeugung, daß Ihre Politik, die auf Ausnutzung der Bayrischen Regierung zur Führung des entscheidenden Schlages hinausging, die einzig gegebene sei. Sie wissen, daß wir uns, besonders in den letzten Wochen, da ich mit Ihnen die schönen Tage in Tirol zusammen sein durfte, mit Wort und Schrift, mit unserer ganzen Person hinter Ihre Persönlichkeit und wiederholt auch schützend vor Sie gestellt haben. Ich war stolz darauf, daß das Jungdeutsche Regiment in entscheidungsvollen Tagen in Reih und Glied mit den kampferprobten Brigadetruppen eintreten würde für unser gemeinsames Ziel, der Befreiung Deutschlands. Infolge der Nachwirkung des 8. und 9. November 23 ist es mir aus inneren und äußeren Gründen nicht mehr möglich, dem Verbande der Brigade anzugehören.
Aus innerlichen Gründen deshalb, weil ich Ihre gegensätzliche Einstellung zu dem hochverdienten General Ludendorff nicht einnehmen kann, der heute in ganz Deutschland der einigende Punkt in der völkischen Bewegung geworden ist. Aus äußerlichen Gründen deshalb, weil trotz wiederholter Versicherung, dennoch immer wieder, und zwar jetzt in verschärfter und hinterhältiger Weise, der Versuch gemacht wird, einzelne Ordensbrüder unter Mißachtung des von ihnen abgelegten Ordensgelübdes auf die Brigade Ehrhardt zu verpflichten. Aufs äußerste empört bin ich vor allem über das Verhalten der im sogen. 2. Batl. Heiligersdorf tätigen Wickingoffiziere, die mit den gemeinsten Verleumdungen gegen die Ordensleitung von Ort zu Ort gingen und sie durch niederträchtigste Denunziationen bei den Bezirksämtern der Gefahr des Verbotes absichtlich preisgeben.
Ich bitte darum, Herr Kapitän, mir das Ihnen gegebene Wort wieder zurückzugeben und das militärische Verhältnis des Ordens zur Brigade als gelöst zu betrachten. Ich vertraue Ihnen, daß Sie sofort Anweisung zur Abberufung der noch im Ordensgebiet tätigen Wickingoffiziere ergehen lassen, um mir und dem Orden weitere Maßnahmen zu ersparen und bitte Sie, meinen Wunsch bis zum 15. 1. 24 zu erfüllen. Abgesehen davon, daß wir uns das Recht nehmen, unseren Gefolgschaften Aufklärung und Verhaltungsmaßregeln zu geben, verzichten wir im Interesse der völkischen Bewegung, in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen, unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß sich der Bund Wicking jedes Vorgehens gegen den Orden enthält.
Mit treudeutschem Heilgruß für den Jungdeutschen Orden in Bayern
Johnson, Landeskomtur.
Darauf antwortete Ehrhardt:
Bund Wicking e. V., München.
5. 1. 24.
An den Landeskomtur des Jungdeutschen Ordens in Bayern.
Der Empfang Ihres Briefes vom 1. Januar wird hiermit bestätigt. Ich begrüße die klare Stellungnahme, die Sie einnehmen, weil diese auch mir die volle Handlungsfreiheit zurückgibt und ein Verhältnis löst, das von Ihrer Seite nur noch ein Scheinverhältnis war.
Ihr Balleibefehl vom 1. 12. 23 (an alle Großmeister und Gefolgschaftsmeister, streng vertraulich) ist der schlagendste Beweis, daß von Ihrer Seite das Treuverhältnis und die Arbeitsgemeinschaft mit der Brigade E. innerlich bereits gelöst war. Ich bedaure, daß Sie erst jetzt, einen vollen Monat nach Erlaß dieses Befehls, es für nötig halten, auch äußerlich die Konsequenz aus Ihrer inneren Wandlung zu ziehen und das Wort, das Sie mir gegeben haben, erst jetzt formell zurückzuverlangen, ein Verfahren, das mit völkischem Verhalten in schroffem Widerspruch steht.
Wenn Sie jetzt als inneren Grund, der zur Trennung von der Brigade zwingt, anführen, daß Sie meine gegensätzliche Stellung zu dem hochverdienten General Ludendorff nicht einnehmen können, so setzt mich die Behauptung doch einigermaßen in Erstaunen. Aus meiner Stellung zu General Ludendorff habe ich Ihnen von Anfang an keinen Hehl gemacht und Sie haben diese Stellungnahme die ganze Zeit gebilligt. Seit dem 8. und 9. November hat sich mein Verhältnis zu Ludendorff nur insofern geändert, als ich die maßlosen und ungerechtfertigten Angriffe in der Öffentlichkeit erfuhr und in reiner Notwehr dagegen Stellung nahm. Zu dem zweiten von Ihnen angeführten Punkte lehne ich eine Erörterung ab. Wenn es Sie interessiert, stelle ich es Ihnen anheim, sich das ausführliche Beweismaterial der Gegenarbeit des Ordens gegen die Brigade, die schon Wochen vor der Aufkündigung Ihres Treueverhältnisses zu mir zurückgeht, einzusehen. Wenn von meiner Seite nicht wieder gegen dieses Treiben eingeschritten wurde, so lag der Grund darin, daß ich immer noch auf die Möglichkeit gemeinsamer Arbeit gehofft habe und meinerseits alles verhindern wollte, was die Zersetzung im völkischen Lager vergrößert. Gemäß Ihres Wunsches sind Sie mit dem heutigen Tage Ihres Wortes entbunden. Das militärische Verhältnis des Ordens zur Brigade ist mit demselben Tage gelöst. Ich ersuche, die dem Orden als Treuhänder übergebenen Waffen der Brigade an meine Befehlsstelle Koburg zu übergeben.
Der von Ihnen gewünschten Anerkennung eines geschlossenen Ordensgebietes bedaure ich nicht zustimmen zu können. Die weitere Stellung des Wickingbundes hängt von dessen Verhalten ab.
gez. Ehrhardt.
Trotz der Spaltung der völkischen Verbände, trotz heftigstem, sehr persönlich und gehässig geführtem Kampf der einzelnen Führer gegen die Vertreter des anderen Flügels gelang es den Nationalsozialisten, in den Städten, vor allem in München und Nürnberg, ihre Positionen zu halten. Der soziale Umschichtungsprozeß wirkte sich vorläufig trotz der Stabilisierung der Mark weiter aus, die Sanierung mit Beamtenabbau und Lohnkürzung, Arbeitslosigkeit und Teuerung bereitete der nationalsozialistischen Agitation einen guten Boden, so daß die Völkischen verhältnismäßig leicht die schwere Krise überwinden konnten, in die sie nach dem Fiasko ihres Putsches geraten waren. Ein volles Jahr mußte vergehen, bevor diese stürmische Entwicklung zu den Extremen unterbrochen wurde, die Annahme des Dawesgutachtens eine den Mittelparteien günstigere Atmosphäre schuf und die Völkischen ihre noch im Mai 1924 neu eroberten Positionen im Dezember des gleichen Jahres endgültig verloren.
Unmittelbar nach dem Putsch aber fühlten sich die Völkischen noch so stark, daß sie die Kampagne der Bayrischen Volkspartei mit einem Gegenangriff beantworteten und Anfang Dezember eine heftige Agitation „für den Austritt aus der katholischen Kirche“ einleiteten, die in persönlichen Attacken gegen den Kardinal Faulhaber, in der Besudelung der bischöflichen Palais von Bamberg und Regensburg, in der Entfesselung eines neuen, wüsteste Formen annehmenden Kulturkampfes ihre Steigerung erfuhr.
Doch die bürgerlichen Parteien Bayerns unter der Führung der Klerikalen gaben den Kampf nicht verloren. Um sich den unbequemen Gegner vom Hals zu schaffen, verschmähten sie nicht, Fäden nach Berlin zu spannen, sicherten sich die Unterstützung der Reichsregierung zur „Liquidierung des Rechtsradikalismus“ und die Bayrische Volkspartei entschloß sich sogar, neben General Lossow auch Kahr fallen zu lassen. Sie schob den General von Epp – den „Muttergottesgeneral“, wie ihn die Hitlerleute nannten – vor, damit er die völkischen Kampfverbände unter seine Führung nehme und sie ins Lager der katholischen Kirche und in den Schoß der Wittelsbacher zurückführe. Gleichzeitig begann die Aufklärungsarbeit; Broschüren und Flugblätter („Ludendorff in Bayern“, „Veni-vidi ...“) knüpften geschickt an die separatistischen und klerikalen Vorurteile des bayrischen Bürgertums und der Bauernschaft an, um die erwünschte Stimmung gegen den „Preußen Ludendorff“, gegen die „volksfremden Elemente aus dem Norden“, gegen die „ungläubigen Umstürzler“ zu schaffen. Anfang Januar schien es, als hätte die Volkspartei ihr angestrebtes Ziel erreicht – der Prozeß gegen Hitler sollte ihren Sieg nach außen hin dokumentieren.
Da trat eine neue Wendung ein: Kahr, der ganz richtig erkannte, daß ihn die Bayrische Volkspartei nur noch als einen vorgeschobenen Posten betrachtete, den im gegebenen Augenblick zu opfern sie rücksichtslos entschlossen war, und der befürchtete, daß er noch vor dem Prozeß fallen gelassen werden könnte, versuchte durch seinen Freund Ehrhardt eine Annäherung an Hitler und Ludendorff herbeizuführen, um so wenigstens für die Dauer des Prozesses die Gegensätze zu entspannen und eine gewisse einheitliche Front gegen die Staatsanwaltschaft zu ermöglichen. Dieser – zu spät unternommene – Versuch schlug fehl. Im Gegenteil: Die Versöhnung Ehrhardts mit Ludendorff, die auf einem Kommers des „Waffenring deutscher Art“ in München Ende Januar tatsächlich zustande kam, hatte ein von Kahr keineswegs erwartetes Ergebnis. Ehrhardt einigte sich mit Ludendorff, hielt es aber nicht für notwendig, Kahr in dies Freundschaftsbündnis einzubeziehen. Dieser sah sich nun über Nacht noch isolierter als vorher.
Da erkannte aber die bayrische Regierung, wie sehr es in ihrem eigenen Interesse lag, Kahr gegen diese verstärkte Offensive der Völkischen mehr zu decken, als sie es ursprünglich beabsichtigte. Zwar mußte Kahr sein Amt als Generalstaatskommissar niederlegen, General von Lossow trat vom Kommando der bayrischen Reichswehr zurück, andererseits aber beschloß das Münchener Kabinett, die beiden Herren für die Dauer des Prozesses moralisch zu unterstützen. Die klerikale Presse schwenkte abermals um und trat energisch für die verleumdeten „Retter des bayrischen Staates“ ein.
Ein übriges geschah: Der ursprünglich als Vorsitzender für den Prozeß bestimmte Landgerichtsdirektor wurde plötzlich befördert, so daß die Führung der Verhandlung einem neuen Herrn übertragen werden mußte, dem man besonders gute Beziehungen zu den Klerikalen nachsagte. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde höhern Orts zurückbehalten und Kahr und Lossow erhielten die Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame Verteidigungslinie durch Ausarbeitung einer einheitlichen Zeugenaussage festzulegen.
Endlich beschloß die bayrische Regierung, den Generalstaatskommissar nicht vom Amtsgeheimnis zu befreien, so daß er als Zeuge nur über die mit den Vorgängen in der Putschnacht unmittelbar zusammenhängenden Ereignisse aussagen durfte. Um jedoch auch den Völkischen die Möglichkeit zu einem Rückzug und zu einer späteren Verständigung nicht zu rauben, wurde die bayrische Staatsanwaltschaft angewiesen, die Anklage nur auf den Tatbestand des „ideellen Hochverrats“ auszudehnen und so die Verbitterung und die Gegensätze auf beiden Seiten nicht zu verschärfen. Die während des Putsches von den Hakenkreuzlern verübten gemeinen Verbrechen – Beraubung und Mißhandlung der sozialistischen Gemeinderäte, Verwüstung der „Münchener Post“ usw. sollten in einer späteren Verhandlung geklärt werden.
DIE ANGEKLAGTEN
Am 26. Februar 1924 begann vor dem Münchener Volksgericht der Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und Genossen. Vorsitzender war Oberlandesgerichtsrat Neidhardt, Anklagevertreter die Staatsanwälte Ehart und Stenglein. Als Angeklagte erschienen vor Gericht:
Adolf Hitler, 1889 in Braunau (Österreich) geboren, „Architekturzeichner und Schriftsteller“. Er wurde in der Anklageschrift als „die Seele des Putsches“ bezeichnet.
