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Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879)

ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

Reading edition

Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang.

Adler aus dem Wappen des Germanischen Museums
Adler aus dem Wappen des Germanischen Museums

ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1879.

Nº 1.

Januar.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Zur Biographie Niclasens von Wyle.

I. Maister Niclaußen von wyl bestallung.

Wir vͦlrich grâfe zuͦ wirtemberg vnd wir Eberhard ouch grâfe zuͦ wirtemberg sin Sune Bekennen offennlich für vns vnd vnser erben vnd tund kunt mit disem briefe daz wir vnsern lieben getruwen Niclaußen von wyle in vnser Cantzly vffgenomen vnd bestellet haben vnd yetz vffnemen vnd bestellen in crafft diß brieffs vns darinne zuͦ dienen vnd die helffen zuͦuersehen wie er des ye von vns wirt beschaid vnd besunder vnser Insigele zuͦ uerwaren vnd núntzit[1] damit zuͦ uersigeln das vns zu schaden lang[2] one vnser wissen vnd haissen oder vnsers hoffmaisters vnd râtes[3] denen das ye befolhen ist ouch vns trúw vnd hold zuͦ sin vnsern schaden zuͦ warnnen[4] vnd zuͦ wennden vnd vnsern from̅en zuͦ schaffen vnd zuͦ fürdern vnd darby vns getrúwlich zuͦ râten nach siner besten verstentniß vnd haimlich râte zuͦ uerswigen biß in sinen tode vnd das alles ze tuͦnd sin leptage die wyle[5] er das vermag getrúwlich vnd vngeuarlich[6] vnd das sust[7] nit zuͦ lassen durch aincher[8] sachen willen. Dargegen vnd für sölichs wir vnd vnser erben Im vnd Cristinan siner eelichen hußfrowen Inen baiden vnd nach Ir ains abgange dem andern besunder biß in sinen tode jerlichs geben söllen vnd wöllen zuͦ herbstzite ain fuͦder guͦts wins vnd vff sant Martins tage zwölff schöffel guͦts rockens vnd zwelff schöffel guͦts dinckels vnd darzuͦ zwelff pfund heller tugentlich[9] one all vßzuge vnd verhinderung sich darwider zuͦ gebruchen vnd one Iren costen vnd schaden, zuͦ dem ouch Im sin leptage der drittaile des gelts vnd geniesses in der gemelten Cantzly fallende gefolgen vnd geben werden sol vnd er han den tische in der cantzly mit essen vnd trincken vngeuarlich. Wir vnd vnsere erben söllen vnd wöllen ouch schaffen vnd bestellen mit oberstem[10] fliß daz das ampt des Com̅issariats eelicher sachen in allen vnsern lannden vnd gebieten vff Ine werde bewenndet vnd die vnsern in sölichen sachen zuͦ Im vnd nit zuͦ andern kerent vnd fliessent vnd dan Im daruon der drittaile des lones so deßhalb geben wirdet gedych[11] vnd werde vnd die andern taile in die cantzlye fallend vngeuarlich. vnd söllen vnd wöllen ouch wir vnd vnser erben In vnd sin hußfrowen obgenant fryg aller stiuren schatzungen vfflegungen vnd beswerungen belyben lassen es were dan ob sie ettwas gelegens guͦtes in vnser herrschafft erkoufften oder sust zuͦ iren hannden brechten daruon sölten sie tuͦn als ander die vnsern von solichem tuͦnd vngeuarlich. Vff das ouch der benant vnser lieber getrúwer Niclaus von wyle sölichs wie obstat getrúwlich vnd ongeuerde zuͦ halten lyplich zuͦ got vnd sinen hailigen gesworen hat deßglichen wir fúr vns vnd vnser erben Im sölichs wie von vns obstet getrúwlich zuͦ halten ouch geredt vnd versprochen haben by vnsern guͤten trúwen one geuerde vnd darumb vnser aigen Insigele getan hencken an disen briefe, darzuͦ ouch vnsere lieben getrúwen wolff von Tachenhusen vnd ludwig von grâfneck hoffmaistere vff vnser begerunge ir aigen Insigele ouch gehenckt haben an disen briefe der geben ist an Samstag nechst nach sant lucyen tag des jars do man zalt nach crists geburt Tusent vierhundert vnd im Nün vnd Sechtzigesten Jare. (16. December 1469.)

Abschrift aus einem württembergischen Dienerbuch von 1460–1479 aus dem k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart mit der Nummer G. 33.

II.

Hochgeborner herre herrn vͦlrich Graue zuͦ wirtemberg etc. Als ir den fürsichtigen vnd wysen Burgermaister vnd râte der Stat Esselingen vnd den iren ain vintschafft gesait hant vnd nu wir diß nachbenempten Maister hainrich Stainhöwell doctor in der Ertznyg[12] Niclãs von wyle Statschriber vnd felix hegnower substitut Mit vnsern wësen vnd diensten by den selben von Esselingen vnsern lieben herrn vff dißmâl begriffen sind Wöllent wissen ob wir in sölicher vechde[13] gegen úch vnd den úwern úwern helffern vnd hëlffers hëlffern ietze fürnëmen vnd tëten vͦch vnd den selben zuͦ schaden komende daz wir hier mit gegen úch vnd inen vnser Er bewart haben wöllen. Mit vrkúnd diß briefs mit vnsern Bitschitten[14] zuͦ ende der geschrifft hierin gedruckt besigelt vnd geben vff mitwochen nach egiden (3. Sept). Anno 1449.

Originalbrief auf Papier im k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart. Mit 3 aufgedrückten Siegeln aus grünem Wachs.

Herr Archivrath Dr. Stälin in Stuttgart hat auf mein Ersuchen die Güte gehabt, Nachforschungen nach Schriftstücken, welche Niclas v. Wyle betreffen, anstellen und mir die gefundenen, nun hier abgedruckten zwei Stücke in Abschrift zugehen zu lassen. Es sei gestattet, ihm hiefür, wie für seine sonstige liebenswürdige Auskunftsertheilung, nochmals öffentlich ergebenen Dank auszusprechen.

