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Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Note 284 — Dritter Theil. Gerichtliche Ausmittelung.

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Wenn die Verfasser der Anfangsgr. der theoret. und praktisch. Chemie (S. 206.) versichern, der weisse Arsenik färbe die blauen Pflanzensäfte nicht roth, so ist dies unwahr; eine mäsig starke (1 : 60) Arsenikauflösung färbt die mit Weingeist bereitete Lakmustinktur röthlich. Eine stärkere (1 : 30) färbt sie karminroth.

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