General Ludendorff. Die Anklageschrift wies nach, daß er schon vor dem Putsch über das Unternehmen genau unterrichtet war und sich als Führer der neu zu bildenden Nationalarmee betätigte, „indem er Vorschriften über Grenzschutz, Eingliederung der Verbände in die Reichswehr, Unterbringung der Truppen, Bereitstellung von Räumen usw. besprach und erließ.“
Oberlandesgerichtsrat Pöhner „war für den Posten eines Ministerpräsidenten in der neuen bayrischen Regierung ausersehen und betätigte sich auch als solcher.“
Frick, Oberamtmann in München, „sollte das Polizeipräsidium übernehmen. Auch er hatte von dem Putsch Kenntnis.“
Friedrich Weber, Führer des Bundes „Oberland“, „warf als politischer Führer dieses Kampfbundes dessen Gewicht in die Wagschale und stellte den militärischen Apparat des Bundes auf das Unternehmen ein.“
Hauptmann a. D. Röhm, Führer des Kampfbundes „Reichskriegsflagge“, warf die Anklageschrift vor, daß er sich „aktiv mit seinen Truppen an dem Putsch beteiligte und das Wehrkreiskommando zur Verteidigung gegen die Reichswehr besetzt hatte.“
Oberleutnant Brückner, Führer des nationalsozialistischen Regiments München, „hatte mit seinen bewaffneten Leuten in der Nacht vom 8. auf den 9. November an den militärischen Operationen teilgenommen.“
Leutnant Wagner „veranlaßte die Alarmierung der Infanterieschule hinter dem Rücken der Vorgesetzten zur Teilnahme an dem Putsch.“
Oberstleutnant a. D. Kriebel, der militärische Führer des Hitlerschen „Kampfbundes“, „war mit der militärischen Oberleitung der Aktion betraut gewesen. Er hatte außerdem die in der Versammlung im Bürgerbräukeller anwesenden Minister als Geiseln verhaften lassen und Vorsorge getroffen, um Polizeidirektion, Regierungsgebäude, Haupttelegraphenamt und Hauptbahnhof zu besetzen.“
Gegen alle diese erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen des Verbrechens des Hochverrats, da sie „zugegebenermaßen, gestützt auf die bewaffneten Machtmittel des Kampfbundes und die bewaffnete Macht der Infanterieschule, es unternommen hatten, die bayrische Regierung und die Reichsregierung gewaltsam zu beseitigen, die Reichsverfassung und die des Freistaats Bayern gewaltsam zu ändern und verfassungswidrige Regierungsgewalten aufzurichten.“
Oberleutnant a. D. Pernet, der Stiefsohn Ludendorffs, „war mit der Aufgabe betraut gewesen, die Angehörigen der Infanterieschule für den Putsch zu gewinnen und beteiligte sich als Ordonnanzoffizier beim Oberkommando. Er beschlagnahmte Gelder und zahlte damit die Löhnung für die Führer und Mannschaften dieser Kampfverbände aus.“ Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wegen „Beihilfe zum Hochverrat“.
Auf der Anklagebank fehlten: Generalstaatskommissar von Kahr, General von Lossow und Polizeioberst von Seißer, die nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Versammlung im Bürgerbräukeller „nur scheinbar auf die Forderungen Hitlers und seiner Anhänger eingegangen waren, um ihre Bewegungsfreiheit wiederzugewinnen“. Für sie war die Zeugenbank reserviert, auf der dann noch mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten Platz nehmen sollten. Manche waren nicht geladen, deren Erscheinen man erwartet hatte, und ihr Fernsein tat den Angeklagten kund und zu wissen, daß die Staatsanwaltschaft – im hohen und höchsten Auftrag – nicht wünschte, gewisse letzte Hüllen fallen zu sehen, und daß es im Interesse der Angeklagten selbst läge, diese Zurückhaltung zu würdigen und dementsprechend ihre Verteidigung zu führen.
Die Verhandlung selbst wurde durch einen wirksamen Prolog eingeleitet. Am Tage vor dem Prozeßbeginn ward München durch fernes Gewehrfeuer aus seiner behäbigen Ruhe geweckt. Die Regierung wollte auf diese Weise den unbotmäßigen Nationalsozialisten zu verstehen geben, daß es für sie nicht ratsam war, irgendwelche Abenteuer zu suchen, und daß mit der Reichswehr nicht gut Kirschen essen wäre. Dieses Scharfschießen der Landespolizei in Oberwiesenfeld, ein Probealarm der Schutzmannschaften und Gendarmen, Konzentrierung zuverlässiger Pfälzer Reichswehrformationen in und um München, Absperrung des gesamten Stadtteiles, in dem die als Gerichtsgebäude ausersehene ehemalige Kriegsschule gelegen ist, durch bis an die Zähne bewaffnete Reichswehrpatrouillen, durch spanische Reiter und Drahtverhaue – das war der Auftakt. Der Vorhang hob sich. Die Bühne stellte dar:
Den Speisesaal der Infanterieschule. Er sieht wie ein Lehrsaal aus und macht mit seiner Holztäfelung einen durchaus freundlichen, keineswegs nüchtern-kalten Eindruck. Kaum zweihundert Personen finden hier Platz. Das Podium ist zu einer Art Estrade umgebaut. Hier thront der Gerichtshof.
Der erste Eindruck: hier wird kein hochnotpeinliches Gericht gehalten, eine geschlossene Versammlung diskutiert lediglich einige ernste politische Fragen. Es geht dabei sehr gesittet, sehr akademisch zu. Jede unnötige Schärfe wird vermieden. Als Männer von Welt und Rang ist man bestrebt, dem Gegner – auch wenn man durchaus nicht seiner Meinung ist – Recht und Gerechtigkeit in vollstem Umfang widerfahren zu lassen, und wahrt peinlich die Formen des gesellschaftlichen Umganges. Die Angeklagten an kleinen Tischen, neben ihnen die Verteidiger, ein paar Bänke für die Zeugen, ein paar Bankreihen für die Zuhörer, die mit Sorgfalt gesiebt, die Exklusivität dieser geschlossenen Versammlung nicht stören können. In den letzten Reihen nehmen die Pressevertreter, etwa dreißig an der Zahl, Platz, dahinter einige Reihen Stühle für das Publikum: die große Zahl von Frauen fällt auf, dem Anschein nach Angehörige der Angeklagten und Verteidiger. So dominiert auch im Zuhörerraum das deutschnationale und völkische Element. Man ist ganz unter sich, keine Schranken, die in dem Angeklagten das bittere Gefühl erwecken könnten, hier nicht für voll genommen, als ein Bemakelter angesehen zu werden. Gerichtsverhandlung? Nein, eher Seminar über Hochverrat.
Die Materie, die in diesem Seminar behandelt wurde, war ziemlich verwickelt. Nicht weniger als vier verschiedene Arten von Hochverrat standen zur Prüfung. Da gab es zuerst den Verrat Kahrs und Lossows gegen Hitler, den Verrat Hitlers und Ludendorffs an dem für den 12. November angesetzten Putsch Kahrs, einen Hochverrat gegen die bayrische Regierung und einen gegen das Generalstaatskommissariat – der Hochverrat gegen die deutsche Republik stand nicht zur Debatte. Gab es überhaupt so etwas? Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung waren sich in der Verneinung dieser Frage vollkommen einig. Sie war mangels genügender Zuhörer aus dem Lehrplan der deutschen Hochschulen und verwandter Unterrichtsanstalten ausgeschieden worden.
DIE VERHANDLUNG
Hitler spricht. Er ist im Cutaway, trägt das Eiserne Kreuz I. Klasse, scheint ein wenig blaß und mustert lange und aufmerksam die Zuhörer. In seiner Kleidung, seiner Sprache, seinen Gesten, dem ganzen Auftreten, liegt etwas Subalternes, Unfreies. Der Kragen ist ein wenig zu hoch, der schwarze Rock zu stramm geschnitten, der Scheitel bis in den Nacken gezogen, seine Haltung um eine Nuance zu akkurat. Und wenn er spricht läßt er die „r“ rollen, was bei seiner süddeutsch gefärbten Mundart im ersten Augenblick doppelt seltsam berührt. Sieht so ein Diktator aus? Unwillkürlich denkt man, einen energischen Geschäftsreisenden vor sich zu haben, einen Ausrufer bei einem Reklameverkauf. Hitler spricht fast vier Stunden ohne Pause. Die erwarteten „Enthüllungen“ bleiben aus. Seine Rede ist nicht gegliedert, nicht aufgebaut, und wenn man ihn so sprechen hört, versteht man im ersten Augenblick nicht, woher seine Wirkung auf die Masse kommt: die flache, primitive Argumentation und eine Demagogie, die ihre Stärke darin hat, daß sie von keines Gedankens Blässe angekränkelt ist, diese Primitivität einer Beweisführung, die ganz auf „entweder–oder“ gestimmt ist, reißt eben den kleinen Mann, den rabiaten Spießer von der Bierbank mit und nimmt sie für den Redner ein, zumal da dieser über ein gutes Organ und ein tönendes Pathos verfügt:
„Kahr sagte, er könne die Landesverweserschaft nur annehmen als Statthalter der Monarchie. Mir persönlich konnte das gleich sein. Für mich existierte die Revolution von 1918 nicht. Sie ist nicht legalisiert worden.“
In den vier Stunden, die Hitler sprach, sagte er eigentlich immer wieder dasselbe – nur mit anderen Worten, den einen Gedanken stets mit neuen Bildern und Vergleichen ausmalend, und so dem Zuhörer das, was er sagen wollte, besonders eindringlich einhämmernd:
„Habe ich Hochverrat begangen, so sind Kahr, Lossow und Seißer genau die gleichen Hochverräter. Sie haben das gleiche Ziel gehabt wie wir, nämlich die Reichsregierung zu beseitigen in ihrer heutigen internationalen und parlamentarischen Einstellung und an ihre Stelle eine antiparlamentarische Regierung zu setzen. Sie haben die ganzen Monate nichts anderes gesprochen als das, wofür wir jetzt auf der Anklagebank sitzen. Im übrigen, ist Herr von Kahr nicht im Jahre 1920 ebenfalls durch einen Staatsstreich Regierungschef geworden, nachdem ein Leutnant mit 12 Mann mit „Bajonett auf“ vor dem Landtag erschienen war und daraufhin die Regierung Hoffmann demissionierte? Oder gehört dieser Leutnant mit den zwölf Mann zu den verfassungsmäßigen Erscheinungen in einer Republik? Man sagt, das Generalstaatskommissariat sei geschaffen worden, um den zu erwartenden Putsch der Nationalsozialisten niederzuschlagen. Wenn dem so wäre, warum hat sich der Herr Generalstaatskommissar am folgenden Tage bei mir nicht in der Person eines Kriminalbeamten vorgestellt und mich für verhaftet erklärt? Das wäre seine Pflicht gewesen. – – Lossow hatte dem Chef der Reichswehr den Gehorsam verweigert. Wenn der gemeine Mann das tut, wird er schwer bestraft. Ein militärischer Führer in einer Armee von nur 7 Divisionen, der eine Division in der Hand hat und der sich gegen seinen Chef aufbäumt, muß entschlossen sein, entweder bis zum letzten zu gehen oder es ist ein gewöhnlicher Meuterer und Rebell. (Bewegung im Auditorium.) Lossow erklärte mir, er habe zu wenig Politik getrieben. Er fragte, was werden solle, es müsse doch einen Ausweg geben. Ich sagte ihm, das Volk habe etwas anderes erwartet als eine Bierpreiserniedrigung, eine Milchpreisverordnung, eine Butterfaßkonfiskation und ähnliche unmögliche wirtschaftliche Ratschläge, bei denen man sich fragen mußte, welches Genie da zu Rate gezogen wurde. Jeder Mißerfolg mußte ja die Wut der Massen vergrößern und ich habe darauf hingewiesen, daß die Leute sich jetzt noch über die Kahrschen Maßnahmen lustig machen, später sich empören werden. – Im weiteren Verlauf der Verhandlungen trat Lossows Standpunkt immer deutlicher zutage. Der sagte: Ich bin entschlossen zu handeln, aber ich muß 51% Garantie für den Erfolg besitzen. – Ende Oktober trat eine Stimmungsänderung ein. Es kamen Herren von Berlin, die sagten, General Seeckt trage sich mit dem gleichen Gedanken, eine Diktatur auszurufen. Das schien Lossow der letzte Strohhalm. Er erklärte, wenn Seeckt ans Ruder kommt, dann bleibt zum Schluß nichts übrig, „daß ich den General Seeckt fresse oder daß Seeckt eben mich frißt.“ – Am 6. November nach der Sitzung der Kampfbundführer bei Herrn von Kahr mußten wir der Überzeugung sein, daß die Herren nur auf einen Anstoß warten.“
Als Hitler auf die Vorgänge im Bürgerbräukeller zu sprechen kommt, steigert sich seine Rede zu pathetischer Dramatik:
„Lossow und Seißer haben Tränen in den Augen gehabt, als sie uns ihrer Treue versicherten. Kahr war so geknickt und gebrochen, daß er mir aufrichtig leid tat. – – Ludendorff, der Generalquartiermeister des Weltkrieges, der letzte große Feldherr Deutschlands, ist schmählich belogen und verraten worden; hätte er geahnt, daß General Lossow nicht mitmachte, er hätte sich nie zur Verfügung gestellt.“
Ein deutschnationales Blatt hat Hitler einen Besessenen, den von einer Idee Besessenen genannt. Zweifellos. Hitler machte den Eindruck eines ehrlichen Menschen. Aber seine Besessenheit, sein Fanatismus rührte nicht von dem Glauben an eine Idee her, sondern von dem Glauben an seine persönliche Größe. Gerade die Art, wie er seine Bescheidenheit zur Schau stellte, zeigte das:
„Ich erklärte Lossow, ich könnte mich nur unter der Bedingung Exzellenz von Kahr anschließen, wenn der politische Kampf ausschließlich in meine Hände gelegt werde. Das war nicht frech und unbescheiden von mir, ich bin vielmehr der Meinung, wenn ein Mann weiß, daß er eine Sache kann, so darf er nicht bescheiden sein. – – – Staatskunst kann man nicht lernen, man muß dazu geboren sein.“
Und Hitler stellt sich in Positur und erklärt, daß Ludendorff und alle seine Mitarbeiter, von denen so viele tot sind – hier sinkt seine Stimme zum Flüstern herab – über den Putsch genau so viel oder genau so wenig wußten wie Kahr, Lossow und Seißer, er allein habe alle Fäden in der Hand gehalten. Während der ganzen Rede steht Hitler in Habt-Acht-Stellung, den Gehrock bis hoch hinauf geschlossen – ein Unteroffizier, der seinem Vorgesetzten Bericht erstattet. In der höchsten Erregung vergißt er nicht die Titel. Kahr ist sein Todfeind – aber für ihn ist er die „Exzellenz von Kahr“. Und wenn er das Wort „Exzellenz“ sagt, es durch den Saal schmettert, merkt man, mit welchem Stolze es ihn erfüllt, solche tönenden Titel in seine Rede einflechten zu können.
