Note 317 — SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Reading edition
Ueber diesen noch jetzt vorhandenen Kaibenthurm zu Zug wird in der vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:
„Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht. In der Mitte derselben ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen das Bild des Gekreuzigten (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward. Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende „Läufer“ Einem noch die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann keine Rede sein.“ — Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt: „Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger) Staatsgefängnisse“ (!!!).