Vorwort. (continued 2)
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Bekannt ist es, daß es unter den weiblichen Prostituierten eine große Anzahl homosexueller gibt, man schätzt sie auf 20%. Mancher wundert sich über diesen scheinbaren Widerspruch in sich, da doch das käufliche Dirnentum vor allem der sexuellen Befriedigung des Mannes dient. Vielfach meint man, es liege hier eine Übersättigung vor, das ist aber in Wirklichkeit nicht der Fall, denn es läßt sich nachweisen, daß diese Mädchen gewöhnlich schon homosexuell empfanden, ehe sie sich der Prostitution ergaben, und es beweist die Tatsache ihrer Homosexualität eigentlich nur, daß sie den Verkauf ihres Körpers lediglich als ein Geschäft betrachten, dem sie mit kühler Berechnung gegenüberstehen.
Merkwürdig ist das Verhältnis der sich liebenden Prostituierten untereinander. Bis in diese Kreise ist das System der doppelten Moral gedrungen. Denn während der männliche, aktive Teil, der „Vater“ sich frei fühlt und sich auch außerhalb seines gemeinschaftlichen Schlafgemachs weiblichen Verkehr gestattet, verlangt er von der weiblich passiven Partnerin in Bezug auf homosexuellen Umgang die vollkommenste Treue. Bei entdecktem Treubruch setzt sich sein Verhältnis den schwersten Mißhandlungen aus, es kommt sogar vor, daß der männliche Teil dem weiblichen während der Zeit ihres Liebesbündnisses verbietet, ihrem Gewerbe nachzugehen.
Die weibliche Straßenprostitution Berlins unterhält auch vielfach Beziehungen mit urnischen Frauen besserer Gesellschaftskreise, ja sie scheut sich nicht, Frauen, die ihr homosexuell erscheinen, auf der Straße Anerbietungen zu machen. Dabei ist zu bemerken, daß die Preise für Frauen durchgängig geringere sind, ja, daß in vielen Fällen jede Bezahlung abgewiesen wird. Mir berichtete eine junge Dame, die allerdings einen sehr homosexuellen Eindruck macht, daß ihr auf der Straße Prostituierte Angebote von 20 Mark und mehr gemacht hätten.
Sowohl die weibliche, wie die männliche Prostitution bedrohen durch ihr böses Beispiel nicht nur die öffentliche Sittlichkeit, nicht nur die öffentliche Gesundheit — denn es ist durchaus nicht selten, daß auch durch männliche Prostituierte ansteckende Krankheiten von der Skabies (Krätze) bis zur Syphilis übertragen werden — sondern auch in hohem Maße die öffentliche Sicherheit.
Prostitution und Verbrechertum gehen Hand in Hand; Diebstähle und Einbrüche, Erpressungen und Nötigungen, Fälschungen und Unterschlagungen, Gewalttätigkeiten jeder Art, kurz alle möglichen Verbrechen wider die Person und das Eigentum sind bei dem größten Teile der männlichen Prostituierten an der Tagesordnung, und besonders gefährlich ist es, daß diese Delikte von den verängstigten Homosexuellen in den meisten Fällen nicht zur Anzeige gebracht werden.
Verfallen in Berlin unter einer uranischen Bevölkerung von 50000 Seelen — diese Zahl ist sicherlich nicht zu hoch gegriffen — im Jahr durchschnittlich 20 „dem Arm der Gerechtigkeit“, so fällt mindestens die hundertfache Zahl, nämlich 2000 im Jahr, den Erpressern in die Arme, welche, wie die Berliner Kriminalpolizei gewiß gern bestätigen wird, aus der Ausbeutung der homosexuellen Natur einen weitverbreiteten und recht einträglichen Spezialberuf gebildet haben.