Das erste der beiden Schriftstücke hat schon an sich Werth, insofern es genauen Aufschluss gibt über die amtlichen und sonstigen Verhältnisse eines fürstl. Kanzleibeamten im 15. Jahrh.; es gewinnt aber noch mehr Werth dadurch, daß es sich auf Niclas von Wyle[15] bezieht. Aus diesem Dokument erhellt unzweifelhaft, daß Niclas nicht erst 1470, wie man bisher annahm, sondern schon 1469 in württemberg. Dienste getreten ist; desgleichen, daß er nicht blos von dem Grafen Ulrich, sondern auch von dessen ältestem, übrigens ziemlich wildem Sohne Eberhard[16] in der gemeinschaftlichen Stuttgarter Kanzlei Anstellung erhielt. Ein dritter Punkt empfängt leider nicht die erwünschte Aufklärung, die eigentliche Stellung nämlich, welche Niclas in der württembergischen Kanzlei einnahm. Allerwärts herrscht die Ansicht, Niclas sei von 1470 (resp. 1469) bis um das Jahr 1478 oder 1479 Kanzler des Grafen Ulrich gewesen. Und für diese Annahme spricht auch die obige Bestallungs-Urkunde, insoweit nach derselben einmal dem Niclas im Jahre 1469 das gräfliche Siegel anbefohlen wurde und dabei als die Personen oder Behörden, ohne deren Zustimmung oder Veranlassung er das Siegel nicht gebrauchen sollte, neben dem Grafen selbst nur der Landhofmeister und der Rath (?) angeführt werden, aber nicht der Kanzler, und insofern anderseits als Honorar für Niclas u. A. ein ganzes Drittel der sämmtlichen Kanzlei-Einnahmen und ein Drittel der Einnahmen von dem „Commissariat ehelicher Sachen“ bestimmt werden. Allein trotz alledem dürfte wol die landläufige Meinung etwas zu modificieren sein.

Fällt es schon auf, daß in der Bestallung eine Ernennung Niclasens zum „Kanzler“ nicht mit kurzen, klaren Worten ausgesprochen wird, sondern nur seine Aufnahme in die Kanzlei, so erhält dieser verdächtige Umstand erhöhte Bedeutung durch einen andern. In dem jüngsten der württembergischen sogenannten Dienerbücher, welches E. v. Georgii neuerdings veröffentlicht hat[17], findet sich, wie mir Hr. Dr. Stälin auf meine Anfrage nach archivalischen Aufzeichnungen über die Amts-Vorgänger und Nachfolger Niclasens freundlichst mitgetheilt hat, folgendes Verzeichniß der württembergischen (Stuttgarter) Kanzler: „1640–77 Johann Fünffer, Cantzler.... Ihne nennt Herr Ulricus bene amatus de Württemberg 14. Oct. 1475 seinen Secretarium, war doch Cantzler, war also Secretariat so viel als Geheimer Rath. 1476 Nicolaus von Wyle, Ulrici des Vielgeliebten Cantzler. Wappen: oben ein beschloßner Helm, 2 Büffelshörner und auch ein Stern[18]. 1477 Augustin von Hauerstein. Unseres lieben Sohnes — schribe Ulricus comes de W. — Cantzler. 1478 M. Bernhard Schöferlin, Dr. und Cantzler ist von Mechthild Palatina [d. i. von der andern (Uracher) Linie des württemb. Hauses] uff 5 Jahr auch zum Cantzler angenommen worden. Ihme schrib 1479 Eberhardus barbatus: dem Ehrsamen wolgelerten unsern 1. getr. Meister Bernhard Schüferlin doctor und Cantzler.“ [Es folgen die Kanzler der 80er Jahre.]

Bietet nun auch das Dienerbuch leider bei seinen Zahlen öfter nicht das Jahr der Ernennung der Kanzler, sondern nur das Jahr, in welchem der Verfasser der betr. Eintragung dem Namen des betr. Kanzlers zum ersten Male begegnet ist, so wird sich doch nicht leugnen lassen, daß im Jahre 1469, dem Jahre der Bestallung Niclasens, Johann Fünfer der gräflich Stuttgarter Beamte war, welcher den Titel Kanzler schlechthin und zunächst führte. Auch Niclas selbst bezeugt dessen Kanzlerthum, wenn er im Jahre 1462 als Esselinger Stadtschreiber die fünfte seiner „Translationen“ „dem fürnemen wysen vnd milten mane herrn johansen fünfer des hochgebornen... herrn graue vlrichs zu wirtemberg etc. cantzler“ widmet[19]. Das Räthsel, vor dem wir nunmehr stehen, löst sich leicht und hoffentlich richtig durch genauere Beachtung des Titels, den sich Niclas selbst in seinen Translationen beilegt. In der an den gräfl. Landhofmeister Georg von Absperg gerichteten Vorrede zu diesem Werke nennt er sich nämlich „Niclas von wyle des hochgebornen herrn herrn Ulrichs grauen... minster cantzler.“ Da nun diese Vorrede am 5. April 1478 zu Stuttgart geschrieben ist, vom Jahre 1460–77 aber Joh. Fünfer, 1478 ff. Bernh. Schöferlin als Ulrichs Kanzler in dem Dienerbuch aufgeführt sind, so folgt, daß Ulrich zwei Kanzler hatte, einen obersten und einen minsten (mindesten), und letzterer war eben seit 1469 Niclas v. Wyle.

