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Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Note 275 — Dritter Theil. Gerichtliche Ausmittelung.

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Plenk (Toxicologia S. 272. art. 3.) und andre wollen (gewis weil sies selbst nicht versuchten) der als Rauch aufsteigende Arsenik schmauche ein drüber gehaltenes Kupferblech weis oder schwarz an. Sie haben den schwarzen Flek, den er in das glühende Blech, auf dem er liegt, einbrent, mit dem Anschmauchen verwechselt, welches stets weis ist, da Arsenik und Fliegenstein in freier Luft nie als König, sondern letzterer mit Verlust seines Brenbaren als weisser oder weisgrauer Kalk anfliegt.

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