Die engen Beziehungen zwischen den Prostituierten und Verbrechern gehen auch daraus hervor, daß beide sich desselben Jargons — der Verbrechersprache bedienen. Suchen sich „die Strichjungen“ ihre Opfer, so nennen sie das „sie gehen auf die Krampftour“, das Erpressen selbst in seinen verschiedenen Abstufungen nennen sie: „abkochen“, „brennen“, „hochnehmen“, „prellen“, „neppen“, „abbürsten“, „rupfen“ und „klemmen“; es sei hier übrigens bemerkt, daß es in Berlin auch Verbrecher gibt, die das Rupfen der männlichen Prostituierten als Spezialität betreiben, indem sie diese mit Anzeige wegen Päderastie oder Erpressung bedrohen. Die „schwule Bande“ teilen sie nach ihrer Zahlungsfähigkeit in „Tölen“, „Stubben“ und „Kavaliere“, das erbeutete Geld nennen sie „Asche“, „Draht“, „Dittchen“, „Kies“, „Klamotten“, „Mesumme“, „Meschinne“, „Monnaie“, „Moos“, „Pfund“, „Platten“, „Pulver“, „Zaster“, „Zimmt“, das Goldgeld: „stumme Monarchen“, Geld haben heißt „in Form sein“, keins haben „tot sein“, kommt ihnen etwas in die Quere, so sagen sie „die Tour sei ihnen vermasselt“, fortlaufen heißt „türmen“, sterben „kapores gehen“, werden sie von den „Greifern“, d. h. den Kriminalbeamten oder den Blauen — das sind die Schutzleute, abgefaßt, so nennen sie das „hochgehen“, „auffliegen“, „alle werden“, „krachen gehen“ oder „verschütt gehen“. Dann kommen sie erst auf die „Polente“, das Polizeibureau, darauf ins „Kittchen“, das Untersuchungsgefängnis, um dann, wie sie sich euphemistisch ausdrücken, in einen „Berliner Vorort“ zu ziehen, darunter verstehen sie Tegel, Plötzensee und Rummelsburg, die Sitze der Strafgefängnisse und des Arbeitshauses. Nur sehr selten verlassen sie diese gebessert: Wohlhabende Urninge geben sich oft große Mühe, Prostituierte von der Straße zu retten, doch gelingt auch dieses nur in sehr vereinzelten Fällen. Viele „zehren“, wenn sie älter werden, „von Erinnerungen“, indem sie ihnen als homosexuell bekannte Personen, die ihren Standort kreuzen, um kleine Geldbeträge „anbohren“, was sie als „Zinseneinholen“ oder „tirachen“ bezeichnen.
Gewöhnlich hat diese gefährliche Menschenklasse einen guten Blick dafür, wer homosexuell veranlagt ist, doch kommt es auch sehr häufig vor, daß sie völlig normalsexuelle Personen bedrohen und beschuldigen. Ich gebe als Beispiel einen Fall, wie ich ihn vor einiger Zeit in folgendem Schreiben geschildert erhielt:
„Im vorigen Herbst traf ich auf der Durchreise nach dem Süden mit dem Abendzuge in Berlin ein und nahm für eine Nacht Quartier in der Nähe des Zentralbahnhofes, um am andern Morgen weiter zu reisen. Den milden freundlichen Abend wollte ich zu einem Spaziergange benutzen.