Allerdings habe ich über dieses doppelte Kanzlerthum weder in Sattlers, noch in Friedr. v. Stälins württembergischer Geschichte etwas Näheres finden können; auch Hr. Archivar Stälin hat mir nichts davon mitzutheilen vermocht, „da das Dienerbuch keine Anhaltspunkte gibt und gerade über die in Frage kommende Zeit, was Beamtungen betrifft, die Akten des Staatsarchivs noch sehr dürftig sind.“ Doch darf man gewiß mit vollem Recht vom Jahre 1488 einen Rückschluß thun auf die vorausgegangenen zwei Decennien. Im Jahre 1488 aber erscheint in einem Aktenstücke zur Geschichte des Frauenklosters Kirchheim ein „doctor ludwig ferg, brobst zu stutgart“ als „oberster Kanzler“ v. Graf Eberhard d. Aelteren[20]. Nicht in Widerspruch zu unserm Ergebniß steht es, wenn das Dienerbuch im Jahre 1476 Niclas v. Wyle schlechthin als Kanzler Ulrichs verzeichnet. Niclas war wirklich Kanzler, nur eben „minster Kanzler“, mag sich aber in den Schriftstücken vom Jahre 1476, in welchen der Verfasser des Dienerbuches seinen Namen zum ersten Male geschrieben fand, einfach Kanzler genannt oder die vices des obersten Kanzlers verwaltet haben. So bliebe als Schwierigkeit nur noch der Umstand, daß Niclas nach dem Bestallungsdekret als gemeinschaftlicher Kanzler Ulrichs und seines Sohnes Eberhard d. J. angenommen worden war, im Jahre 1477 aber letzterer nach dem Dienerbuche einen eigenen Kanzler besaß. Allein, da nach Fr. v. Stälin (a. a. O. III, 596) gerade im J. 1477 der in der üblen Aufführung und den Uebergriffen Eberhards d. J. begründete Unfriede zwischen Vater und Sohn so gewachsen war, daß sich Ulrich in diesem Jahre mit einer Beschwerde über seinen Sohn, den er bereits an der Regierung hatte theilnehmen lassen, an den Grafen Eberhard d. Ä. (barbatus, von der Uracher Linie) wandte[21], so dürfte sich auch diese Schwierigkeit heben: im Jahre 1477 hatte eben jeder der beiden Stuttgarter Grafen seine eigene Kanzlei, Eberhard wahrscheinlich zur Dokumentierung seiner Unabhängigkeit vom väterlichen Regiment. Wenn dann ferner am 9. Nov. 1478 Vater und Sohn sich wieder einten und eine neue, von Eberhard d. Ä. zu Stande gebrachte Hofordnung und einen neuen, von dem Prinzipe der Beschränkung in Ausgaben und Beamten beherrschten Verwaltungsplan aufstellten, in diesem Jahre aber Schöferlin als Kanzler im Dienerbuche verzeichnet wird, Niclas dagegen (nach dem 5. April 1478, dem Datum der Translationen) aus der Geschichte verschwindet, so hätten wir in dieses Jahr entweder seinen, durch die Verwaltungsänderung bedingten Abschied, oder seinen Tod zu verlegen. Für Letzteres möchte ich mich um deswillen entscheiden, weil Niclas, der bei seiner Bestallung für seine Lebenszeit als Kanzler angenommen worden war, im Jahre 1478 nicht einmal bei seiner großen Gönnerin, der Pfalzgräfin, resp. Herzogin Mechthild[22] als Kanzler erscheint, sondern Schöferlin mit installiert wird. Bestimmteres über das Jahr des Todes Niclasens, für welches man gewöhnlich das Jahr 1479 ansieht, kann zur Zeit nicht angegeben werden; es hat sich bedauerlicherweise ebensowenig im Stuttgarter Staatsarchive auffinden lassen, wie Berichte oder Notizen, welche über die Amtsthätigkeit von Niclas als minstem Kanzler Ulrichs einiges Licht verbreiten könnten; nur ein dem früheren Leben des Mannes angehöriger Originalbrief, der oben unter II. abgedruckt steht.

Auch dieser beansprucht unser Interesse, indem er zweierlei, was man bisher nur vermuthete[23], zur Gewißheit erhebt: a) daß Niclas v. Wyle schon 1449 als Stadtschreiber zu Eßlingen angestellt war, und b) daß er hier in engerer Beziehung stand zu Heinr. Steinhöwel.[24]

Vielleicht regt Vorstehendes diesen oder jenen Freund unserer Nationalliteratur zu erneuten Nachforschungen über die beiden verdienstvollen Männer an, von denen, mit Lessing zu reden, unsere gedruckte Literatur anfängt. Es ist ja noch mancher dunkle Punkt in ihrem Leben und Wirken.

Das gilt z. B. von dem Nürnberger Aufenthalte Niclasens (um 1444–48). Hr. Dr. Frommann, der im germ. Museum und im kgl. Kreisarchive zu Nürnberg Nachforschungen veranstaltet hat, konnte über diesen Aufenthalt leider nichts erkunden.

Plauen.

Joh. Müller.

Fußnoten:

Ein Buntdruck aus dem 14. Jahrhundert.

Im St. Georgs-Hospital am Harz befindet sich unter einigen anderen Denkmälern der Vergangenheit eine alte Stola, welche aus einem Stück grober Leinwand gefertigt ist, die ursprünglich offenbar für einen anderen Zweck bestimmt war. Der geringe Werth des Stoffes deutet darauf hin, auf wie untergeordnetem Boden des Gewerbsbetriebes dieses kirchliche Gewandstück entstanden ist. Doch war dieser offenbar Anlaß, daß ein Verfahren der Ausschmückung gewählt wurde, welches es interessanter macht, als manches ähnliche, weit kostbarer ausgestattete. Die Leinwand ist nämlich durch Buntdruck gemustert und zwar in folgender Weise: Inmitten befindet sich ein breiter, schwarzer Streifen, in welchem ein gerader, weißer Stab hinaufsteigt, dessen Kanten an beiden Seiten von schwarzen Linien im Innern des Stabes begleitet werden. In regelmäßigen Abständen setzt der Stab Knoten an, welche um schwarze, ovale Felder rechts und links gleichmäßig hervortreten. Ueber diesen zweigen sich symmetrisch kurze, gebogene Aeste mit hängenden, lilienförmigen Blumen ab, deren Kelch, soweit sich noch erkennen läßt, abwechselnd eine weiße, rothe und gelbe Färbung zeigt. Gleichzeitig setzen sich zu mehrer Belebung der schwarzen Fläche kleine Kleeblätter an die Aeste an, während zu selbem Zwecke von den Außenrändern des Streifens weiße, kleine Kugeln an dünnen Stielen nach innen vorschießen. In kräftigem Rothbraun ausgeführt, begleitet den mittleren Streifen rechts und links ein Rankenwerk mit Blättern, Blumen und eingeflochtenen Löwen. Diese letzteren nun, wie die Blumen an den Ranken, erinnern so sehr an ähnliche Zeichnungen auf den bekannten maurischen Geweben aus dem 13. u. 14. Jhdt., daß ein Zusammenhang zwischen beiden sofort in die Augen springt und auch die Entstehungszeit unseres Druckes nicht zweifelhaft sein kann, — um so mehr, als die Blätter die ebenso bekannte Form der ins Romanische übersetzten griechischen Palmette zeigen.

