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Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Note 246 — Dritter Theil. Gerichtliche Ausmittelung.

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Die ausgebrochene scharfe Galle eines Kindes wirkte bei einem Hahne innerlich wie das stärkste Gift konvulsivischen Tod, so wie eben dieselbe dasselbe bei etlichen Tauben wirkte, denen man etwas davon unter die Epidermis brachte; Morgagni de sed. et caus. morb. ep. 59. art. 18. — Die Därme eines an einer Kolik Verstorbnen, der keine Gallblase hatte, enthielten eine Feuchtigkeit, die die Hand des öfnenden Wundarztes anfrasen, Purcell von Kolik (Nördlingen 1775) S. 246.

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