Bevor Hitler seinen großen Monolog über den „treulosen Verrat“ Kahrs und Lossows beendet, vergißt er nicht, demselben Herrn Kahr eine förmliche Ehrenerklärung abzugeben:
„Kahrs menschliche hervorragende Eigenschaften wird niemand bestreiten.“
Vorpostengeplänkel. Noch scheut sich die Verteidigung, ihre Trümpfe auszuspielen, – die Reden des Angeklagten sind auf Moll gestimmt.
Auch Dr. Weber schlägt dieselbe Tonart an. Ein blasser, kurzsichtiger junger Mann, der mehr einem Gymnasiasten, als einem Soldaten ähnelt. Ein Ausschnitt aus diesem Verhör:
Staatsanwalt Ehart: Haben Sie nie davon gehört, daß General Ludendorff in der Reichswehr, namentlich in Norddeutschland, sehr wenig Resonanzboden hat? (Unruhe.)
Vorsitzender: Ich bitte, die Fragen an mich zu stellen.
Staatsanwalt Ehart: Ich bitte die Frage zu stellen, weil sie wesentlich ist. Die Frage nämlich, ob die Reichswehr, auch wenn Ludendorff an der Spitze steht, trotzdem mit Waffengewalt vorgehen wird?
Dr. Weber: Auf Grund eigener Kenntnis norddeutscher Offizierkorps muß ich sagen, daß dort überall die Verehrung für den größten deutschen Führer und General, der nicht nur in diesem letzten Weltkrieg, sondern überhaupt Deutschland geschenkt wurde, herrscht, so daß die Möglichkeit eines „Stellens“ nicht in Frage kommt.
Staatsanwalt Ehart: Das wollte ich wissen.
Justizrat Kohl: Das wollten Sie nicht wissen.
Vorsitzender: will unterbrechen.
Justizrat Kohl: Die Frage des Staatsanwalts war für einen Offizier derart beleidigend, daß darauf eine Antwort gehört hat wie die, die der Staatsanwalt von mir gehört hat. (Beifall im Zuhörerraum.)
Oberlandesgerichtsrat Pöhner. Die beste Figur unter den Angeklagten. Der kluge Kopf könnte einem Jesuitenpater gehören. Schlau blinzelnde Augen hinter scharfen Gläsern, glattrasiertes Diplomatengesicht, ein ewiges ironisches Lächeln um den Mund. Kein guter Redner. Er spricht stockend, mit leiser Stimme, die sich in der Erregung überschlägt. Vom ersten Augenblick an hat man den Eindruck: hier spricht der Politiker, nicht der Agitator. Das ist der Mann, der hinter den Kulissen gestanden, der die Fäden der völkischen Politik in Bayern in Händen gehalten hat.
Jedes Wort vorsichtig auf die Wagschale legend, schildert Pöhner seine Besprechungen, seine Verhandlungen mit Kahr. Auch er vermeidet noch jede polemische Färbung, aber es liegt eine ganz raffinierte Bosheit darin, wie er so offensichtlich bemüht ist, Herrn Kahr zu „schonen“.
„Wenn Herr Kahr es so darstellen will, daß er Komödie gespielt habe, als er seinen Anschluß an unser Unternehmen erklärte, so muß ich ihn, den ich aus jahrelanger intimer Mitarbeit kenne, gegen ihn selbst in Schutz nehmen. Er ist ein anständiger Mensch und kein Schuft.“
Dann ein ironischer Seitenhieb:
„Herr Kahr war über den ganzen Vorfall (im Bürgerbräukeller) aufs äußerste empört und entrüstet und äußerte sich, es sei doch unerhört, daß man ihn mitten aus seiner Rede auf diese Weise aus dem Saale eskamotiert habe. – – Ich sagte, daß die Regierung von Revolutionsgnaden doch endlich einmal beseitigt werden müßte. Herr v. Kahr sagte darauf bloß: Unerhört, daß man auf diese Weise herauseskamotiert wird. Das war sein Haupteinwand.“ (Gelächter im Auditorium.)
Und so, mit lauter feinen, kaum sichtbaren Finten pirscht sich Pöhner dorthin durch, von wo aus die Verteidigung den ersten Vorstoß wagen will:
„In einer Besprechung, zu der von Herrn v. Kahr auch Oberst von Seißer zugezogen war, machte mir Herr v. Kahr den Vorschlag, nachdem er gesagt hatte, es müßte jetzt im Norden aufgeräumt werden, ob ich bereit sei, die Funktion eines Zivilgouverneurs für Sachsen und Thüringen zu bekleiden ... Ich erklärte, daß Ehrhardt es für wünschenswert halte, daß ich das Kommissariat für Nordbayern übernehme. Das lehnte Herr v. Kahr ab, indem er sagte, er könne die ihm übertragenen Vollmachten nicht weiter übergeben und habe dazu keine Ermächtigung. Hierauf wiederholte er seinen Vorschlag ... Ich lehnte ab; es wäre in Sachsen und Thüringen im kleinen dasselbe Verhältnis zwischen mir und dem Reichswehrkommandeur gewesen, wie in Bayern zwischen Kahr und Lossow. Und das war mir ganz unklar. Man konnte überhaupt nicht wissen, wer in Bayern Koch und wer Kellner sei.“
So – wie von ungefähr – fällt der Name: Ehrhardt:
„Ehrhardt kam etwa Mitte Oktober wieder zu mir. Wie ich ihn fragte, wie es ihm jetzt in München gefalle, da sagte er, er komme sich „äußerst beschissen“ vor. Ich war über diese Wendung etwas überrascht, denn ich hatte das gerade Gegenteil erwartet. Er war doch steckbrieflich verfolgt von Leipzig aus. Ich wußte, daß er von der Polizei von Oberst v. Seißer sicheres Geleit bekommen hatte, einen Ausweis, wonach er als Notpolizei für die bayrische Regierung tätig sei. Ehrhard erklärte mir, es gehe gar nicht vorwärts ...“
Justizrat Dr. Schramm: Herr v. Kahr hat es abgelehnt, Herrn Pöhner als Staatskommissar für das nordbayrische Gebiet aufzustellen, weil er sich dafür nicht für kompetent erachtete. Ich bitte den Angeklagten zu fragen, woher er die Vollmacht ableitete, ihm das Zivilstaatskommissariat in Sachsen und Thüringen zu übertragen.
Pöhner: Darüber habe ich ihn nicht befragt. Man kann doch nur eine solche Vollmacht haben, wenn man die entsprechenden Handlungen vorher vorgenommen hat.
Justizrat Dr. Schramm: Es bestand doch wohl bei Herrn v. Kahr Klarheit darüber, daß die Bewegung über Sachsen und Thüringen hinausgetragen wird?
Pöhner: Das war selbstverständlich.
Staatsanwalt: Hat es sich um den Marsch nach Berlin oder um den Grenzschutz Bayerns gegen die kommunistischen Unruhen in Sachsen und Thüringen gehandelt?
Pöhner: Ich hatte den zweifellosen Eindruck im Zusammenhang mit der Tatsache, daß Kahr in engsten Beziehungen mit Ehrhardt stand, daß es sich um etwas anderes handle, als den bayrischen Grenzschutz. Davon war gar keine Rede. Ehrhardt macht doch nicht den Nachtwächter für Bayern zwischen Nürnberg und Hof.
Und dann nach einer Pause:
„Vielleicht wäre es gut, wenn ich etwas über die Verhandlungen zwischen Herrn v. Kahr und Kapitänleutnant Ehrhardt aussagen könnte ... oder soll ich das lieber in nichtöffentlicher Sitzung tun?“
Das Stichwort ist gefallen. Jetzt spricht nicht der Angeklagte Pöhner, sondern der Herr Oberlandesgerichtsrat, der drei Jahre lang die rechte Hand von Kahr gewesen ist, der manches erzählen kann, was viel gefährlicher und viel unbequemer ist, als die leidenschaftlichsten Proteste Hitlers und die Enthüllungen der anderen Führer. Noch legt er sich Zurückhaltung auf. Er ist bereit, unter Zurückstellung aller seiner persönlichen Vorteile „rücksichtsvoll“ zu sein:
„Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen Erfahrungen mit Herrn v. Kahr wieder mit ihm zusammenzuarbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm zusammengekommen, als, und zwar von autoritativster Seite, der Wunsch geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn v. Kahr in Fühlung treten.“
Pöhner ist so feinfühlend, diese „autoritativste“ Seite nicht zu nennen. Will man ihn zum Feind haben?
Rechtsanwalt Hemeter knüpft an die Bemerkung Pöhners, daß er sich bei seinem Zusammenarbeiten mit Herrn v. Kahr wiederholt in die Brennesseln gesetzt habe, die Frage, wann er sich das erste Mal und in der Folgezeit in die Brennesseln gesetzt habe.
Pöhner: Das erste Mal am 16. März 1920 nachmittags 4 Uhr (Heiterkeit). („Kapp-Putsch“ in Bayern.)
Vorsitzender: Sie brauchen keine Auskunft geben, wenn Sie sich dadurch einer weiteren strafbaren Handlung beschuldigen würden.
Pöhner: Aus meiner ganzen Einstellung mache ich kein Hehl. Ich habe dem Staatsanwalt erklärt: Was Sie mir jetzt als Hochverrat vorwerfen, dies Geschäft treibe ich seit fünf Jahren.
Vorsitzender (lächelnd abwinkend, leutselig): Das wissen wir.
Dann die erste Wendung im Prozeß: Mit einem Ruck ist die Verhandlung auf das politische Niveau gehoben, und nicht Herr von Kahr, nicht der General von Lossow oder der Polizeioberst von Seißer sind mehr die Objektive des Angriffs – die bayrische Regierung mit allen ihren Institutionen, mit Staatsanwaltschaft und Gerichtshof ist zum Angriffsziel geworden:
Rechtsanwalt Hemeter: Ist Pöhner bekannt, daß in der Nacht vom 13. zum 14. März 1920 der damalige Präsident der Regierung von Oberbayern, Dr. v. Kahr, Exzellenz (die Stimme des jugendlichen Verteidigers ist mit Hohn gesättigt) sich ohne Zögern in den Besitz der öffentlichen Gewalt gesetzt hat, auf einem Wege, der dem vom 8. bis 9. November 1923 vollkommen entspricht? Als das Republikschutzgesetz in Bayern ziemlich große Erregung hervorrief, hat sich Dr. v. Kahr ohne Bedenken der Bewegung angeschlossen, deren Ziel es war, die nach Auffassung des Staatsgedankens damals legale Regierung auf dem gleichen Wege, nämlich durch Druck ohne Druck zu beseitigen.
Staatsanwalt: Ich messe diesen Fragen keine wesentliche Bedeutung für die Schuld- und Straffrage bei.
Rechtsanwalt Hemeter: Es wird der Nachweis gelingen, daß von Dr. v. Kahr in Form eines fortgesetzten Deliktes in Bayern begangen worden ist, was der Herr Staatsanwalt Hochverrat nennt.
Dem Herrn Pöhner ist all das bekannt. Und noch manches mehr. Aber vorläufig will er – im Interesse des Vaterlandes – darüber in öffentlicher Sitzung nicht sprechen. Doch einen kleinen Vorstoß wagt noch die Verteidigung:
Rechtsanwalt Holl: Ich habe Kapitänleutnant Ehrhardt als Zeugen genannt. Ich muß jetzt noch Schritte tun, um diesen zur Stelle zu bringen, wenn das Gericht ihn vernimmt. Ich frage die Staatsanwaltschaft: Ist es richtig, daß die Staatsanwaltschaft durch einen ihrer Beamten mittelbar oder unmittelbar hat Ehrhardt mitteilen lassen, daß er verhaftet würde, wenn er, von der Verteidigung geladen, als Zeuge erscheint.
Staatsanwalt: Es ist absolut unwahr, daß die Staatsanwaltschaft irgendeine solche Mitteilung hat ergehen lassen. Sie konnte Ehrhardt nicht als Zeuge laden, weil sie seine Adresse nicht kennt.
Justizrat Kohl: Weiß der Staatsanwalt, daß Kapitän Ehrhardt vor wenigen Wochen noch ganz öffentlich auf einem Kommers gesprochen hat?
Rechtsanwalt Hemeter: Sendlingertorplatz Nr. 1 ist er zu finden, Herr Staatsanwalt.
Rechtsanwalt Holl: Er wohnt eine Treppe tiefer als der angeklagte Oberstleutnant Kriebel – im selben Haus.