Beim Verlassen der Passage sah ich eine Anzahl junger Burschen zusammenstehen, von denen der eine, etwa 20 Jahre alt, ein Schnupftuch laut wimmernd an die Backe preßte. Unwillkührlich faßte ich ihn deshalb schärfer ins Auge, als man es sonst tut, drehte mich auch noch einmal in meinem Mitleid nach ihm um, als ich in die Mittelallee der Linden einbog, um auf das Brandenburger Tor zuzugehen, in der Absicht, das mir bis dahin unbekannte Bismarckdenkmal noch flüchtig zu besichtigen. Nach kurzer Zeit sah ich denselben jungen Mann, nunmehr allein, das Tuch noch immer an die Backe gepreßt, mir vorausgehen und dann an einer Litfaßsäule in der Nahe des Tores stehen bleiben. Ich dachte mir nichts besonderes dabei und ging weiter. Da trat er an mich heran und bat um ein Almosen, indem er mir mit verschleierter, winselnder Stimme und flehentlich bittend, ich solle ihn nicht der Polizei verraten, einen langen Roman vortrug: er sei aus dem Osten, der Bromberger Gegend, hergekommen, habe keine Arbeit gefunden, sei jetzt ganz mittellos und habe seine Effekten für 16 Mark versetzt; sobald er soviel zusammenhabe, um diese einlösen zu können, wolle er in die Heimat zurück. Wir waren inzwischen an die Bedürfnisanstalt, rechts vor dem Tore, gekommen; ich gab ihm 50 Pfennige mit dem Bemerken, er solle sich durch Arbeit so viel verdienen, um seine Effekten auslösen zu können, ich sei hier selber fremd und nur auf der Durchreise; jetzt solle er seiner Wege gehen. Ich trat dann in die Anstalt ein und hörte wohl, daß hinter mir noch jemand eintrat, achtete aber nicht weiter darauf. Als ich mich nun auf der anderen Seite entfernen wollte, um den Weg nach dem Bismarckdenkmal einzuschlagen, sah ich meinen Burschen grinsend und ohne Tuch mir den Weg verlegen mit den Worten: „Wenn Sie mir jetzt nicht 16 Mark geben, zeige ich Sie an, dann kommen Sie ins Loch.“ Zugleich sagte er zu meinem namenlosen Erstaunen: „Ick zeige Ihnen an, Sie Hallunke, wat Sie in Ihrer Wollüstigkeit mit mir gemacht haben. Zahlen Sie 16 Mark, oder ick schrei, det janz Berlin zusammenläuft.“ — Ich bemerke, daß ich 58 Jahre alt, längst mehrfacher Großvater bin und einer höheren Beamtenklasse angehöre. Wenn nicht mein Ruf, so stand doch die Fortsetzung meiner Reise auf dem Spiel, wenn ich in eine, noch dazu so ekelhafte, Untersuchung verwickelt wurde. Ich trat daher schnell an den Rand der Charlottenburger Chaussee und winkte eine leere Droschke heran, bis dahin immerfort von den unflätigen Reden des Burschen verfolgt. Ehe noch die Droschke hielt, schrie der Chanteur — jetzt mit völlig veränderter Stimme —: „Solch' alter Hund, warte nur, Du sollst brummen.“ Zugleich machte er Miene, vor mir in die Droschke einzusteigen. Es blieben bereits einige Passanten stehen, einen Schutzmann aber konnte ich nicht entdecken. Da griff ich in die Tasche, hielt ihm ein Zehnmarkstück hin und warf es aufs Pflaster, so daß er ziemlich weit laufen mußte, um es aufzuheben. Diesen Moment benutzte ich, sprang in die Droschke und trieb den Kutscher zur Eile an, indem ich ihm den Zentralbahnhof als Ziel angab. Auf die Frage des Kutschers nach dem Zusammenhange der Dinge sagte ich ihm, der Mensch sei offenbar betrunken gewesen und habe von mir Geld verlangt, worauf dieser mir gutmütig entgegnete: „Ja, ja, det is hier eene Jaljenbande. Sie hatten det Aas man den Nickel nich jeben sollen.“ Er ahnte nicht, daß es zehn Mark gewesen waren. Ich verzichtete nun auf das Bismarckdenkmal und andere Sehenswürdigkeiten Berlins, legte mich ins Bett, schlief garnicht, und fuhr in aller Frühe dem Süden zu. Seitdem bin ich mehrfach in Berlin gewesen, habe mich aber wohl gehütet, Jünglinge mit oder ohne Schnupftuch an der Backe aus Mitleid ins Auge zu fassen. Mir ist es nicht zweifelhaft, daß dieses ostentative Drücken des Schnupftuches an die Backe ein Chanteurkniff war, um die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen und unter diesen sich alsdann eine geeignete Persönlichkeit für seine Chantage auszusuchen, so einen Gutmütigen aus der Provinz, wie ich einer war. —
Sicher ist es hohe Zeit — so schließt der Berichterstatter — diesem Verbrechertum durch Aufhebung des § 175 ein Ende zu bereiten.“
Ich greife noch einen zweiten typischen Fall heraus, über den die Norddeutsche Allgemeine Zeitung vom 11. Nov. 1904 berichtet:
th. Der 10. Strafkammer des Landgerichts I lag gestern wieder ein Fall vor, in dem ein verkommener Mensch den § 175 St. G. B. zu Erpressungsversuchen benutzt hat. Der übel beleumundete Arbeiter Karl R. hat einen Herrn, der im Leben nichts mit ihm zu tun gehabt hat, fort und fort mit Briefen bombardiert, in denen unter Hinweisen auf § 175 allerlei aus der Luft gegriffene Behauptungen aufgestellt wurden und als Refrain der Versuch, Geld zu erlangen, deutlich durchblickte. Der Adressat hat diese Erpresserbriefe zunächst unberücksichtigt gelassen, da er mit einer so schmutzigen Sache in gar keine Berührung kommen wollte. Als aber durch diese Briefe fortgesetzt Beunruhigung in seine Familie getragen wurde, erstattete er Anzeige. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu 3 Jahren Gefängnis.