Man hält am Orte der Aufbewahrung dieses merkwürdigen Denkmales dafür, daß dessen Ornamentierung durch die Schablone hervorgebracht sei. Ein Blick auf den Gegenstand selbst überzeugt aber, daß dieses nicht möglich war, da manche deckende Stücke, wie die Augen der Löwen, ganz ohne Halt und andere so schwach verbunden hätten sein müssen, daß sie beim Ueberfahren mit dem Pinsel sich sogleich würden verbogen haben. Wir haben ohne Zweifel einen Druck vor uns, wol den ältesten bekannten, der im Occident gefertigt worden.

Dresden.

A. von Eye.

Hausordnung für die 12 Chorschüler in der Spitalschule zu Nürnberg vom Jahre 1343.

Item do hebt sich der korschuler regel an.

Nota. der probst[25] sol der korschuler regel alle samstag fruͤe zu tisch lazzen lesen den wochner vnd der probst sol gar eben dorauf merken. welher der regeln niht enhelt[26] den sol er dorvͤmb straffen vnd puͤzzen[27] vnd wer daz,[28] daz dheiner[29] wider die puzz redt, daz sol der probst dem custer vnd dem spitalmeister sagen bey den trewen, die er in dorvͤmb geben hat. die mügen den selben schuler dorvͤmb verkeren,[30] ob sie wellen.

trew Sie süllen gehorsam all sein dem obersten priester vnd irm probst vnd dar nach dem schulmaister, daz sie den geloben gehorsam zu sein an der lernung vnd an andern redlichen sachen vnd sunderlich in die schul zu gen als verr[31] sie mügen vor ire tagczeit on geuerde[32]. vnd der schulmaister sol sie v̈mb sust lernen[33] vnd daz ist darümb gemacht daz frum gaistlich leut gezogen werden, daz sie zu grozzerm gotz dinst kumen mügen vnd dor vmb gibt im der spitalmaister alle cottemmer[34] zwen güldein vnd dar zu süllen sie allzeit eins pflegers vnd der burger gut hilf haben vnd sie süllen darzu fördern.

trew Dar nach daz ir dheiner[35] auz dem spital gee des nahtes als lieb im sein pfruͤnt sey[36] vnd auz[37] dem slafhaus in dem spital süllen sie niht ligen on vrlaub des obersten pristers vnd eines probsts vnd süllen auch allweg vor nahts in dem spital in irem slafhaus sein vnd welcher das prech,[38] den möht man dar vmb verkeren.

trew Dar nach daz sie keusch vnd rain sein, die weil[39] sie in des spitals dinst sein oder man mag aber sie dor vmb verkern.

Es sol auch der schuler dheiner vor ezzens vnd vor uesper piz nach complet[40] in die kirchen niht gen on korroͤklein vnd daz sol der custer vnd probst auf ir gewizzen rugen vnd welcher daz prech, der sol[41] dem custer oder dem probst ye als (er) daz prech sechs haller. vnter singens sol dhein korschuler auz der kirchen niht gen on vrlaub des probsts.

Vnd den siechen[42] suͤlln sie getrew sein iren schaden zu wenden vnd irn frumen zu fodern[43] als verr sie mugen on geuerde.

So sol auch dheiner von dem spital varn, er hab denn sein pfruͤnt verdinet, ez sey an gewand vnd pfennigen piz auf die nehsten goltvasten, die man im ie für geben[44] hat.

Sie süllen auch all mit einander gen von irm slofhaus die siben tagzceit all mit einer processen ye zwen mit einander, daz ir einer fuͤr den andern niht lauffen noch gen gen [!] sol. Sie suͤllen auch all ir korroͤklein anhaben. wer daz prech, den sol der probst aber pfenden vmb sehs haller. Wer auch ob ir ainer verslief oder seiner tagzeit ein viertail versaumt on vrlaub dez probsts oder laut redet oder sprüng oder dheinen sleht, rauffet oder wirfet mit kussen oder mit schuͦhen in der kamern et cetera, den sol er aber pfenden fuͤr sechs haller.

Sie süllen auch all montag vor der selmesse mit der processen gen mit dem creucz vnd mit dem weihwazzer vnd mit dem rauchfazz vͤber den kirchoff vͤber die toten, als gewonlich ist.

Vnd suͤllen auch mit einander zu pett, zu tisch gen vnd suͤllen auch iren tischsegen vor vnd auch nach sprechen stend vnd niht siczend vnd auz dem spital niht ezzen on des probsts vrlaub pey sechs hallern.

Sie suͤllen auch vnter in[45] halten wochen, daz ye zwen zu tisch lesen vnd dinen all nach einander und suͤllen all stillsweigen, wenn man zu tisch list vnd allwegen als lang lesen vncz[46] auf daz gracias.

Sie suͤllen allnaht mit den pristern gen mit einer gesungen antiphon vnd zwein prinnenden kerczen, fuͤr welchen altar man sie heizzet gen nach der complet.

Vnd suͤllen dez Stifters jarczeit begin,[47] als in dem puch geschriben stet ffolij —. Auch suͤllen sie sich all zwelff berichten an dem antlaz tag vnd die mandat[48] suͤllen sie begin, als in dem puch geschriben stet.

Suͤllen den karfreitag begin, als in dem puch geschriben stet ffolij.