Und mit diesem Vorstoß läßt es die Verteidigung bewenden. Vorläufig war noch dies ihr Schlachtplan: Nicht bloß Kahr zu kompromittieren, nicht bloß nachzuweisen, daß er im November am Hochverrat beteiligt war, sondern durch die Aufrollung der „Bayrischen Frage“ der Staatsanwaltschaft die Gefahr vor Augen zu führen, die sie laufe, wenn sie die Angeklagten zwinge, „einmal tüchtig auszupacken“. Man soll in Bayern nicht über Hochverrat zu Gericht sitzen, weil hier seit Jahr und Tag von allen Führern und Politikern nur Hochverrat getrieben wurde. Vorderhand begnügte sich die Verteidigung – zu drohen. Wird sich die Staatsanwaltschaft dieses Entgegenkommens würdig erweisen? Sonst – da ist noch jemand, der manches erzählen kann:
Oberstleutnant Kriebel, der militärische Führer des Putsches, der zweite Eingeweihte. Bei seinen Ausführungen schloß das Gericht, durch die ewigen versteckten Drohungen der Verteidiger reichlich nervös gemacht, zum erstenmal die Öffentlichkeit aus. Was man zu hören bekam, war im wesentlichen folgendes:
Kommerzienrat Zentz unterrichtete mich über den Zweck der Versammlung im Bürgerbräukeller. Er sagte, die Versammlung sei auf den Wunsch Kahrs einberufen – und es sei notwendig, daß der große Saal des Bürgerbräukellers voll wird. Er habe die vaterländischen Vereine dazu eingeladen, damit sie den Saal füllen. Es wurde noch angefügt, daß zu dieser Ovation, zu der diese Versammlung führen sollte, von gütigen Spendern Freibier gegeben werde. Es gab dann noch eine Diskussion wegen der Teilnahme von Juden an dieser Versammlung. Dr. Hartmann von den „Vaterländischen Verbänden“ Bayerns erklärte, es wäre eine zweifelhafte Empfehlung für Herrn von Kahr in den vaterländischen Kreisen, auf die er sich in erster Linie stützen wolle, wenn er zu dieser Feier Juden einladen wollte. Diese Bemerkung rief einen großen Sturm der Entrüstung hervor bei den verschiedenen Handelsorganisationen. Sie sagten, daß sie nicht nur unter ihren Mitgliedern, sondern auch in den Vorständen eine große Anzahl von Juden hätten, daß es für sie unmöglich sei, die Einladung überhaupt weiterzugeben, wenn die Frage der Nichtzulassung der Juden überhaupt nur diskutiert würde. Kommerzienrat Zentz brachte dann diesen Sturm der Entrüstung dadurch zum Schweigen, daß er bemerkte, es würden nicht viele Juden kommen, denn sie seien wegen der Ausweisungen von Ostjuden an sich nicht gut auf Herrn von Kahr zu sprechen.“
Was nicht hinderte, daß eben dieselben Herren tief in die Tasche griffen, um den Kampffonds der Völkischen zu speisen; wurde doch im weiteren Verlaufe der Verhandlung festgestellt, daß Ehrhardt zwanzigtausend Dollar bei den Industriellen Bayerns – Juden und Christen – an Spenden einsammeln lassen konnte.
Kriebel, das wahre Soldatengemüt:
„Lossow sagte, er wolle ja marschieren, aber bevor er nicht 51 Prozent Wahrscheinlichkeit des Erfolges in seinem Notizbuch ausrechnen könne, sei es ihm nicht möglich, zu marschieren. Als Soldat war das für mich geradezu erschütternd. Wenn wir so im Kriege gedacht hätten, wären wir schon im August 1914 zur Kapitulation gezwungen gewesen.“
„Alle haben gerufen: Kampf gegen die Weimarer Verfassung. Da habe ich mir in meinem einfachen Soldatengemüt gedacht: wenn alles schreit, Kampf gegen die Weimarer Verfassung – warum soll man da nicht kämpfen?“
Aus dem Verhör eine kleine Probe:
Staatsanwalt: Es darf nicht vergessen werden, daß es sich hier um eine einseitige Darstellung handelt, die auch die schwersten persönlichen Angriffe gegen die Herren Kahr und Lossow in sich schließt. Ich glaube, man muß doch auch den anderen Teil hören, bevor man ihn in dieser Weise öffentlich herabsetzt.
Vorsitzender: Es ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft, den Vorsitzenden wegen der Verhandlungsführung zu rügen.
Justizrat Kohl: Das Urteil, das der Angeklagte Kriebel über das Verhalten der Herren Kahr, Lossow und Seißer gefällt hat, ist das Urteil aller anständigen Menschen in Deutschland. Und ich nehme an, daß der Herr Staatsanwalt auch zu den anständigen Menschen zählt.
Vorsitzender: Das geht zu weit, einen solchen persönlichen Angriff kann ich nicht dulden.
Justizrat Kohl: Der Staatsanwalt erfüllt eine Pflicht, die ihm sehr lästig sein muß. Er wurde in den Grundsätzen des deutschen Waffenstudenten erzogen und kann ein solches Verfahren überhaupt nicht billigen.
Diese versteckte Drohung mit einer Forderung zum Duell war für den Staatsanwalt so deutlich, daß er von nun ab keinen Versuch mehr unternahm, in die Verhandlung einzugreifen. Die Verteidiger beherrschten sie völlig.
Kriebel, der Eingeweihte spricht:
„Ich habe aus Gründen, die ich später, bei Ausschluß der Öffentlichkeit noch erörtern werde, vorgeschlagen, daß wir uns nach dem Mißlingen der Aktion in die Gegend von Rosenheim zurückziehen.“
Diese Gründe sind nachträglich bekanntgeworden. Rosenheim war in jenen Tagen das Hauptaufmarschgebiet der „Orka“, des radikalsten, unter Führung eines gewissen Kanzler stehenden bayrischen Kampfbundes, und hier befand sich das Hauptwaffenlager der Nationalsozialisten noch aus der Zeit her, wo die Zentrale der Einwohnerwehren in Rosenheim untergebracht war.
General Ludendorff hat das Wort. Im blauen Sakkoanzug, die Hände auf dem Rücken verschränkt, straff aufgerichtet, doziert der General einem andächtig aufhorchenden Publikum über Staatsverfassung und Ultramontanismus.
Ludendorff ist im Auto von seiner Villa gekommen – er war, ebenso auch Pernet, Pöhner, Frick und Wagner, während der Verhandlung auf freiem Fuß, während die anderen Angeklagten für die Dauer des Prozesses in der Infanterieschule untergebracht worden waren – und nun mußte die Verhandlung verschoben werden, da Ludendorffs Auto eine Panne hatte. Die Posten an den Eingängen und im Korridor stehen stramm, die Tür wird aufgerissen. Hitler schlägt die Hacken zusammen, daß es durch den ganzen Saal knallt, die Reichswehroffiziere auf den Zeugenbänken und die Damen und Herren im Zuhörerraum erheben sich von den Plätzen – General Ludendorff hat den Saal betreten, die Verhandlung kann beginnen.
Ludendorff spricht abgehackt, kurz, stößt die Worte wie militärisches Kommando in den Saal. Eine schnarrende, preußische Offiziersstimme. Seine Aussage läßt den Kern des politischen Problems zum ersten Male scharf hervortreten. Der Hintergrund wird sichtbar.
Die bayrischen Klerikalen, das ist der Feind. Er muß geschlagen werden. Nun handelt es sich nicht mehr um den Putsch vom 8. November, jetzt handelt es sich um die Schicksalsfrage Deutschlands, um den Jahrhunderte alten Kampf zwischen Nord und Süd, zwischen Hohenzollern und Wittelsbachern. Den Separationsbestrebungen der Wittelsbacher und ihrer Zusammenarbeit mit dem Vatikan gilt Ludendorffs Hauptangriff.
„Ich habe die Gefahr der Juden im Weltkrieg genügend kennengelernt. Ich habe mich damit ernstlich und aufmerksam beschäftigt. Die jüdische Frage ist für mich eine Rassenfrage.“
Dann ein Schlag gegen die Katholiken:
„Als Realpolitiker komme ich zu Erwägungen, indem ich die unabänderlichen Tatsachen nehme, wie sie sind. In dem Kampf Deutschlands war der Vatikan nicht neutral, sondern deutschfeindlich. Der Papst hat sich gegen die Sabotage im Kampf um Ruhr und Rhein gewandt. Außerdem war besonders auffallend die steigende Inschutznahme der Juden durch den hohen Klerus.“
Es folgt ein Überblick über die wirtschaftliche Lage:
„Herr Minoux entwickelte uns seine politischen und wirtschaftlichen Ansichten. Sie erschienen mir sehr reichlich wirtschaftlich, was auch verständlich ist. Ich sprach ungefähr: „Lieber Minoux, das wirtschaftliche Programm gefällt mir nicht.“
Endlich kommt Ludendorff auf die militärischen Vorbereitungen des Unternehmens zu sprechen:
„Der Herr Staatsanwalt hat gefragt, warum wir vom Marienplatz zur Residenz marschiert sind. Warum diese Richtung genommen wurde, kann ich nicht sagen. Ich habe Tannenberg geschlagen und die Gründe für mein taktisches Vorgehen mir erst später zurechtgelegt. Das ist Feldherrninstinkt.“
Im Zuhörerraum starke Bewegung. Man ruft Bravo und einige klatschen. Niemand findet Anstoß daran, daß es just nicht strategisches Talent verrät, wenn das „taktische Vorgehen“ einen Feldherrn in solch ein böses Debakel führt wie am 9. November 1923 und – am 9. November 1918.
Ludendorffs Rede gipfelte in einer Anklage gegen Rom. Doch dieser Fehdehandschuh wurde von der Kirche nicht aufgenommen. Kardinal Faulhaber und Kronprinz Ruprecht ließen sich nicht einmal zu einer Erwiderung herbei – Kahr und Lossow wurden vorgeschoben. Aber zwei Tage später schwenkte die gesamte klerikale Presse Bayerns, schwenkte selbst der „Miesbacher Anzeiger“, der noch wenige Tage vorher begeisterte Töne für das Wirken der Kampfverbände gefunden hatte, scharf zu Kahr ab. Die Klerikalen trumpften auf. So schrieb das „Bayrische Vaterland“:
„Kahr hätte am 12. November zusammen mit Lossow, Seeckt usw., allen vaterländischen Verbänden also, mit einer großen nationalen Einheitsfront losschlagen wollen. Das sahen Hitler, Weber, Pöhner, Kriebel und alle. Das zu beweisen, daß Kahr das vorbereitet habe, darauf steht ja ihr ganzes Bemühen. Warum hat dann Hitler nicht bis zum 12. gewartet? Hier liegt Hitlers große Sünde wider den deutschen nationalen Geist. Hier ist der Verrat an der gemeinsamen Sache. Kahr und alle Vaterländischen im ganzen Reich, Süd und Nord, gemeinsam wollten sie in Berlin eine nationale Regierung einrichten. Das Gelingen war nach menschlichem Ermessen, wie die Hitlerschen selbst sagen, unbedingt sicher – schon ihren Putsch hielten sie ja für sicher. Die Vorbereitungen – was die Hitlerschen ja beweisen wollen – sorgfältig getroffen. Die Aktion Kahrs zur inneren Befreiung Deutschlands scheiterte. Warum? Weil Hitler mit Ludendorff zu früh und auf eigene Faust losschlug.“
Ludendorffs Rede hatte der Bayrischen Volkspartei bewiesen, daß ihre Hoffnung, mit Hitler und Ludendorff zu einem Kompromiß zu gelangen, getrogen hatte. Das Scheingefecht wurde abgebrochen. In den folgenden Tagen gingen die Angeklagten sehr aggressiv vor, die Verteidigung hatte die Führung des Prozesses vollkommen an sich gerissen. Etwa so:
Justizrat Kohl: Wir müssen dagegen protestieren, daß der Herr Staatsanwalt gestern bei einer Aussage ironisch gelächelt hat.
Staatsanwalt: Ich stelle fest, daß es mir ganz fern gelegen hat, zu lächeln, und ironisch schon gar nicht.
Hauptmann Röhm, Typus des preußischen Leutnants, nasale schnoddrige Stimme, trägt den Zivilanzug wie eine Uniform:
„Im Oktober 1918 war ich noch überzeugt, daß wir den Krieg gewinnen werden. Ich habe diese Überzeugung als Generalstabsoffizier an der Front gewonnen. Ich habe das erste Mal die Vorläufer der Revolution im Lazarett in Brüssel kennengelernt. Ich sah diese Vorläufer in dem unmilitärischen Verhalten der Krankenwärter.“
Dann schildert er seine Tätigkeit nach der Revolution:
„Zwischen meiner vaterländischen Einstellung und meiner Tätigkeit als Reichswehroffizier mußten Konflikte entstehen – – –“
Hauptmann Röhm kam daher um seinen Abschied ein, doch General Lossow erklärte ihm, dazu bestehe keine Veranlassung. Und als der Reichswehrminister Röhm den Abschied doch telegraphisch bewilligte, hat General von Lossow das nicht anerkannt und der Abschied wurde wieder zurückgenommen. Hauptmann Röhm trat einen dreimonatigen bezahlten Urlaub an. Erst am 30. Dezember – im Gefängnis – hat er die Nachricht bekommen, daß er seinen Abschied erhalten.
Oberleutnant d. R. Brückner, ein junger Mann mit ausdruckslosem blassen Gesicht, schildert ebenfalls seine „politische Einstellung“:
„Was die Einstellung der Pioniere anlangt, so rissen auch sie den Pleitegeier sofort von der Mütze und zertraten ihn. Sie mußten aber auf Befehl von Lossow das Schwarz-Weiß-Rot wieder herunternehmen und den Pleitegeier wieder hinauftun.“
Vorsitzender: Sie sagen immer „Pleitegeier“? Es muß doch einen anderen Ausdruck geben?
Brückner: Ich kenne keinen.
Vorsitzender (lächelt): Nun, die technische Bezeichnung lautet wohl anders.
Leutnant Wagner ist Nationalsozialist geworden, weil er mit einem Neffen des Reichspräsidenten Ebert böse Erfahrungen gemacht hatte. Der soll sein Regiment „verhetzt“ haben. Aber dann stellte es sich heraus, daß der Reichspräsident gar keinen Neffen hat und dieser also das Regiment auch nicht verhetzen konnte. Allerdings wird vorläufig dieser Widerspruch nicht offenbar, da eine entsprechende Erklärung des Reichspräsidenten durch den Vorsitzenden erst zehn Tage später zur Verlesung gelangt. Der Angeklagte erklärt, sie nicht anerkennen zu können.
Oberleutnant Pernet weiß von gar nichts.