Schließlich noch aus vielen einen dritten Fall, der ebenfalls in mehr als einer Richtung bezeichnend ist. Ein Homosexueller war einem Prostituierten in seine Wohnung gefolgt; dort angelangt, sagte der letztere mit eisiger Ruhe: „Ich bin Staudenemil (Staude heißt Hemd), ein bekannter Erpresser, gib Dein Portemonnaie.“ Nachdem er dieses erhalten, zog er seinen Rock aus, streifte die Hemdsärmel hoch, so daß die mit obscönen Tätowierungen bedeckten Unterarme sichtbar wurden, schleppte dann den Homosexuellen am Kragen an das Fenster seiner im vierten Stockwerk gelegenen Wohnung und drohte ihn herunterzustürzen, wenn er nicht alle Wertgegenstände herausgäbe, die er bei sich führe. Als er sich überzeugte, daß er nichts mehr hatte, fragte er ihn, wieviel Geld er zur Rückfahrt brauche, „schenkte“ ihm für dieselbe 50 Pfennig und „nun“ — so fuhr er fort — „kommst Du mit und saufst mit mir Knallblech (Champagner), jetzt bist Du mein Gast.“ Wirklich ließ er nicht locker, bis der Homosexuelle einen großen Teil dessen, was er von ihm „geerbt“, mit ihm „verschmort“ hatte.
Wie kommt es, daß diese gefährlichen Subjekte so selten angezeigt werden? Der Homosexuelle und auch die meisten Normalsexuellen scheuen den Skandal, sie wissen, daß, wenn sie eine Anzeige erstatten, der Beschuldigte sofort teils aus Rache, teils zu seiner Rechtfertigung eine Gegenanzeige auf Grund des § 175 erstattet, und wenn auch die wohlunterrichtete Berliner Kriminalbehörde seit der einsichtsvollen Amtsführung des verstorbenen verdienten Kriminaldirektors von Meerscheidt-Hüllessem, dem die Urninge der Hauptstadt zu größtem Dank verpflichtet sind, auf die Aussagen der Erpresser und Diebe, sowie der Prostituierten im allgemeinen nichts gibt, so zeigen sich die Staatsanwälte und Richter oft weit weniger orientiert. Es ereignet sich oft genug, daß der Erpresser zwar bestraft, sein Opfer aber auch aufs schwerste kompromittiert, benachteiligt, in seiner Stellung vernichtet wird. Ich erinnere nur an den in Berlin abgeurteilten Chantagefall Aßmann und Genossen, dessen Opfer der unglückliche Graf H., Großvetter unseres Kaisers, war. Ja, ich habe Fälle erlebt, in denen die Staatsanwaltschaft auf die Aussage derartiger Individuen die Anklage erhoben hat. Ein Fall ist mir namentlich im Gedächtnis geblieben.
Ein alter, homosexueller Herr hatte einen Mann, dessen Bild sich im Berliner Verbrecheralbum befand, wegen Diebstahl angezeigt. Der wiederholt vorbestrafte Dieb machte eine Gegenanzeige, er sei von seinem Ankläger im Schlaf vergewaltigt worden. Unglaublicherweise schenkte das Gericht dieser Angabe Glauben, vereidigte diesen Zeugen und verurteilte den Homosexuellen, der bereits zweimal aus § 175 vorbestraft war, zu einem Jahr Gefängnis. Ich war als Sachverständiger geladen und werde es nie vergessen, wie der alte Mann — ein Hüne von Gestalt — bei dem ihm völlig unerwarteten Urteilsspruch in sich zusammensank, dann sich aufbäumte und mit entsetzlichem, gellenden Aufschrei seinen Richtern das eine Wort. „Justizmörder“ entgegenschleuderte.
