Note 302 — Dritter Theil. Gerichtliche Ausmittelung.
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Eine Magd nahm zwei der stärksten Messerspizzen (etwa 2½ bis 3 Quentchen) weissen Arsenik, man kam ihr erst nach 14 Stunden zu Hülfe, und die Krankheit war untödtlich, (und wäre bei bessern Mitteln geschwinder zu heben gewesen,) Commerc. litt. Nor. 1737. S. 218. — Ein Mann von 38 Jahren bekam von einem halben Lothe weissen Arsenik schlimme Zufälle — Milch, Oel und schleimichte Getränke retteten ihn, Van der Monde Recueil period. vol. 4. S. 353. — Ein Student genas von einem Quentchen verschlukten weissen Arsenik. Eph. N. C. dec. 2. ann. 4. obs. 12. S. 36. — Commerc. litt. Nor. 1738. S. 212. — Ein junger Mensch, welcher ein halbes Loth weissen Arsenik verschlukt hatte, ward durch Milch (und Schwefel) gerettet, Georg Logan Versuch üb. d. Gifte, (Petersburg 1783.) S. 22. — Ein neunzehnjähriger Räuber muste auf kaiserlichen Befehl dreissig Gran weissen Arsenik in Rosenkonserv verschlucken, man gab ihm fast nichts weder zu trinken noch sonst zur Hülfe, als zehn Gran Bezoarpulver in etwas Wegbreitwasser (so viel als nichts!) und nach Todesängsten genas er ohne weitere Hülfe, nach entstandnem Erbrechen und Durchlauf; Diomed. Cornarius Consil. medic. im Anhange der histor. admirand. 13. S. 44.