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Um die Erde

Note 133 — IV. Japan.

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Das 50. Gesetz des Jeyasu oder (Gongen-sama) lautet: An dem Mörder des Herrn oder Vaters soll man Rache nehmen, und auch die weisen und klugen Männer gestatten nicht, dass man mit ihm zusammen unter dem Himmel lebe. Wenn Jemand Rache nehmen will, so ist in den Registern des Gerichtshofes nach Jahr und Monat der Zeitpunkt festzusetzen, bis zu dem er seine Absicht auszuführen hat.

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