Vorsitzender: Haben Sie gewußt, daß am 8. etwas vorgehen soll?
Pernet: Ich habe von der Versammlung im Bürgerbräukeller in der Zeitung gelesen.
Vorsitzender: Sie hatten keine Kenntnis von dem, was geplant war?
Pernet: Nein, ich war überrascht.
Vorsitzender: Was hat Ihr Stiefvater gesprochen während der Fahrt zur Versammlung?
Pernet: Er hat nur gesagt, er habe etwas anderes gedacht. Im Auto hat er mich gefragt, ob ich davon etwas gewußt hätte. Ich sagte nein.
Vorsitzender: Was haben Sie sich bei diesen Vorgängen gedacht?
Pernet: Ich habe mir gedacht, es ist legal.
Vorsitzender: Ich nehme an, daß Sie zuerst gar nichts gewußt haben, und daß ihnen erst später zum Bewußtsein gekommen ist, daß es doch nicht ganz so einfach ist. Stimmt das so?
Pernet: Jawohl.
Oberamtmann Frick weiß genau so viel wie sein Kamerad Pernet. Er hat „gar keine Kenntnisse gehabt“. Auch er war „überrascht“:
Vorsitzender: Es ist auffallend, daß Sie zu Ihrer Frau sagten, Sie gehen in den Bürgerbräukeller, aber nicht hingegangen sind, sondern in Ihrem Amtszimmer Zeitung gelesen haben. Es deutet fast auf Vereinbarung, daß Sie nicht in der Wohnung, sondern um neun Uhr im Büro angerufen worden sind.
Frick: Ich bin nach dem Abendessen öfter in mein nebenan liegendes Büro gegangen, um zu arbeiten.
Vorsitzender: Es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie es unterlassen haben, die Landespolizei oder die gesamte Schutzmannschaft zu alarmieren.
Frick: Ich war, als ich festgenommen wurde, durchaus im unklaren darüber, welche Tatsachen der Beschuldigung des Hochverrats bei mir zugrunde liegen.
DIE ZEUGEN
Man trat in das Zeugenverhör ein. Kahr, Lossow und dem Polizeioberst Seißer fielen in diesem Akt der Verhandlung die Hauptrollen zu. Hatten doch die Aussagen der Angeklagten in der Erklärung gegipfelt, diese Kronzeugen wären genau so schuldig wie sie selbst, und nichts sei irriger als die Annahme, der Generalstaatskommissar und der Kommandant der bayrischen Reichswehr hätten es von vornherein darauf angelegt gehabt, Ludendorff und Hitler in eine Falle zu locken. Ein Satz Ludendorffs warf einen schwachen Lichtstrahl in das Dunkel der Putschnacht:
„Bis zur Inpflichtnahme der Reichswehr durch General Lossow war ich über die Vorgänge in der bayrischen Reichswehr nicht informiert; nachher hat mich Lossow fortlaufend unterrichtet.“
Die Verteidigung suchte unter Beibringung unzähliger Zeitungsausschnitte, Protokolle, Auszügen aus Reden Kahrs und seiner engeren Freunde den Nachweis zu führen, daß die Kronzeugen eine lange Zeit ernste Putschabsichten gehegt hatten. Als aber die Entwicklung im Norden nicht den erwarteten Gang nahm, als Seeckt immer wieder zögerte, auf das ihm von Lossow hingehaltene „Sprungbrett“ zu treten, da mußten sie fürchten, in eine Sackgasse zu geraten und suchten nun bei Hitler Anlehnung. Vor die vollendete Tatsache gestellt, waren sie zwar von der Aktion Hitlers nicht begeistert, aber im ersten Augenblick entschlossen, alles auf die eine Karte zu setzen und sich dem Unternehmen Hitlers anzuschließen. Lossow sah als erster, daß der Putsch mißlingen müsse und meinte, dem sicheren Fiasko die immerhin noch mögliche Chance eines halbwegs gedeckten Rückzugs vorziehen zu müssen.
Um Mitternacht des 8. November hatte Kultusminister Matt, der Vertrauensmann des Kardinals Faulhaber, ein Telephongespräch mit Kahr, der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden (der Residenz des Kronprinzen Ruprecht), zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die Schwester des Wittelsbachers, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg residierte. Und als eine weitere Stunde um war, hatte die Situation eine grundlegende Änderung erfahren. Kahr wurde von einer mysteriösen „autoritativsten Seite zurückgepfiffen“. Für den Makel des Verräters sollte ihn das Bewußtsein entschädigen, ein „treuer Diener seines Herrn“ zu sein, der ihm den Schutz der Kirche gewährleistete, während ihm auf der anderen Seite nur der Schutz eines Generals, der überdies als „Ketzer“ verschrien war, eine recht fragwürdige Aussicht bot.
Der Name Ruprecht durfte in dieser Verhandlung nicht genannt werden. Nur Ludendorff ließ sich zu einem versteckten Vorstoß gegen die Wittelsbacher fortreißen, aber auch er scheute sich wohl, den Angriff zu weit vorzutragen. Dann kam prompt ein Dementi: Ruprecht hätte überhaupt keine Beziehungen zum Putsch gehabt und auf Kahr keinerlei Einfluß geübt. So standen Behauptungen gegen Behauptungen, und mehr oder minder nicht beweisbaren Vermutungen war weiter Spielraum gegeben. Immerhin glaube ich, in diesem Zusammenhange einen Briefwechsel wiedergeben zu müssen, der geeignet ist, über diese bis heute nicht geklärte Frage einiges Licht zu verbreiten. Nachdem ich in der Wiener „Arbeiterzeitung“ und dem „Prager Tagblatt“ einige Berichte über den Münchener Hochverratsprozeß veröffentlicht hatte, lief bei der „Arbeiterzeitung“ ein Schreiben ein, das sie wie folgt wiedergab:
Wir erhalten folgende Zuschriften, zu deren Mitteilung wir nach dem Preßgesetz zwar nicht verpflichtet wären, die aber lehrreich genug sind, daß wir sie veröffentlichen wollen:
In der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, Seite 2, findet sich mit Datum vom 29. Februar d. J. ein Artikel mit der Überschrift: „Die Tafelrunde des Königs Ruprecht.“ Neben verschiedenen tatsächlichen Unrichtigkeiten in dem fraglichen Artikel ist unter anderem auch davon die Rede, daß König Ruprecht, der just am 8. November in München geweilt hatte, um 11 Uhr nachts in seine Residenz nach Berchtesgaden zurückgefahren ist. Weiter heißt es auch: „Der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden, zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die Schwester König Ruprechts, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg, residierte ... Kahr und Lossow wurden zurückgepfiffen. Man nimmt gern den Makel des Verräters auf sich, wenn man dafür das Bewußtsein eintauscht, ein treuer Diener seines Herrn zu sein usw.“
Im Auftrag S. Durchlaucht des Eugen Prinz Oettingen von Wallenstein in seiner Eigenschaft als generalbevollmächtigter Vertreter S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Darstellung vollständig unrichtig ist, und ersuche ich im Hinblick auf das Preßgesetz namens meines Vollmachtgebers um die Aufnahme beiliegender Berichtigung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Ich erwähne dabei, daß diese Berichtigung mehrfach durch bayrische und auch reichsdeutsche Blätter gegeben ist und scheint Ihnen dieses entgangen zu sein.
Von der Nummer, in der sich die Berichtigung findet, wollen Sie mir ein Exemplar zusenden.
Hochachtungsvollst Dr. Karl Eisenberger, Geheimer Justizrat.
Berichtigung.
Gegenüber den Ausführungen in der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, in bezug auf das Eingreifen S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern in die politischen Ereignisse, welche sich am 8./9. November 1923 in München abgespielt haben, läßt S. K. H. folgendes erklären:
S. K. Hoheit befand sich schon einige Tage vor dem 8. November 1923 auf seinem Schlosse in Berchtesgaden. Von den Vorkommnissen, welche sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1923 in München abgespielt haben, erhielt S. K. Hoheit erst am 9. November 1923 im Laufe des Vormittags durch einen Kurier Kenntnis. Irgendwelche Einwirkung seitens S. K. Hoheit konnte daher gar nicht stattfinden und hat tatsächlich auch nicht stattgefunden.
Vollmacht.
Der Endesunterzeichnete ermächtigt hiermit Herrn Rechtsanwalt Geh. Justizrat Dr. Eisenberger in München, ihn in der Angelegenheit betreffend Arbeiter-Zeitung in Wien vor allen Gerichten, Behörden und Instanzen zu vertreten, insbesondere auch einen etwaigen Verwaltungsrechtsstreit zu erheben, Anträge, Vorstellungen und Beschwerden und sonstige Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen, Zustellungen, Ladungen, Beschlüsse, Verfügungen entgegenzunehmen, Geldzahlungen zu empfangen und hierüber zu quittieren und alle diese Befugnisse einem sonstigen Rechtsverständigen zu übertragen.
München, den 15. März 1924.
Eugen Prinz Oettingen-Wallenstein auf Grund notarieller Generalvollmacht S. K. H. des Kronprinzen von Bayern.
* * *
Ob die Leser der Behauptung, daß der Exkronprinz von dem Putsch erst am anderen Tage erfahren konnte, weil er in Berchtesgaden gewesen sei, Glauben schenken wollen, überlassen wir ihnen; vielleicht erwägen sie, daß es ja auch ein Telephon gibt. Aber als Dokumente aus dem „Freistaat Bayern“ haben alle diese Schriften um Seine Königliche Hoheit herum jedenfalls einen politischen Wert ...
Darauf veröffentlichte ich in der „Arbeiterzeitung“ die folgende Entgegnung:
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Bayern hat durch seinen „generalbevollmächtigten Vertreter“ der „Arbeiterzeitung“ eine Berichtigung zu meinem, hier am 4. März erschienenen Artikel „Die Tafelrunde des Königs Ruprecht“ gesendet. Nun lockt mich gewiß nicht der Ehrgeiz, mich mit S. K. H. in eine Polemik einzulassen, die schon deshalb unfruchtbar wäre, weil ich, es sei dies freimütig bekannt, nicht in der Lage bin, durch einwandfreie Dokumente, wie stenographische Protokolle oder eidliche Zeugenaussagen, den Nachweis zu führen, welchen Wortlaut das Gespräch hatte, das S. K. H. mit Herrn von Kahr führte, und um wieviel Uhr es stattfand. Bekanntlich hat General Ludendorff erst später im Verlauf der Verhandlung selbst erklärt, Herr von Kahr sei nur auf „Allerhöchste Weisung“ vom Unternehmen zurückgetreten. Und solche Enthüllungen, die sich gegen ehemalige Kampfgenossen richten, pflegen meistenteils richtig zu sein.
Allerdings, auch diese Behauptung Ludendorffs ist dementiert worden. Mit den Dementis aus dem „Freistaat Bayern“ hat es aber seine eigene Bewandtnis und nur jemand, der mit den bayrischen „Belangen“ vertraut ist, kann sie entsprechend werten. Ich selbst habe mit bayrischen Berichtigungen eigene Erfahrungen gehabt.
Im Oktober v. J. stattete ich dem Oberkommando des Herrn Hitler einen Besuch ab und veröffentlichte in der Folge eine Unterredung, die ich mit dem Chefredakteur des „Völkischen Beobachters“, einer Art Pressechef des „Großen Trommlers“ gehabt hatte. Darauf folgte prompt ein Dementi. Etwa in dieser Art: erstens wäre ich gar nicht dort gewesen; zweitens hätte mir der Herr Redakteur etwas ganz anderes gesagt; drittens sei es unverschämt, daß ich ihm nicht vorher angekündigt hätte, daß ich den Wortlaut der Unterredung veröffentlichen wolle. So dementieren die Helden. Die sich aber zu den Rettern des Staats zählen, die Herren um Kahr, sind klüger. Auch ihre Berichtigungen beweisen das.
Kronprinz Ruprecht erklärt also, er sei in der kritischen Zeit nicht in München gewesen und hätte von den Vorkommnissen, die sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November in München abgespielt haben, erst am 9. November im Laufe des Vormittags durch einen Kurier Kenntnis erhalten.
Die „Arbeiterzeitung“ hat schon auf die merkwürdige Tatsache hingewiesen, daß in Bayern die Einrichtung des Telephons scheinbar unbekannt ist. Aber man überlege: Herr von Kahr hält im Bürgerbräukeller eine Rede, in der er sich als „Statthalter Seiner Majestät“ vorstellt – die Majestät selbst wird erst am kommenden Tage, nachdem die ganze Chose schon vorbei ist, verständigt. Gewiß, so wird man aus Berchtesgaden erwidern, S. K. H. sind eben nur Privatperson und nehmen an diesen politischen Vorgängen weder aktiv Anteil noch irgendwelche Einwirkung auf diese. Wie es damit bestellt ist, möge folgendes Rundschreiben illustrieren, das der Oberst von Kannstein an die Offiziersregimentsvereine Bayerns gerichtet hat:
Seine Majestät unser König haben am 27. Dezember dem 1. Vorsitzenden der drei Offiziersvereine den Befehl bekanntgegeben, er erwarte, daß sich die ehemaligen Offiziere, eingedenk ihres Fahneneids, rückhaltlos hinter den Generalstaatskommissar und den Landeskommandanten General von Lossow stellen werden.
Und dann rufe man sich ins Gedächtnis, daß in der Verhandlung vor dem Volksgericht zuerst Herr Pöhner und dann Herr Hitler davon gesprochen haben, daß von „autoritativster Seite“ auf sie eingewirkt wurde. Pöhner sagte wörtlich:
Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen Erfahrungen mit Herrn von Kahr wieder mit ihm zusammen zu arbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm zusammengekommen, als, und zwar von autoritativster Seite, der Wunsch geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn von Kahr in Fühlung treten.