Sie suͤllen sich auch berichten[49] an dem cristag vnd suͤllen an dem obent vor vnsers hern leichnam einen ganczen salter[50] lesen dor v̈mb gibt man yeclichem einen schilling haller als vor geschriben stet, daz tut zwelf schilling haller.

Am suntag post corporis Christi suͤllen sie mit der processen gen vnd allez daz tun vnd gehorsam sein, als in dem puch geschriben stet ffolij.

Vnd suͤllen auch allen den priestern beholfen sein all jarczeit zu berihten vnd begin, als in dem puch geschriben stet.

Avch sol der custer vnd der probst die korschuler dor zu halten, daz sie ir tonsur pfefflichen halten vnd suͤllen in niht keins langen hars vnd der engen schoͤppf[51] vnd dez gewunten[52] hars gestaten. welcher daz vͦber vert vnd dez niht stet helt, so sol der custer oder der probst von idem tag von in nemen sechs haller.

Döbeln.

W. Loose.

Fußnoten:

(Schluß folgt.)

Der Silberfund zu Meldorf.

Ein Beitrag zur Geschichte der Kleidung im Anfang des 15. Jahrhunderts.

In den Jahren 1870, 71 und 75 erwarb das Schleswig-Holsteinische Museum vaterländischer Alterthümer nach und nach die Bestandtheile eines Silberfundes, der aus dem Fundament eines alten Hauses in der Westarstraße zu Meldorf (Kreis Süder-Dithmarschen) erhoben ist. Die Sachen lagen in einer viereckigen Ofenkachel, nämlich:

A. Ein 17–18 mm. hohes, silbernes Bildchen der heiligen Jungfrau mit dem Christkinde, vergoldet, von getriebener Arbeit; auf der Rückseite ist ein kastenartiges Behältniß angelöthet, das zur Aufbewahrung einer kleinen Reliquie gedient haben wird. In einem ausgebrochenen Loch an der Rückwand dürfte ein Stift, Knopf oder Haken gesessen haben, mit dem das Reliquarium befestigt oder angehängt wurde.

B. Eine ringförmige, silberne Gewandnadel von ca. 6 cm. äußerem und 4 cm. innerem Durchmesser, die von dem Finder sofort zusammengedrückt und in drei Stücke, die eigentliche Nadel außerdem in zwei Stücke zerbrochen ward. Die Fibula besteht aus einem ca. 1 cm. breiten und 1 mm. dicken Silberbande, welches oben von beiden Seiten zu einem schmalen Riegel, an dem die Nadel hängt, eingekerbt ist und sich nach dem horizontalen Durchmesser hin beiderseits abschmälert; hier stehen einander gegenüber zwei ringförmige Erhöhungen von 15 mm. Weite, ungefähr in der Form eines halbwegs durch eine Schnalle gezogenen Riemens. An diesen beiden Stellen sind Spuren von Vergoldung; dagegen zeigt das Silberband auf nielliertem Grunde Ständerkreuze und Mönchsbuchstaben, die allem Anschein nach nur als Ornament dienen, wenn sie nicht etwa als eine verwilderte Nachahmung des auf ähnlichen Ringfibeln öfter vorkommenden Spruchs Ave Maria anzusehen sind; und zwar steht auf den beiden oberen Vierteln , auf der unteren Hälfte . Hier und da ist das zweite Zeichen der Buchstabenreihe (ein N? und ein M) von abweichender, mehr gerundeter Form.

Malteserkreuz A V - M A Malteserkreuz
Malteserkreuz A V - M A Malteserkreuz
Malteserkreuz A stilisiertes M MM Malteserkreuz
Malteserkreuz A stilisiertes M MM Malteserkreuz

C. Eine zweite ringförmige, silberne Gewandnadel von ca. 7½ cm. äußerem Durchmesser, welche der Finder gleichfalls sofort in viele Stücke zerbrach, die leider nicht alle wieder herbeigeschafft sind. Die Fibula ist aus vier etwa gleich großen Bestandtheilen zusammengesetzt; zwei in Form eines gewundenen Draths von ca. 5 mm. Durchmesser wechseln ab mit zwei bandförmigen, ca. 1 cm. breiten und 1 mm. dicken Stücken, welche (wie bei B) auf nielliertem Grunde ein Ständerkreuz und mehrere Buchstaben zeigen. Wo die vier Stücke in einander übergehen, sind (vier) erhaben gewölbte, durchbrochene Rosetten aufgelöthet, welche ebenso wie der gewundene Drath vergoldet gewesen sein dürften. Auf dem behufs der Nadel eingekerbten, bandförmigen Stück liest man (ein schlecht geformtes A), auf dem anderen nach drei ganz verwilderten Buchstaben . Im Ganzen sind die Zeichen und auch die Niellierung hier weniger sorgfältig und hübsch ausgeführt als auf der vorigen Ringfibula.

M A - Malteserkreuz A
M A - Malteserkreuz A
M A
M A

D. Der silberne Besatz von der Vorderseite eines Wammses, aus fünfzehn Stücken bestehend, von denen immer ein Schild und zwei Thierfiguren zusammengehören. „Damals (im 14. Jahrhundert auf der schwedischen Insel Gotland)“, so berichtet nach Funden aus jener Periode Dr. Hans Hildebrand[53], „verbargen die Haken und Oesen sich nicht, wie heutzutage, anspruchslos unter den Rändern der Kleidung, sondern waren oben aufgenäht und zeichneten sich im allgemeinen durch ihre zierliche Ausstattung aus, mit Löwen- und Adlerfiguren zur Seite, mit Wappenbildern oder mystischen Darstellungen auf dem Mittelstücke.“ Ebendieselbe Mode findet sich hier in Dithmarschen wieder. Es liegen vor:

1–4) vier resp. 21, 25 und (zwei) 27 mm. hohe, oben 19, 22 und (zwei) 25 mm. breite, dreieckige silberne Schilde, welche mit Niello ausgelegt sind und eine heraldische Lilie zeigen. Bei den drei größeren Schildchen ist je ein Loch in der einen Oberecke zum Behuf des Aufnähens durchgebohrt.