Gewiß sind dies Ausnahmefälle, gewiß haben es die Homosexuellen, wie mir einmal ein hoher Staatsbeamter entgegenhielt und wie es ja auch aus meinen Schilderungen hervorgeht, in Berlin „bereits ganz gut“. Darin liegt ja aber ein Beweis mehr für die Unhaltbarkeit eines Gesetzes, das, wie sich kürzlich ein Urning ausdrückte, „nicht die Tat, sondern das Pech“ bestraft. Ich wies bereits darauf hin, daß, wenn man den überaus diskreten Charakter der in Frage kommenden Handlungen berücksichtigt und in Betracht zieht, daß die beiden Täter, ohne die Rechte Dritter anzutasten, die Tat unter sich und an sich vornehmen, nur ganz ungewöhnliche Nebenumstände in verschwindend seltenen Ausnahmefällen ein Bekanntwerden ermöglichen können.
Und trotzdem — würden die Kriminalbehörden — auf der von Meerscheidt-Hüllessem eingerichteten „Berliner Päderastenliste“ stehen mehrere tausend Namen — gegen die Homosexuellen so vorgehen, wie sie gegen wirkliche Verbrecher vorgehen, es würde sich in sehr kurzer Zeit die völlig Undurchführbarkeit der bestehenden Strafbestimmungen ergeben; dasselbe würde der Fall sein, wenn entsprechend der Kölner Resolution der evangelischen Sittlichkeitsvereine, die „wirklich krankhaft Geborenen“ unter den Homosexuellen in Heilanstalten untergebracht werden würden. Ich betone, um keinen Irrtum aufkommen zu lassen, hier nochmals, daß es sich bei den Forderungen zu Gunsten der Homosexuellen lediglich um das handelt, was erwachsene Personen in freier Übereinstimmung unter einander vornehmen; daß vor denen, die Rechte Dritter verletzen, die sich an Minderjährigen vergreifen, die Gewalt anwenden, daß vor den Sternbergen und Dippolden die Gesellschaft geschützt werden muß, ist selbstverständlich.
Ist denn diese Frage nicht längst gelöst?
Wo ist in Berlin ein Kunstfreund, der sich nicht an der Darstellungskunst einer urnischen Tragödin, wo ein Musikfreund, der sich nicht am Gesange eines urnischen Liedersängers erfreut hätte!
Bist Du denn sicher, ob nicht der Koch, der Deine Speisen bereitet, der Friseur, der Dich bedient, ob nicht der Damenschneider, der Deiner Frau Kleider fertigt, und der Blumenhändler, der Deine Wohnung ziert, urnisch empfinden?
Vertiefe Dich in die Meisterwerke der Weltliteratur, durchmustere die Helden der Geschichte, wandele in den Spuren großer einsamer Denker, immer wirst Du von Zeit zu Zeit auf Homosexuelle stoßen, die Dir teuer sind und die groß waren trotz — manche behaupten sogar durch — ihre Sonderart.
Ja weißt Du gewiß, ob unter denen, die Dir am nächsten stehen, die Du am zärtlichsten liebst, am meisten verehrst, ob nicht unter Deinen besten Freunden, Deinen Schwestern und Brüdern ein Urning ist?
Kein Vater, keine Mutter kann sagen, ob nicht eines ihrer Kinder dem urnischen Geschlechte angehören wird.
Ich könnte auch hier viele Beispiele anführen, will mich jedoch auf die Wiedergabe zweier Briefe beschränken, von denen der eine von einem Vater, der andere von einer Mutter stammt.
Und eine Mutter schreibt:
Hochgeehrter Herr!
