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Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Note 309 — Dritter Theil. Gerichtliche Ausmittelung.

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Man hat unzählige Beispiele von geheilter Verlezzung einiger Stellen der innern Magenhaut und überhaupt des Speisekanals, die Zottenhaut des Schlundes kan leicht und ohne Schaden abgehen, und wieder wachsen, Haller physiol. lib. 18. sect. 4. §. 3. S. 99. Lieutaud, Haller, Bonet, Morgagni und andre haben sie uns aufgezeichnet — man hat öfters starke Narben im Magen gefunden — Plater obs. lib. 2. S. 419. Wie oft waren nicht ganze grose Stellen des Magens glatt, ohne Zottenhaut, wie die Leichenöfnung berühmter Allotriophagen und Glasfresser beweiset! Wie viele Jahre haben nicht manche bei Magengeschwüren gelebt! Sind die beigebrachten gewaltsamen Magenwunden gröstentheils nur in der Gegend der beiden Mündungen tödtlich, warum sollen die innern nicht penetrirenden Verlezzungen nicht untödtlich seyn? Hiemit will blos sagen, daß die Umstände der ganzen Vergiftungskrankheit mit der gefundnen Verlezzung kombinirt an die Hand geben können, in wiefern die mit Arsenik geschehene Verlezzung zu heilen gewesen wäre, sie müste denn ausnehmend beträchtlich seyn, da es dann von selbst klar ist, daß grose brandige Verwundungen des Magens mit dem Leben nicht bestehen können, und wirkliche Durchbohrungen schwerlich mit einer völligen Wiedergenesung.

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