5) ein dreieckiger, 42 mm. hoher und oben 37 mm. breiter silberner Schild mit geperlter Einfassung, worauf ein heraldischer, nach rechts gewendeter Löwe mit der Punze ausgetrieben ist; vergoldet.

6) ein nach links gewendeter heraldischer Greif, hoch 25 mm. von massivem Silber gegossen; mit geringen Spuren früherer Vergoldung und einem durchgebohrten Loche.

7–14) fünf nach rechts und drei nach links gewendete heraldische Löwenfiguren, ca. 3 cm. hoch, aus vergoldetem Silberblech, welche mit einer nach dem Muster des Löwenschildleins roh geschnittenen Punze ungeschickt ausgetrieben sind. Auch sind die Figuren nicht ordentlich ausgeschnitten, sondern nur Löcher zum Behuf des Aufnähens durchgeschlagen.

15) eine desgl. etwas kleinere, nach links gewendete Figur, welche eher dem Greifen nachgebildet zu scheint.

Das betr. Wamms wurde also fünfmal zugehakt; doch ist von den eigentlichen Haken und Oesen, welche sich unter den Schilden und Thierfiguren verbargen, nichts mehr vorhanden.

E. Auch die folgenden Stücke waren offenbar bestimmt, als Schmuck auf die Kleidung aufgenäht zu werden, nämlich:

28 kreisförmige, flach gewölbte Flitter von ganz dünnem Silberblech, ca. 1 cm im Durchmesser, jede mit zwei durchgeschlagenen Löchern,

und 14 silberne Münzen, gleichfalls jede mit zwei durchgeschlagenen Löchern; dieselben sind vergoldet, aber stark von Rost angegriffen. Darunter befinden sich:

1) eine Münze, 17 mm. im Durchmesser. Av. Ein Bischof, stehend zwischen zwei Hirtenstäben. Rev. Kopf mit Perlendiadem, von vorne; darunter ein etwas gekrümmter Rost (oder Leiter);

2) ein Gros-Tournois des Königs Philipp des Schönen von Frankreich;

3) ein Canterbury Pfenning-Sterling des Königs Eduard von England;

4–10) sieben Lübecker Wittenpenninge, auf dem Av. der Reichsadler, auf dem Rev. ein Kreuz, in dessen Mitte eine vierblattförmige Oeffnung, worin, mindestens bei zwei Exemplaren, ein Punkt steht. (Geprägt in den J. 1373–79);

11) ein Kieler Wittenpenning, mit ähnlichem Kreuz auf dem Revers;

12. 13) zwei Lübecker Wittenpenninge, welche auf beiden Seiten im Perlenkreise einen Schild mit dem Doppeladler zeigen und nach 1410 geprägt sind. In dieselbe Periode gehört auch:

14) Ein Rostocker Wittenpenning. Av. (Stern oder Kleeblatt?) ; Greif im Perlenkreise. Rev. Durchgehendes, schmales Kreuz mit einem kleinen Greifen im rechten Oberwinkel; außerhalb des Perlenkreises die eingetheilte Umschrift: (Stern) ⱭIV — ITAS — — NOP (Vgl. Evers: „Meklenburgische Münzverfassung“ Theil II, S. 391.)

MONETA ROSTOKAE
MONETA ROSTOKAE
MAG
MAG

F. Drei getriebene, runde Perlen, 12 mm. im Durchmesser, welche aus einer oberen und einer unteren Hälfte zusammengelöthet und oben und unten mit einem Oehr versehen sind. Die Oberfläche der Perlen ist durch sechs senkrechte Furchen in sechs Felder eingetheilt, von denen abwechselnd drei glatt, die andern drei aber mit kleinem perlförmigen Buckeln verziert sind. An zwei Perlen hängt je ein 17 mm. langer, bis 8 mm. breiter, blattförmiger Hängezierrath, auf dem mit eingegrabenen Strichen die Aderung eines Blattes angedeutet ist. Von Silberblech, vergoldet.

Endlich die Hälfte einer ähnlichen Perle von vergoldetem Silberblech, welche mit drei kleeblattförmigen Ausschnitten verziert und gleichfalls mit einem Oehr versehen ist.

Da das Alter des Fundes durch die schon beschriebenen Münzen bestimmt wird — derselbe kann nicht wohl früher als um das Jahr 1415 niedergelegt sein —, so möchte ich zum Schluß nur darauf hinweisen, daß unter all diesen Schmucksachen durchaus keine Spur von Filigranarbeit vorkommt. Danach erscheint es mir vorläufig noch allzu gewagt, daß man anderseits[54] einen ununterbrochenen Zusammenhang zwischen der heimatlichen (baltischen) Silberfiligran-Industrie der Neuzeit und dem orientalischen Silberschmuck des sog. jüngeren Eisenalters hat annehmen wollen.

Kiel.

Heinr. Handelmann

Fußnoten:

Zwei Inschriften in Prag.

Es dürfte vielleicht von Interesse sein, den Inhalt der beiden, im Treppenhause des böhm. Landesmuseums befindlichen Steintafeln kennen zu lernen, der sich auf die Verkündigung der Baseler Compactaten in der bestandenen Fronleichnamskirche auf dem jetzigen Karlsplatze in Prag-Neustadt bezieht. Diese Kirche ward in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Gestalt eines sechseckigen Sternes erbaut und diente bis 1437 zur Ausstellung der Reichsheiligthümer, zu welchem feierlichen Akte immer eine zahlreiche Menge aus nah und ferne zusammenströmte. — Die letzte Ausstellung derselben, 12. April 1437, erhielt dadurch noch eine besondere Bedeutung, daß Kaiser Sigmund und Philibert, Bischof von Konstanz, Administrator des Prager Erzbisthums, Legat des Concils zu Basel, in Gegenwart der Stände Böhmens und einer unabsehbaren Menge hohen und niederen Standes in dieser Kapelle der ganzen Welt verkündeten, die Utraquisten seien wahre Söhne der Kirche. — Die beiden in Rede stehenden Steintafeln hatten den Zweck, diese hochbedeutsame Kundgebung, welche eine Periode voll der blutigsten Gräuel zum Abschluß brachte, der Mit- und Nachwelt zum ewigen Gedächtniß aufzubewahren. Die beiden Tafeln wurden kurz darauf verfertigt und die mit dem böhmischen Texte gegen Osten, über dem Fenster, die mit dem lateinischen Inhalt über einer Seitenthüre gegen Süden eingemauert. Die böhmische Inschrift lautet:

„Leta MCCCCXXXVII z Rozkazanie Cziesarze Zigmunda a Legatuow Basileyskych w tomto kostele ohlasseno Czesky Latinie Uhersky a Niemecky zze Czechowé a Morawane Tielo Bozie a Krew pod dwogi zpuosobu przigimagic gsu wierni křestiane a prawi synowé cierkwe,“ d. h. im J. 1437 ist auf Befehl des Kaisers Sigmund und der Baseler Abgeordneten in dieser Kirche böhmisch, lateinisch, ungarisch und deutsch verkündet worden, daß die Böhmen und Mährer, die den Leib Gottes und das Blut unter beiderlei Gestalten empfangen, rechtgläubige Christen und wahre Söhne der Kirche sind. Der lateinische Text lautet:

Anno dni MCCCCXXXVII feria VI. ante Tiburcii Cesaris officio cum legatis Sigismundi Lingwis hic quatuor sincera fides sacramenti Bina sub specie mundo claruit sat aperte Et sunt Katholici Christi calice potientes.

Von da an wurde in der Kirche regelmäßiger Gottesdienst gehalten und das Abendmahl unter beiden Gestalten gespendet, bis nach der Schlacht am weißen Berge die Reaktion eintrat und Kaiser Ferdinand dieselbe 1628 den Jesuiten einräumte, die gleich darauf die gegenüberliegende, prächtige Ignatiuskirche und das jetzt als Garnisonsspital dienende großartige Ordenshaus erbauten. In dem Besitze derselben blieb die Fronleichnamskapelle bis zur Aufhebung des Ordens unter Maria Theresia 1773. — Von da an nicht mehr zu gottesdienstlichen Handlungen benützt, wurde sie 1784 als Passagehinderniß, da sie sich mitten auf dem Karlsplatze befand, gesperrt und dem Prager Bürger Wenzel Sieber um 902 fl. verkauft. Dieser begann sofort mit der Demolierung, da er aber bei seinem kurz darauf erfolgten Tode kaum die Hälfte des Kaufschillings erlegt hatte, wurde sie 1791 nochmals feilgeboten und vom Stadtrath Adelbert Eisner Ritter v. Eisenstein erstanden, der sie vollends niederreißen ließ. Die beiden Steintafeln wurden der böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften zur Aufbewahrung übergeben, die sie am Eingange der Universitätsbibliothek aufstellen ließ. Da sie jedoch an diesem Orte leicht Beschädigungen ausgesetzt waren, wurden sie erst im Sitzungssaale dieser Gesellschaft im Carolinum (Universitätsgebäude) eingemauert, und als das böhmische Museum 1845 eine Stätte im ehemals gräfl. Jos. Nostiz’schen Palaste am Graben fand, wurden diese altehrwürdigen Zeugen einer der wichtigsten Epochen in der böhmischen Geschichte dorthin übertragen und im Treppenhause befestigt.

Prag.

Bruno Bischoff.

Eine lateinische Komödie aus dem 15. Jahrhundert.

Die in Nr. 6 des Anzeigers v. J. besprochene „Cauteraria Comoedia“ findet sich auch in der Handschrift Nr. 3123 der Wiener Hofbibliothek[55], über deren sonstigen reichen, durchaus dem Kreise der humanistischen Studien angehörigen Inhalt die Tabulae codicum Vindob. II, 206 Auskunft geben. Wir gewinnen aus dieser Wiener Handschrift zunächst einigen Aufschluß über den Verfasser; ob einen zuverläßigen, müßte freilich erst durch weitere Nachforschungen dargethan werden. Das Stück führt nämlich (Bl. 108a) die Ueberschrift: „Anthonii Barzicii Cauteraria Comedia incipit“ und endet Bl. 129a mit den Worten: „Finit Cauteriaria (sic!) Comedia foeliciter Anthoni buzarij. Georgius Schilher de Geiselhering.“ Darf man der Angabe in der Aufschrift trauen, so wäre dieser, meines Wissens nirgends erwähnte, Antonius Buzarius ein Angehöriger der berühmten Gelehrtenfamilie der Barzizier gewesen, welche noch bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts Sprossen trieb; s. Tiraboschi VI, 663; 1493 ff. und Adelungs Fortsetzung zum Jöcher I, 1483.

Der Schreiber der Wiener Handschrift, Georg Schilher von Geiselhöring, — kaum wol eine Person mit dem bekannten Meistersänger Jörg Schilher, — nennt sich noch unter mehreren anderen Stücken, einmal (Bl. 164 a) mit dem Beisatze: „In studio Ingolsta(diensi)“. Dies ist entscheidend für die Bestimmung des Alters der Handschrift. Die Universität Ingolstadt wurde im J. 1472 gegründet, doch erst im J. 1492 wurde durch die Berufung des Conrad Celtes den humanistischen Studien auch dort Bahn gebrochen. In diese Zeit also, in das letzte Jahrzehent des 15. Jahrhunderts, möchte ich die Entstehung der Wiener Handschrift setzen. Paläographische Gründe sprechen nicht dagegen. Schilher scheint mir mit seinen sauberen, breiten, aufrecht stehenden Buchstaben sich an die italienischen Muster der Zeit zu lehnen. Andere Hände, die an dem Codex thätig gewesen sind, weisen ebenfalls an den Schluß des 15. und den Anfang des 16. Jahrhunderts. Auch der Einband ist aus dieser Zeit.

