Note 324 — SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Reading edition
Nach Obigem ist zu berichtigen, was H. Schreiber (die Hexenprozesse in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der katholischen Schweiz gegeben worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem Ereignisse.