Das Gericht fand es nicht notwendig, Pöhner zu fragen, wer diese mysteriöse autoritativste Seite gewesen ist. Herr Stresemann? Oder gar der bayrische Ministerpräsident Knilling? Man forschte nicht weiter und so kamen auch keine Dementis.
Übrigens: Ist S. K. H. so unangenehm, in den Verdacht zu kommen, daß er Herrn von Kahr vom Putsch abgehalten hat? Warum die Aufregung? Will S. K. H. damit zum Ausdruck bringen, daß er nicht unter die „Verräter“ gezählt zu werden wünscht?
Wiewohl es für die strafrechtliche Verurteilung Hitlers, Ludendorffs und Genossen ohne Bedeutung war, ob Kahr und Lossow ebenfalls hochverräterische Pläne gehegt haben, nahm infolge der geschickten Führung der Verteidigung, die die Verhandlung völlig beherrschte, diese Frage den größten Raum ein. Mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten, deren Vernehmung sich über zwei Wochen erstreckte, wurden darüber als Zeugen gehört. Und das war so gekommen:
Gleich nach der Rede Ludendorffs wurde die bayrische Öffentlichkeit von einem Herrn Abgeordneten Schaeffer mit der sensationellen Nachricht überrascht, die Verteidigung habe ihn um Intervention ersucht, damit er durch den Ministerpräsidenten die Amnestie der Angeklagten erwirke. In diesem Falle wäre die Verteidigung bereit, sich entsprechende Zurückhaltung im Interesse des Staats aufzuerlegen.
Herr Schaeffer hatte mehrere Tage gezögert, bis er diese Mitteilung der Öffentlichkeit übergab. Als er es tat, war die Sachlage klar. Die Zuspitzung der Gegensätze innerhalb und außerhalb des Prozeßsaales hatte die Bayrische Volkspartei überzeugt, daß ein Kompromiß aussichtslos war und so entschloß sie sich, die Entscheidung nicht zu fliehen. Sie fühlte sich stark genug, um sich nicht scheuen zu müssen, im Gerichtssaale „enthüllt“ zu werden. Da blieb der Verteidigung nichts anderes übrig, als ihrerseits loszulegen. War der erste Akt des Prozesses auf „Moll“ gestimmt, so wurde jetzt „Dur“ angeschlagen.
Und die Zeugen marschierten auf. Zwei Wochen fast wurde da von früh bis abends in stundenlangen Reden die Frage diskutiert, ob Herr Kahr im Bürgerbräukeller nur Komödie gespielt habe oder nicht. Ein Zeuge gab folgende dramatische Schilderung:
„Herr von Kahr war vollkommen unbewegt. Sein Gesicht war wie eine Maske, sehr ernst, und er sprach die Worte ruhig. Ich hatte den Eindruck, daß um die Augen herum ein Zug von Melancholie lag. Hitler war leuchtend vor Freude, ... es war ein kindlicher, offener Ausdruck von Freude, den ich nie vergessen werde. Exzellenz Ludendorff war, als er hereinkam, todernst. Sein Aussehen und seine Worte machten den Eindruck eines Mannes, der weiß, daß es sich um eine Sache auf Leben und Tod, vielleicht eher auf Tod handelt.“
Hitler hat, nach anderen Zeugenaussagen, erklärt:
„Sie müssen mit mir kämpfen, müssen mit mir siegen oder mit mir sterben. Wenn die Sache schief geht, vier Schüsse habe ich in der Pistole, drei für meine Mitarbeiter, wenn sie mich verlassen, die letzte Kugel für mich.“
Darauf Kahr ganz schlicht:
„Sterben oder nicht sterben ist bedeutungslos.“
Ein anderer schildert den „Rütlischwur“ im Bürgerbräukeller. Es entspinnt sich folgendes Kreuzverhör:
Vorsitzender: Eine große Zahl von Zeugen kann nicht bestätigen, daß Herr von Kahr seine Hand auf jene Hitlers gelegt habe.
Rechtsanwalt Götz: Wir waren doch alle im Bürgerbräukeller und sind doch nicht Menschen, denen dieser springende Punkt nicht im Gedächtnis zurückgeblieben wäre. Ich sehe ihn 100 Jahre noch.
Polizeimajor Frhr. von Imhoff ist ein hoher Beamter der Landespolizei. Also erklärt er als Zeuge:
Rechtsanwalt Roder: Wußten Sie, daß gegen Kapitänleutnant Ehrhardt Haftbefehl erlassen sei?
Frhr. v. Imhoff: Ich habe gesprächsweise von einem Verfahren wegen Meineids gehört.
Im übrigen spielt sich das Zeugenverhör etwa so ab:
General Ludendorff: Ich möchte feststellen, daß der Befehl zur Wegnahme des Wehrkreiskommandogebäudes von Lossow unterschrieben war.
Oberstleutnant von Berchem als Zeuge: Ich kann mich selbstverständlich nach vier Monaten nicht an alle Befehle erinnern. Das würden Exzellenz auch nicht können!
Ob dieser Vergeßlichkeit erhebt sich lauter Widerspruch im Zuhörerraum und
Rechtsanwalt Holl erklärt: Ich habe an den Zeugen noch einige Fragen richten wollen, aber mit meinem deutschen Gefühl ist es nicht vereinbar, an einen Mann noch Fragen zu stellen, der an Exzellenz Ludendorff eine derartige Bemerkung zu richten sich erlaubt hat. (Bravorufe im Zuhörerraum.)
Oberstleutnant von Berchem: Ich habe doch nur gesagt, ich glaube, daß auch Exzellenz Ludendorff nach vier Monaten nicht alle Befehle mehr weiß.
Rechtsanwalt Holl: Das ist eine so unerhörte Beleidigung meines deutschen Gefühls, daß ich weitere Fragen unterlasse.
Und später:
Justizrat Schramm: Was diesen Angriff gegen den Hauptmann Röhm betrifft, so werden wir uns an anderer Stelle wiedersehen.
Oberstleutnant von Berchem (sich stramm aufrichtend): Dazu bin ich jederzeit bereit.
Ein anderer Zeuge, Oberleutnant Braun, muß sich dann verantworten, warum er auf die Hitlerleute geschossen habe. Ein ganzes Heer von Zeugen marschierte also auf, um den Beweis zu führen, daß auch die Reichswehrabteilung des Oberleutnants Braun „zuverlässig“ sei und „nicht auf Schwarz-Weiß-Rot schieße“.
Oberleutnant Braun: Ein Mann erklärte mir, der General von Lossow sei der feigste Hund, den er kenne. Darauf gab ich ihm eine Ohrfeige, daß er taumelte. – Ich habe vor dem dreckigsten Neger im Felde, wenn er tot war, Achtung gehabt.
Rechtsanwalt Holl: Besteht eine Dienstvorschrift, wonach ein Reichswehroffizier berechtigt ist, einem Zivilisten, der einen Vorgesetzten beleidigt, eine Ohrfeige zu geben?
Oberleutnant Braun: Diese Vorschrift besteht in meinem Herzen.
Endlich traten die Kronzeugen selbst auf den Plan.
Kaum größere Gegensätze, als diese drei Herren, die das Triumvirat für den „legalen Staatsstreich“ bildeten. Merkwürdige Vertauschung der Rollen: General Lossow, der „unpolitische Militär“, war der einzige, der in seinem ganzen Auftreten, in seinem Gehaben, aber auch in seinen Ausführungen den Eindruck eines Politikers machte; oder noch mehr eines Diplomaten. Sehr selbstbeherrscht, gewinnende Manieren, ein gewandter Polemiker, der genau weiß, wo er mit seiner Rede hinaus will und dessen klare und präzise Antworten einen Mann von starkem Willen und Intellekt verraten. Kahr, „der Statthalter des Königs“, nimmt sich neben dem General recht kläglich aus. Ein Provinzler. Untersetzt, mit massigem Bauernschädel, schwerfällig, redeungewandt. Ihm fehlt nicht nur das Feuer des Führers, sondern auch jene Schlagfertigkeit und Sicherheit des Auftretens, die man bei jedem gewiegteren Politiker voraussetzen muß. Ein geradezu bejammernswürdiger Anblick, wie der Herr Staatskommissar gleich einem Häufchen Unglück auf seinem Stuhle vor dem Richtertisch hockte und hilflos den Hagel von Fragen über sich hinweggehen ließ, die gleich spitzen Pfeilen drei Tage lang von den Verteidigern auf ihn abgeschnellt wurden. Aber am Ende des Kreuzverhörs zeigte es sich, daß dieses scheinbar so hilflose Männchen in Wahrheit über eine erstaunliche Zähigkeit verfügte. Nicht einen Augenblick ließen ihn seine Nerven im Stich; je hitziger die Verteidiger, je heftiger Hitler und Ludendorff auf ihn eindrangen, desto kühler wurde Kahr, desto mehr wuchs seine Sicherheit. Und dann kam diese große Szene:
Hitler: Ich muß darauf zurückkommen, daß mir bis jetzt vorgeworfen wird, ich hätte mein Ehrenwort gebrochen.
Kahr: schweigt.
Hitler (schreiend): Nie und nimmer habe ich mein Ehrenwort gegeben.
Kahr: Ich habe diesen Eindruck gehabt.
Hitler (sehr erregt): Ich behaupte, daß mein sogenanntes gebrochenes Ehrenwort von der anderen Seite glatt erfunden worden ist.
Kahr: schweigt.
Hitler (in höchster Erregung): Der einzige Mensch, der sein Ehrenwort vom 1. Mai gebrochen hat, ist nicht Hitler, sondern der General von Lossow gewesen.
Kahr: schweigt.
Hitler (in höchster Erregung aufspringend): Ich verzichte auf jede Ehrenerklärung von Herrn von Kahr.
Rechtsanwalt Holl: Dr. Weber versichert auf sein Ehrenwort, daß Hitler nicht sein Ehrenwort gegeben hat. Exzellenz, wenn Sie dem Ehrenwort Dr. Webers glauben, wollen Sie dann nicht zur Beruhigung weiter Kreise jetzt sagen, daß Sie sich geirrt haben?
Kahr (sehr bestimmt): Ich habe hier keine Ehrenerklärungen abzugeben.
In diesem Augenblick war Kahr auf der Höhe der Situation. Er, und nicht Hitler war der Unversöhnliche. Dabei waren die Angeklagten rein taktisch weitaus im Vorteil. Kahr und Lossow kämpften nicht in günstiger Stellung, aber sie konnten auftrumpfen, weil sie sich nur als vorgeschobene Posten einer Armee fühlten, deren Schutz und Hilfe ihnen sicher war. Die bayrische Regierung hatte Kahr vom Dienstgeheimnis nicht befreit, und so saß dieser in aller Seelenruhe da, „konnte sich nicht erinnern“, „verweigerte die Aussage“, „durfte keine Antwort geben“ – – –
Vier Tage standen diese drei Kronzeugen im Kreuzverhör. Das Ergebnis war eigentlich recht dürftig. Jedenfalls wurde auch durch ihre Aussage nichts bekannt, was man nicht schon vorher gewußt hätte. Immerhin ergaben sich folgende Momente:
Die Rechtsanwälte (zu Kahr): ‚... Warum haben Exzellenz Ehrhardt nicht verhaften lassen?‘
Hauptmann Heiß hat eine Rede in Nürnberg gehalten und den Marsch nach Berlin gepredigt. Es ist gegen ihn Haftbefehl erlassen worden, warum haben Exzellenz diesen Befehl nicht vollziehen lassen?
Warum ist eine ganze Reihe von Reichsgesetzen verschiedenster Art unter dem Generalstaatskommissariat außer Kraft gesetzt worden?
Wir haben es in drei Fällen damit zu tun, daß Befehle zu Verhaftungen von Leuten in Bayern nicht ausgeführt worden sind. Das mag der Stimmung des bayrischen Volkes entsprochen haben. Die Verteidigung interessiert, ob diese Befehle ausgeführt wurden oder nicht. Wenn nicht, warum nicht?
Wir haben den Fall Roßbach, dem mitgeteilt wurde, daß der Haftbefehl nicht vollzogen wird. Wir haben den Fall Ehrhardt, der von Österreich im Auto kam und von Seißer den bekannten Ausweis erhielt. Ist das alles wahr und richtig? Wenn ja, warum sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden?
Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung hielt sich Kahr befugt, die Absetzung Lossows zu verhindern, die bayrische Reichswehr auf Bayern zu verpflichten? Dabei handelte Bayern, so hieß es damals, als Treuhänder des Reiches. Wer hat Kahr zum Treuhänder gemacht?
Hatte Kahr nicht nur die vollziehende Gewalt, sondern schlechterdings auch die gesetzgebende Gewalt? Wenn nein, wie rechtfertigt Kahr seine verschiedenen Gesetzsgebungsakte?
Wer hat angeordnet, daß das Reichsbankgold der Staatsbank in Nürnberg in dem Augenblicke, als es nach Berlin abgeführt werden sollte, beschlagnahmt wurde, daß die Steuererträgnisse des bayrischen Staates bis auf weiteres nicht an die Reichskasse in Berlin abgeführt werden?
Ist es richtig, daß er, wie von seinen Mitarbeitern im Generalstaatskommissariat mehrfach zum Ausdruck gebracht worden ist, entschlossen war, den Zusammentritt des Landtages zu verhindern und nötigenfalls das Ministerium abzusetzen?
Geht daraus, daß sich Kahr im Falle Lossow auf Verhandlungen mit Berlin nicht einließ, hervor, daß er auch beanspruchte, die Vertretung der Staatspersönlichkeit Bayerns nicht nur nach innen, sondern auch nach außen zu führen? Mit welchem Rechte hat Kahr das getan und wie rechtfertigt sich das mit der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung?