Dies der Brief einer Mutter. Wem kommen bei diesen und ähnlichen Begebenheiten nicht Goethes Worte in den Sinn. „Opfer fallen hier, weder Lamm noch Stier, aber Menschenopfer unerhört“.
Wir sind am Ende unserer Wanderung, und ich danke dem Leser, der mir diese weite Strecke gefolgt ist, welche über so viele dunkle Abgründe menschlichen Elends, wenn auch über manche Höhe führte. Ehe wir uns trennen, laß mich Dir noch zwei Geschehnisse aus der Vergangenheit und Gegenwart berichten und eine Frage daran knüpfen.
Es war einmal ein Fürstbischof, Philipp, der residierte in der alten Stadt Würzburg am Main. Es war in der Zeit von 1623–1631. In diesen acht Jahren ließ der Bischof, wie uns die Chroniken rühmend berichten, 900 Hexen verbrennen. Er tat es im Namen des Christentums, im Namen der Sittlichkeit, im Namen des Gesetzes und starb im Wahne, ein gutes Werk vollbracht zu haben.
Wir aber, die wir wissen, daß es niemals Hexen gab, werden noch heute von tiefem Schauder erfaßt, gedenken wir dieser zu unrecht gerichteten Frauen und Mütter.
In unserer guten Stadt Berlin leben zwei geistliche Herren, von denen der eine Philipps, der andere Runze heißt. Sie sagen, sie verkünden die Lehren des verehrungswürdigsten Meisters, der da die Worte zum Volke sprach: „Wer unter Euch frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“
Wie ihre Vorgänger in den Lahmen Gezeichnete, in Geisteskranken Besessene und in den Seuchen Strafen des Himmels sahen, so sehen sie in den Homosexuellen Verbrecher und bezeichnen unseren Kampf für die Homosexuellen als „ruchlose Schamlosigkeit“ (Kreissynode II Berlin vom 17. Mai 1904.)
Sie wähnen ein ebenso gutes Werk zu tun, wie weiland Fürstbischof Philipp, wenn sie schwere Freiheitsstrafen für die Homosexuellen fordern.
Nun prüfe, was ich Dir von den Berliner Urningen erzählte — daß alles der Wahrheit entspricht, dafür stehe ich ein — erwäge es mit Deinem Verstande und Deinem Herzen und entscheide, wo mehr Wahrheit, mehr Liebe, mehr Recht, ob bei jenen Männern der Kirche, die sich gewiß für sehr frei von Schuld halten, sonst würden sie schwerlich so viel Steine auf die Homosexuellen werfen, oder auf Seiten derer, die nicht wollen, daß sich die Opfer menschlichen Unverstandes noch hoher häufen, die entsprechend den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und der Selbsterfahrung vieler tausend Personen wünschen, daß endlich Verkennungen und Verfolgungen aufhören, an welche die Menschheit ganz zweifellos einst mit ebenso tiefer Beschämung zurückdenken wird, wie an die Hexenprozesse Philipp's, des streitbaren Bischofs von Franken.
FUSSNOTEN
Band 1–10 der Großstadt-Dokumente behandeln folgende Themata:
1. Dunkle Winkel in Berlin von Hans Ostwald. 2. Die Berliner Bohème von Julius Bab. 3. Berlins drittes Geschlecht von _Dr._ Magnus Hirschfeld. 4. Berliner Tanzlokale von Hans Ostwald. 5. Zuhältertum in Berlin von Hans Ostwald. 6. Sekten und Sektierer in Berlin von Eberhard Buchner. 7. Berliner Kaffeehäuser von Hans Ostwald. 8. Berliner Banken und Geldverkehr von Georg Bernhard. 9. Aus den Tiefen der Berliner Arbeiterbewegung von Albert Weidner. 10. Berliner Sport von Arno Arndt. Preis pro Band 1 Mark. Von Hans Ostwald ist ferner in 2. Auflage erschienen Berliner Nachtbilder. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. Verlag von Hermann Seemann Nachfolger, Berlin SW., Tempelhofer Ufer 29. Alle Rechte vom Verleger vorbehalten. Druck von J. Harrwitz Nachfolger, G.m.b.H., Berlin SW., Friedrichstr. 16.