Der Magister Ambrosius Alantsee, von welchem die Maihinger Handschrift herrührt, ist wol derselbe, dessen Th. Petreius in seiner Bibliotheca Cartusiana (Colon. 1609) S. 7 mit folgenden Worten gedenkt: „Ambrosius Alentsenius scripsit librum vel Tractatum, qui intitulatur Foedus Christianum: quem Auguste Vindelicorum an. 1504. in 4. impressum, adseruat bibliotheca Cartusiae Buxianae propè Memmingam celebre Sueuorum oppidum. Fuit vero Prior domus horti Christi, et Visitator Prouinciae Alemanie inferioris“. Dazu am Rande: „Obijt in Germania anno 1506“. Die Kartause Hortus Christi bei Nördlingen war eine Stiftung der Grafen von Oettingen; s. Miraeus, Origines Cartusianorum monasteriorum, S. 51.

Auf die Verwandtschaft dieses Ambrosius Alantsee mit der Wiener Buchdruckerfamilie gleiches Namens hat bereits Dr. Hartmann von Franzenshuld Bedacht genommen in einem Aufsatze: „Die Buchführerfamilie Alantsee in Wien“ in den Mittheilungen der k. k. Centralcommission zur Erforschung der Baudenkmale, 19. Jahrgang (Wien, 1874), S. 85–87. Wenn Herr Dr. von Franzenshuld aber den Ambrosius A. zum Drucker des von ihm verfaßten Tractates macht, so hätte ein Blick in Zapf’s Augsb. Buchdruckergeschichte II, 14 oder in Panzer’s Annales VI, 133 ihn vor diesem Irrthum bewahren können.

Wien.

Jos. Mar. Wagner.

Fußnote:

(Mit einer Beilage.)

Verantwortliche Redaction: Dr. A. Essenwein. Dr. G. K. Frommann.

Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg.

Gedruckt bei U. E. Sebald in Nürnberg.

Notes in this chapter

Note 1 · nützit, (schwäb.) nichts, aus älterem nihtesiht = nihtes niht entstanden. Schmeller I, 1790. 30.Note 2 · gelange, gereiche.Note 3 · Die Kanzlei, welche damals in Württemberg als höchste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde (namentlich für Streitigkeiten des Adels) bestand, unNote 4 · abwehren, verhüten.Note 5 · die Weile, so lange als.Note 6 · ohne böse Absicht, ohne Arglist. Vgl. unten: one geverde.Note 7 · sonst.Note 8 · irgend welcher.Note 9 · tauglich, tüchtig, gültig.Note 10 · höchstem.Note 11 · gedeihe, zufalle.Note 12 · Arznei.Note 13 · Fehde.Note 14 · Petschaft.Note 15 · Geb. im 1. Viertel d. 15. Jahrh. zu Bremgarten i. d. Schweiz, zunächst Schulmeister in Zürich und Freund des eben so edlen als unglücklichenNote 16 · Ulrich V., bene amatus, geb. 1413, seit 1433 Mitregent seines Bruders Ludwig, dann, seit der Theilung der Grafschaft Württemberg in einen StNote 17 · Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrh. Herausg. v. Eberh. Emil v. Georgii Georgenau (Stuttgart 1877), S. 14.Note 18 · Vergl. die Abbildung des Wappens in H. Kurz, Gesch. d. deutsch. Lit. I (6. Aufl. Leipzig 1873), S. 747, wonach Niclas v. Wyle auch drei SterNote 19 · Vgl. Ad. v. Keller, Niclas v. W. Translationen, S. 113 f.Note 20 · Sattler, a. a. O. V, 273.Note 21 · Fr. v. Stälin, a. a. O. III, 596.Note 22 · Fr. v. Stälin III, 763 f. u. 758.Note 23 · Ad. v. Keller, Decameron v. Heinr. Steinhöwel (51. Publ. d. lit. Vereins. Stuttgart 1860), S. 675. H. Kurz, Nicl. v. Wyle, 10. Translat., S.Note 24 · Vgl. über diesen A. v. Keller an dem, Note 22 angeg. O., S. 574 ff. u. Pfeiffer-Bartsch’s Germania, 14. Jahrg. (neue Reihe 2. Jahrg.) 1869, Note 25 · Ein älterer Schüler, welcher die Aufsicht über die andern führte.Note 26 · nicht hält; en- mittelhochd. Negationspartikel.Note 27 · büßen.Note 28 · wäre das, daß..., im Falle, daß...Note 29 · irgend einer.Note 30 · fortjagen, entlassen, Lexer III, 141.Note 31 · so fern, so viel, in so weit.Note 32 · ohne Gefährdung für den Gesang der Schüler zu den sieben canonischen Horen = Tagzeiten.Note 33 · lehren.Note 34 · Quatember.Note 35 · keiner.Note 36 · bei Verlust seiner Pfr.Note 37 · außer, außerhalb.Note 38 · überträte.Note 39 · so lange, während.Note 40 · die letzte canonische Hora.Note 41 · ist schuldig (zu geben).Note 42 · die Kranken im neuen Spital.Note 43 · fördern. Einem den Schaden warnen (wenden) und Frummen fördern, (Eidesformel); Schmeller II, 1002.Note 44 · vorausgegeben.Note 45 · unter sich.Note 46 · bis.Note 47 · Jahrestag (des Todes) begehen, feiern.Note 48 · die Fußwaschung am grünen Donnerstag (Antlaßtag = Ablaßtag) nach den Worten Christi: mandatum do hoc vobis. Lexer, 1, 2024.Note 49 · sich in den gehörigen Stand bringen, sich vorbereiten. Lexer 1, 191.Note 50 · Psalter.Note 51 · Haare oben auf dem Kopfe (Zopf). Lexer II, 771.Note 52 · gewunden, geflochten.Note 53 · Im II. Theil der illustrierten „Sveriges historia“, S. 57 u. Fig. 58–60. Insbesondere Fig. 59 zeigt einen dreieckigen, von zwei aufgerichtetNote 54 · J. Mestorf: Die vaterländischen Alterthümer Schleswig-Holsteins, S. 22.Note 55 · Eine dritte Hs.: „Anthonii Barzray... Comedia“, findet sich bei Scherer, St. Gallische Handschriften, S. 36 verzeichnet.
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