Note 279 — Dritter Theil. Gerichtliche Ausmittelung.
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Hebenstreit (anthropol. for. S. 527.) und die übrigen begnügen sich in diesem Falle mit der eingedikten Flüssigkeit und ihrem Geruche beim Verbrennen, aber mit welchem Rechte?
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Hebenstreit (anthropol. for. S. 527.) und die übrigen begnügen sich in diesem Falle mit der eingedikten Flüssigkeit und ihrem Geruche beim Verbrennen, aber mit welchem Rechte?