Warum ist nichts getan worden, um die in der Kahr befreundeten Presse gemachten Ausführungen, daß Kahr nur seinem Gewissen verantwortlich sei, zu widerlegen?
Ist es richtig, daß Kahr die Schutzhaft verhängen ließ und verfügte, daß diese Haft nach Art der Arbeitssträflinge zu vollziehen ist?
Es sind auch Offiziere von der Reichswehr entlassen und versetzt worden, also bis in die Reichswehr hinein hat sich die Machtvollkommenheit erstreckt. Aus welchen Gründen erklären sich diese Tatsachen?
Ist es richtig, daß Kahr Ende Oktober aufgefordert wurde, die Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzustellen. Aus welchen Gründen hat Kahr dieses Verlangen der Reichsregierung abgelehnt?“ ...
Kahr (antwortet mit keiner Silbe, dann): ... Ich kann von Ministerbesprechungen hier nichts aussagen. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)
Vorsitzender verkündet, daß beschlossen wurde, die Zulässigkeit dieser sämtlichen Fragen abzulehnen ...
Wesentlich sind folgende Feststellungen:
Polizeioberst Seißer: Es war damit zu rechnen, daß vom Reich aus Bayern mit einer Sanierungsaktion betraut würde. Tatsächlich ist am 10. Oktober vom Reichswehrministerium der Befehl ergangen, bayrische Reichswehr zur Verwendung in Sachsen bereitzustellen.
Rechtsanwalt Hemeter: Ist Ihnen davon bekannt, daß für den Fall eines Einmarsches in Sachsen nach Aufruf des Reichswehrministeriums Ehrhardt mit seinen Formationen dort mit als bayrische Notpolizei einrücken sollte?
Kahr: Die Verständigung sollte an alle vaterländischen Verbände gehen, wenn das Reich rufen würde.
Rechtsanwalt Hemeter: Glaubte der Zeuge, daß die maßgebenden Stellen in Berlin die Verwendung Ehrhardts unter dem Mantel der Notpolizei zugelassen hätten, nachdem doch in Sachsen Haftbefehl gegen ihn erlassen war?
Kahr: Ehrhardt brauchte ja nicht selbst hinzugehen.
Justizrat Schramm: Ist Exzellenz bekannt, daß am 9. November nachmittags eine Depesche nach Berlin ging, in der für die angebotene Reichswehrhilfe zur Niederschlagung des Hitlerputsches gedankt und die Erwartung ausgesprochen wurde, daß durch die Niederschlagung des Putsches der Fall Lossow-Seeckt erledigt sein werde.
Kahr: Von General von Seeckt wurde militärische Hilfe angeboten, ich habe aber gedankt. Den Wortlaut habe ich nicht im Gedächtnis.
Und nun wollen wir hören, was es mit dem „legalen Staatsstreich“ der Herren Lossow und Kahr auf sich hat. Darüber sagten sie folgendes:
Lossow: Die Herbeiführung dieses Direktoriums war nicht gedacht als Putsch, sondern auf Grund der Möglichkeit, die Artikel 48 der Verfassung gibt. An der Spitze sollte ein Mann sein, der einen Namen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland hatte. Eine erste Autorität sollte die Finanzen und Währung sanieren, eine andere Autorität die Staatsbetriebe, Eisenbahn, Post usw. in Ordnung und zu Erträgnissen bringen, eine weitere den gesamten Staatsapparat von den Revolutionsgewinnlern säubern, eine weitere Autorität für die Ernährung sorgen. Es waren auch sanierende Wirtschaftsmaßnahmen vorgesehen durch Beseitigung des Achtstundentages und durch Beseitigung des herrschenden Einflusses der Trusts und Gewerkschaften. Ein kleiner Teil dieses Programms ist ja in den letzten Monaten unter dem Reichsausnahmezustand und unter einer Art von Diktatur durchgeführt worden. – Ich habe erfahren, daß auf diesen Reichsausnahmezustand schon längere Zeit Vorbereitungen getroffen wurden. – – Ich war ja kein berufsloser Komitatschi, der glaubt, durch einen Putsch zu Ehren und Würden zu kommen. – – – Ich sprach mit General Ludendorff, der damals den ganzen Plan dieses Direktoriums als die Patentlösung bezeichnete.
Und Kahr erzählt:
„Ich sprach davon, daß wir im Reich eine starke national gerichtete Regierung brauchen und dies könne entweder auf dem normalen Wege der parteipolitischen Entwicklung erreicht werden – ich hätte ja dazu kein besonderes Vertrauen – der zweite Weg sei der anormale, ein Druck durch die Machtfaktoren im Reich, besonders durch Landwirtschaft und Industrie.“
Rechtsanwalt Holl: Was besteht für ein Unterschied zwischen dem Vormarsch auf Berlin und einem Druck auf Berlin?
Kahr: Der Vormarsch nach Berlin ist eine Unternehmung, der Druck ist eine rein politische Aktion.
Justizrat Kohl: Mit welchen Männern ist in Norddeutschland verhandelt worden?
Kahr: Mit Minoux, Großadmiral Tirpitz, Admiral Scheer und Herrn von Knebel.
Justizrat Kohl: Worin sollte der Druck der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft bestehen? Was ist darüber gesprochen worden, wie man diesen Druck ausüben will?
Vorsitzender: Die Frage, wie weit die Vorbereitungen getroffen und gediehen waren, ist unnötig.
Justizrat Kohl: Ich bitte, das, was ich auszuführen habe, ruhig und sachlich mit anzuhören. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erkennen offenbar die Zusammenhänge nicht, die zwischen der Aktion in München und zwischen der in Norddeutschland vorbereiteten großen Aktion bestanden haben. So oft hier die Rede auf den Justizrat Claß kommt, hüllen alle Zeugen sich in Schweigen. Die Bewegung vom 8. November ist aber nur erklärlich, wenn man weiß, daß Herr Kahr von Justizrat Claß seine festumrissenen Aufträge hatte. Die Herren Seeckt und Claß müssen hier vernommen werden über das, was in Norddeutschland geplant war und wozu die Vorgänge in München am 8. und 9. November eben nur den Auftakt bilden sollten.
Hitler: Exzellenz Lossow mögen mir bekanntgeben, wer der Urheber des Gedankens vom Direktorium ist und mit wem der General Lossow verhandelt hat.
Vorsitzender: Herr Staatsanwalt, haben Sie hierzu einen Antrag zu stellen?
Staatsanwalt: Nein, ich kann in diese dunklen Zusammenhänge nicht hineinsehen.
Hierauf zieht sich das Gericht zurück, um über die Frage zu entscheiden, ob der von Hitler und Justizrat Kohl angeschnittene neue Komplex öffentlich oder überhaupt erörtert werden kann.
Nach längerer Pause verkündet der Vorsitzende folgenden Gerichtsbeschluß:
„Die von dem Angeklagten Hitler an den Zeugen gestellte Frage wird nicht zugelassen. Die Angeklagten haben selbst behauptet, daß der erste Grund zu ihrer Bewegung erst am 6. November, abends, ohne jede Vorbereitung entstanden ist. Die Frage nach Urheberschaft des Direktoriumsgedankens und nach dem Zusammenhang zwischen der dahingehenden Bewegung in Nord- und Süddeutschland kann als mit der Tat der Angeklagten nicht in einem inneren Zusammenhang stehend nicht zugelassen werden.“
Und als die Verteidigung sich mit diesem Beschluß nicht zufriedengeben wollte, als ihre Angriffe an Heftigkeit zunahmen und so die Gefahr bestand, daß tatsächlich eine der letzten Hüllen fallen könnte, da brach der Vorsitzende das grausame Spiel mit dieser Erklärung ab:
„Nach Auffassung des Gerichts ist die Frage der Ernstlichkeit oder Nicht-Ernstlichkeit der Zustimmung der Herren Kahr, Lossow und Seißer zum Putsch nicht von Bedeutung für die Schuldfrage im gegenwärtigen Prozeß, sondern lediglich die Frage, ob die Herren Angeklagten an die Ernstlichkeit geglaubt haben. Und das muß ihnen wohl konzediert werden.“
Die Verteidigung hatte eine wichtige Schlacht gewonnen.
Und wieder Geplänkel:
Rechtsanwalt Holl: Warum haben Exzellenz als Inhaber der vollziehenden Gewalt die Schrift von Rothenbücher verboten, aber nicht das weiß-blaue Schriftchen „veni, vidi, vici“?
Kahr: Ich bin der Anschauung, daß zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied ist. Ich habe die erste Schrift nicht ganz gelesen, und die andere habe ich auch nicht gelesen.
Lossow aber erklärt mit Emphase:
„Ich habe schon gesagt, daß der General Lossow wider Wunsch und Willen in die Politik hineingekommen ist, und daß der General Lossow mit Sehnsucht den Tag erwartet hat, daß er wieder verschwinden kann. – – – Wer die Autorität des Staates zu Tode marschieren will, der wird manu militari zur Vernunft bekehrt – und wenn Blut fließt.“
Nach Beendigung des Zeugenverhörs trat das Gericht noch einmal in die Prüfung der Frage ein, welche Rolle General Ludendorff beim Putsch gespielt habe. Das Verhör hatte folgenden Abschluß:
Vorsitzender: Sie haben die Errichtung eines nationalen Reichsdirektoriums als Patentlösung aufgefaßt. Haben Sie noch am 8. November abends an diese Lösung gedacht?
Ludendorff: Einzig und allein.
Vorsitzender: Sie wußten doch aber von der Verhaftung der bayrischen Minister?
Ludendorff: Nein, das wußte ich nicht.
Vorsitzender: Haben Sie auch an den Marsch nach Berlin nicht geglaubt, als am 8. November abends Hitler im Bürgerbräu von dem Marsch nach dem Sündenbabel Berlin sprach?
Ludendorff: Nein.
Vorsitzender: Sie haben von der Absetzung des Reichspräsidenten nichts gewußt?
Ludendorff: Nein.
Vorsitzender: In dieser Darstellung, Exzellenz, besteht ein gewisser Widerspruch zu Ihren früheren Angaben. Wie kommt das?
Ludendorff: Meine erste Aussage wird meiner damaligen Auffassung entsprochen haben. Heute ist meine Auffassung so.
Rechtsanwalt Luitgenbrune: Haben sich denn Eure Exzellenz irgendwie bedacht, wie die Diktatur einzurichten ist?
Ludendorff: Darüber habe ich nicht nachgedacht.
Vorsitzender: Es war also für Sie die neue Regierung keine endgültige Bildung, sondern nur eine Vorbereitungsmaßnahme?
Ludendorff: Selbstverständlich.
General Ludendorff wußte also von gar nichts. Und was er wissen durfte, hatte ihm der Vorsitzende gefällig in den Mund gelegt.
DIE PLAIDOYERS
Das Münchener Volksgericht, vor dem die Verhandlung gegen Hitler, Ludendorff und Genossen stattfand, mußte noch vor dem 1. April das Urteil fällen, da nach einem langwierigen Kampf zwischen Reich und Bayern für diesen Zeitpunkt die Aufhebung der Volksgerichte beschlossen war. Hätte die Verhandlung nicht Ende März abgeschlossen werden können, so hätte man den ganzen Prozeß an den Leipziger Staatsgerichtshof abtreten müssen, der ihn gewiß anders geführt hätte und zu wesentlich anderen Ergebnissen gelangt wäre als das Münchener Volksgericht, das nach einer besonderen Prozeßordnung arbeitete, die das Verfahren sehr vereinfachte und dem Vorsitzenden des Gerichts und der Staatsanwaltschaft besonders weitgehende Kompetenzen einräumte. Es ist also verständlich, daß sich das Gericht beeilte, noch vor Ende März zum Schluß zu kommen. Die Beweisaufnahme konnte denn auch am 18. März geschlossen werden.
Der Staatsanwalt erhob sich zu seiner Anklagerede, die allgemeine Überraschung hervorrief. Hatte er doch im Verlauf der Verhandlung einmal in größter Erregung den Sitzungssaal fluchtartig verlassen, um gegen die fortgesetzten heftigen persönlichen Angriffe der Verteidiger und den nicht genügenden Schutz des Vorsitzenden zu demonstrieren. In seiner Anklagerede aber trat er ganz auf die Seite des Vorsitzenden, zeigte sich von ehrlichem Verständnis und Mitgefühl für die Taten der Angeklagten und ihre politische Einstellung.
