Note 253 — FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Reading edition
Auch gegen den Gebrauch der Folter ist Thomasius aufgetreten, indem er einen seiner Schüler „über die Nothwendigkeit, die Folter aus den christlichen Gerichtshöfen zu entfernen“, disputiren liess. Allein mit Unrecht ist Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden. Biedermann macht in der Schrift „Deutschland im achtzehnten Jahrhundert“ B. II. S. 382 auf einen an eben diesen Schüler gerichteten und auf die erwähnte Disputation bezüglichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den Programmata Thomas. p. 576), worin er zwar dessen Vorhaben nicht missbilligt, aber doch das Bedenken äussert, dass es nicht rathsam sein dürfte, den Lenkern christlicher Staaten die Nachahmung der Engländer und anderer Völker in Abschaffung der Folter schlechthin anzuempfehlen, — weil es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es noch so viele andere Missstände in der Rechtspflege gebe, die plötzliche Abschaffung der Folter grössere Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung.