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Über die letzten Dinge

Note 52 — „Peer Gynt“ und Ibsen. (Enthaltend einiges über Erotik, über Haß und Liebe, das Verbrechen, die Ideen des Vaters und des Sohnes.)

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Ibsen hat im Laufe seines Lebens leider aufgehört, gleich Großes zu wollen, wie zu der Zeit, da er den „Peer Gynt“ schrieb. „Kaiser und Galiläer“ bezeichnet diese Strecke seines Lebens, wo eines der gewaltigsten Probleme angefaßt wird, mit nur schwachen Resten des Willens, es auch zu lösen. Wäre Ibsen der Ibsen des „Peer Gynt“ geblieben, er wäre größer als Goethe geworden; denn der Mensch kann alles, was er will. Das hervorragendste Stück der späteren Zeit, „Rosmersholm“, ist schwach gegen „Peer Gynt“; und Ibsens Wille sinkt nach Rosmersholm weiter. Über die Idee der menschlichen Vaterschaft gegenüber der vorwiegenden Berücksichtigung der Verbindung des Kindes mit der Mutter sagt J. J. Bachofen, Das Mutterrecht, Stuttgart 1901, S. XXVII: „Ruht die Verbindung der Mutter mit dem Kinde auf einem stofflichen Zusammenhange, ist sie der Sinnenwahrnehmung erkennbar und stets Naturwahrheit, so trägt dagegen das zeugende Vatertum in allen Stücken einen durchaus entgegengesetzten Charakter. Mit dem Kinde in keinem sichtbaren Zusammenhange, vermag es auch in ehelichen Verhältnissen die Natur einer bloßen Fiktion niemals abzulegen. Der Geburt nur durch Vermittlung der Mutter angehörend, erscheint es stets als die ferner liegende Potenz. Zugleich trägt es in seinem Wesen als erweckende Ursächlichkeit einen urstofflichen Charakter, dem gegenüber die hegende und nährende Mutter als ὓλη, als χώρα und δεξαμένη γενέσεως, als τιδήνη sich darstellt. Alle diese Eigenschaften des Vatertums führen zu dem Schlusse: In der Hervorhebung der Paternität liegt die Losmachung des Geistes von den Erscheinungen der Natur, in ihrer siegreichen Durchführung eine Erhebung des menschlichen Daseins über die Gesetze des stofflichen Lebens. Ist das Prinzip des Muttertums allen Sphären der tellurischen Schöpfung gemeinsam, so tritt der Mensch durch das Übergewicht, das er der zeugenden Potenz einräumt, aus jener Verbindung heraus und wird sich seines höheren Berufes bewußt. Über das körperliche Dasein erhebt sich das geistige, und der Zusammenhang mit den tieferen Kreisen der Schöpfung wird nun auf jenes beschränkt. Das Muttertum gehört der leiblichen Seite des Menschen an, und nur für diese wird fortan sein Zusammenhang mit den übrigen Wesen festgehalten; das väterlich-geistige Prinzip eignet ihm allein .... Das siegreiche Vatertum wird ebenso entschieden an das himmlische Licht angeknüpft, als das gebärende Muttertum an die allgebärende Erde.“

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