Er „bedauerte vom vaterländischen Standpunkt zutiefst die Spaltung zwischen den rechtsstehenden Organisationen“, sah einen „zweiten schädlichen Standpunkt in dem brennenden Eifer der Jugend“, und setzte dann fort:
„Aus einfachen Verhältnissen ist Hitler der Begründer einer großen Partei geworden. Sein Bestreben, in einem unterdrückten Lande das Nationalgefühl zu erwecken, bleibt sein Verdienst. So ist er kein Demagoge im schlechten Sinne des Wortes. Hitler ist hochbegabt und gibt sich seiner Idee bis zur Selbstaufopferung hin. Als Menschen können wir Hitler unsere Hochachtung nicht versagen.“
Und nun zu Ludendorff:
„General Ludendorff hat sich auch da, wo er gegen das Gesetz verstieß, als ganzer deutscher Mann erwiesen. Sein Feldherrnruhm bleibt unberührt. Ein großer Mann! Er hat sich zwar der Beihilfe schuldig gemacht, demgegenüber steht die Reinheit seines Wollens und die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den großen Feldherrn.“
Und in dieser Tonart ging’s zwei Stunden weiter:
Bei Pöhner ist es unschön aufgefallen, daß er sich als oberster Richter des Hochverrats rühmte. Aber er glaubte ehrlich an den Sieg der völkischen Sache und hat sich im Krieg und im Frieden sehr bewährt. Der Angeklagte Röhm hat der Staatsverfassung mit offener Gewalt Widerstand geleistet, obwohl er aktiver Reichswehroffizier gewesen ist; das ist strafverschärfend, aber zu seinen Gunsten spricht, daß er an die völkische Sache glaubte. Er hat sich also nur der Beihilfe schuldig gemacht.“
Hierauf stellte Staatsanwalt Stenglein folgenden Strafantrag:
Ich beantrage, sämtliche Angeklagte schuldig zu sprechen, und zwar Hitler, Pöhner, Kriebel und Dr. Weber wegen gemeinschaftlichen Hochverrats aus §§ 81 und 82 St.G.B., General Ludendorff, die Angeklagten Frick, Röhm, Brückner, Wagner und Pernet der Beihilfe zum Hochverrat. Im einzelnen beantrage ich gegen Hitler acht Jahre Festung, gegen Pöhner, Kriebel und Dr. Weber je sechs Jahre Festung, gegen Ludendorff zwei Jahre Festung (große Bewegung im Saal), gegen die Angeklagten Frick und Röhm je zwei Jahre Festung, gegen Brückner und Wagner je ein Jahr sechs Monate, gegen Pernet ein Jahr drei Monate Festung. Die erlittene Untersuchungshaft ist allen Angeklagten in voller Höhe anzurechnen.
Die Angeklagten gaben hierauf folgende Erklärung ab:
Oberstleutnant Kriebel: „Was ich getan habe, halte ich für richtig. Ich würde es heute nochmals tun. Nur durch die Tat kann Deutschland geholfen werden. Unsere Tat ist gescheitert an der Lüge und dem Wortbruch dreier ehrgeiziger Gesellen.
Oberlandesgerichtsrat Pöhner: „Ich habe ein gutes Gewissen und schäme mich meiner Tat nicht. Ich mache Anspruch darauf, daß unsere Tat vor Gericht entsprechend bewertet wird. Inwieweit das Gericht die Bestimmungen des Hochverrats auf uns anwendet, hängt davon ab, wie es zu den echten und tiefen Problemen des Staates steht. Der Staatsanwalt hat mein Verhalten in besonderem Maße belastet, weil ich als hoher Richter meine Treupflicht verletzt hätte. Das weise ich entschieden zurück. Was war denn das für ein Staat, der im November 1918 geschaffen wurde? Dieser Volksbetrug ist von Juden, Deserteuren und bezahlten Landesverrätern verübt worden. Diese Regierung ist keine von Gott gewollte Obrigkeit im christlichen Sinne. Exotische Machthaber sind diese rassefremden Gesellen. Der sogenannte Reichspräsident ist nicht vom Volk gewählt, sondern von einem Klüngel auf den Thron gesetzt. Er hat Hochverrat getrieben, wie ein Verfahren bewiesen hat.
Wer von den Beamten ist denn bereit, für die neue Obrigkeit zu kämpfen und zu sterben? Ich habe diese Frage einem Ministerialdirektor in Berlin vorgelegt, ob er bereit sei, für den Ebertfritzen zu sterben. Das verneinte er, und so ist diese Obrigkeit für mich erledigt. Ich bekämpfe sie und habe diese Anschauung meinem Vorgesetzten sogar schriftlich gegeben, als man mich über den Staatsgerichtshof und das Republikschutzgesetz befragte. Ich sollte vor dem Staatsgerichtshof erscheinen, vor dem Revolutionstribunal, dem ich keinen Gehorsam schulde. Ich habe das abgelehnt. Das Republikschutzgesetz ist nur unter der Falschheit der Volksvertreter durch den Druck der Straße entstanden. Das Justizministerium, dem ich meine Auffassung unterbreitete, hat mein Fehlen vor dem Staatsgerichtshof entschuldigt. Was ich getan habe, tue ich jederzeit noch einmal.“
General Ludendorff gab folgende Erklärung ab: „Mein Handeln in jenen kritischen Tagen an der Seite meiner Freunde steht geradlinig vor Ihnen. Kraft meines historischen Rechtes möchte ich einige Worte an Sie richten: Man sieht in mir „Tannenberg“, man sieht in mir andere große Schlachten, man erblickt in mir den Vertreter des alten Heeres, an das sich ewiger Ruhm bindet. Was Sie aber nicht sehen, ist meine Lebensarbeit, ist mein Ringen und Kämpfen um die Zukunft des deutschen Volkes.
Die Weltgeschichte schickt Männer, die für ihr Vaterland gekämpft haben, nicht auf Festung, sondern sie schickt sie nach Walhall. Ich erhebe vor aller Welt nochmals meine Stimme und rufe Ihnen in ernstester Stunde zu: Wenn die völkische Bewegung sich in Deutschland nicht durchsetzt, sind wir verloren für ewige Zeiten, dann droht uns Versklavung an Frankreich. Wir werden ausgestrichen aus der Reihe der Nationen. Hören Sie diesen Schrei der deutschen Seele nach Freiheit. Geben Sie diese Männer, die vor Ihnen sitzen, dem Volke wieder. Denn die Aufgabe dieser Männer ist es, das Volk zu erziehen. Nicht das Wort, nur die Tat kann Weltgeschichte machen.
Hitler: Wie klein denken doch kleine Menschen! Was mir als Ziel vor Augen stand, ist tausendmal größer als etwa Minister zu werden. Was ich werden wollte, das war der Zerbrecher des Marxismus, und wenn ich diese Aufgabe löse – und ich werde sie lösen – dann ist der Titel eines Ministers eine Lächerlichkeit – – Die Geschichte spricht uns frei!
Rechtsanwalt Holl: Man ist hier in Bayern gegen den „Preußen Ludendorff“ vorgegangen, sogar das Wort „Saupreuße“ ist gefallen ... Armes, deutsches Volk! Wohin bist du gesunken, daß dein größter Sohn sich so etwas sagen lassen muß. (Rührung und Weinen im Zuhörerraum.) Die neue Reichsverfassung hat in Bayern nie Geltung gehabt. So wenig wie ein sozialdemokratischer Parteitag hatte die Nationalversammlung das Recht, Bayern eine Verfassung aufzuzwingen ... (!) War es nicht ein Fingerzeig Gottes, daß gerade die Führer der Bewegung bei dem Blutbad (!) (an der Residenz) unverletzt geblieben sind?
Justizrat Kohl: Wir bitten nach dieser Rede, heute vorläufig eine Pause eintreten zu lassen, da jeder Mann, auch das Gericht, über das, was der Kollege Holl sagte, ernsthaft nachdenken muß; denn es ist die Zukunft Deutschlands.
Vorsitzender: Eine derartige Bemerkung Ihrerseits war vollkommen überflüssig.
Rechtsanwalt Roder (im Namen der Verteidigung) bittet um Vertagung, da die Angeklagten „zu ergriffen“ sind und sich „leidend fühlen“.
Darauf wird die Verhandlung tatsächlich vertagt, auf daß die goldenen Worte Ludendorffs reiflich überlegt werden konnten.
DAS URTEIL
Am 1. April, vormittags 10 Uhr 5 Minuten, verkündete der Vorsitzende des Volksgerichts München I nachstehendes Urteil:
Die Angeklagten Hitler, Pöhner, Kriebel, Weber werden wegen Hochverrats zu je 5 Jahren Festungshaft sowie zu einer Geldstrafe von je 200 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird angerechnet bei Hitler mit 4 Monaten 2 Wochen, bei Weber mit 4 Monaten 3 Wochen, bei Pöhner und Kriebel mit je 2 Monaten 2 Wochen.
Die Angeklagten Röhm, Frick, Brückner, Pernet und Wagner werden wegen Beihilfe zum Hochverrat zu je 1 Jahr 3 Monaten Festungshaft und zu einer Geldstrafe von je 100 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird bei Röhm und Frick mit je 4 Monaten 3 Wochen, bei Brückner mit 4 Monaten 1 Woche, bei Pernet und Wagner mit je 2 Monaten 3 Wochen angerechnet.
Sämtliche vorgenannten Angeklagten werden zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.
Der Angeklagte General Ludendorff wird von der Anklage des Hochverrats freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden, soweit er in Frage kommt, der Staatskasse auferlegt.
Die Haftbefehle gegen Frick, Röhm und Brückner werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Angeklagten Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten für den Strafrest Bewährungsfrist bis zum 1. April 1928.
Den Angeklagten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird nach Verbüßung eines Strafteiles von 6 Monaten Festungshaft Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt.
Die Verurteilung sowohl wie der Freispruch erfolgten mit 4 Stimmen.
Nach der Verkündung des Urteils erhoben sich die Zuhörer und brachen in stürmische Huldigungskundgebungen für die Angeklagten aus. Nur mit Mühe konnte ihnen ein Ausgang aus dem Saal gebahnt werden. Unabsehbare Menschenmengen füllten die Straßen vor der Infanterieschule. Besonders General Ludendorff wurde stürmisch gefeiert. Als er auf die Straße trat, empfingen ihn laute Heilrufe. Dann rief man nach Hitler, der schließlich an ein Fenster der Infanterieschule trat, um sich den unten Harrenden zu zeigen. Im blumengeschmückten Auto, das eine große Hakenkreuzfahne trug, fuhr Ludendorff in seine Villa, während die anderen Angeklagten in die Festung Landsberg überführt wurden.
* * *
Es war kein langer und gewiß auch kein unangenehmer Aufenthalt. Der erste, der die Festung verließ, war Poehner, der auf Grund eines ärztlichen Attestes als urlaubsbedürftig erklärt wurde und seine durch die Verhandlung angegriffene Gesundheit auf einem Landgute in der Nähe Münchens erfolgreich wiederherzustellen bemüht war. Die anderen wurden nach sechs Monaten Haft in Freiheit gesetzt. Eine Amnestie bannte vollends jede Gefahr einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Und so bleibt zum Schluß nur noch festzustellen, daß der Paragraph 81 des deutschen Strafgesetzbuches jeden mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bedroht, der es unternimmt „die Verfassung des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates – – – – gewaltsam zu ändern.“ Bei mildernden Umständen kann auf Festung nicht unter fünf Jahren erkannt werden. Der Paragraph 83 des Strafgesetzbuches fügt dem hinzu:
Haben mehrere die Ausführung eines hochverräterischen Unternehmens verabredet, ohne daß es zum Beginn einer – – – – – strafbaren Handlung gekommen ist, so werden dieselben mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter zwei Jahren ein.
Aus der Gegenüberstellung des Urteils und der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, muß man sich ebenso versagen, wie die Gegenüberstellung des Urteils im Hitlerprozeß mit den Schreckensurteilen, die gegen links gefällt worden sind. Kein Pathos und kein Protest, nicht die flammendsten Appelle hätten die Beweiskraft der erschütternden Sprache, die eine nüchterne Statistik dieser Urteile redete. Doch diese Statistik kann hier leider nicht veröffentlicht werden. Sie würde ein dickes Buch füllen. Und so sei nur noch, um diese ganze Tragikomödie, die sich republikanische Rechtsprechung nennt, auf das Niveau der grotesken Farce zu heben, als welche die Zeit, in der wir zu leben verurteilt sind, immer wieder erscheint, zur Kenntnis genommen, daß die deutschen Richter auf ihrer Reichstagung ausdrücklich erklärt haben, in Deutschland gebe es so etwas wie eine Klassenjustiz nicht. Mit diesem stolzen Richterspruch findet die Justizkomödie des Hitler-Prozesses erst ihren einzig würdigen Epilog.
In der Sammlung AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART – sind bis jetzt folgende Bände erschienen:
Band 1:
ALFRED DÖBLIN DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD
Band 2:
EGON ERWIN KISCH DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL
Band 3:
EDUARD TRAUTNER DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU
Band 4:
ERNST WEISS DER FALL VUKOBRANKOVICS
Band 5:
IWAN GOLL GERMAINE BERTON, DIE ROTE JUNGFRAU
Band 6:
THEODOR LESSING HAARMANN, DIE GESCHICHTE EINES WERWOLFS
Band 7:
KARL OTTEN DER FALL STRAUSS
Band 8:
ARTHUR HOLITSCHER DER FALL RAVACHOL
Band 9:
LEO LANIA DER HITLER-LUDENDORFF-PROZESS
Band 10:
FRANZ THEODOR CSOKOR SCHUSS INS GESCHAEFT (DER FALL OTTO EISSLER)
Band 11:
THOMAS SCHRAMEK FREIHERR VON EGLOFFSTEIN Mit einem Vorwort von ALBERT EHRENSTEIN
Band 12:
KURT KERSTEN DER MOSKAUER PROZESS GEGEN DIE SOZIALREVOLUTIONÄRE 1922
Band 13:
KARL FEDERN DER PROZESS MURRI-BONMARTINI
Band 14:
HERMANN UNGAR DIE ERMORDUNG DES HAUPTMANNS HANIKA
Ferner erscheinen noch Bände von:
HENRI BARBUSSE, MARTIN BERADT, MAX BROD, E. I. GUMBEL, WALTER HASENCLEVER, GEORG KAISER, OTTO KAUS, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, EUGEN ORTNER, JOSEPH ROTH, RENÉ SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN.
OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT
Das Cover wurde vom Bearbeiter den ursprünglichen Bucheinbänden der Serie nachempfunden und der public domain zur Verfügung gestellt.
Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Weitere Änderungen sind hier aufgeführt (vorher/nachher):
... Daß Kahrs Kampfansage an den „marxistische ... ... Daß Kahrs Kampfansage an den „marxistischen ...
... gez. Fr. Seldie, 1. Bundesvorsitzender. ... ... gez. Fr. Seldte, 1. Bundesvorsitzender. ...
... sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden. ... ... sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden? ...