← Table of contents
Robert Blum

Note 358 — 19. Robert Blum’s Gefangennehmung, Proceß und Tod.

Reading edition

Es kann nicht wunder nehmen, daß Herr v. Helfert Blum’s Haltung auch während der letzten Stunden und Minuten seines Lebens als unmännlich und feig darzustellen versucht. Er hat ja für dieses löbliche Unternehmen einen Bundesgenossen gefunden, dessen unparteiische Gerechtigkeit für Blum nach den zahlreichen Proben, die wir früher gaben, unsern Lesern über jedem Zweifel erhaben sein wird, nämlich Herrn — Heinrich Laube! („Das deutsche Parlament“ 3. Bd. S. 158–161.) Herr Heinrich Laube nennt seinen Gewährsmann freilich nicht. Er will sich an denselben „bald nach der Katastrophe“ gewendet haben und hüllt ihn sorgfältig in ein geheimnißvolles Dunkel. Bald ist es ein „Mann“ „der in der Lage war, den Hergang wenigstens so genau erforschen zu können, als dies einem unbefangenen, mit Hoch und Niedrig bekannten Privatmanne überhaupt möglich ist“; bald wieder soll dessen Erzählung als „Zeugniß der damaligen Stimmung in den höheren Kreisen Wiens dienen.“ Seiner Gesinnung nach ist dieser unbefangene Herr ein Schwarzgelber von reinster Farbe. Er schimpft des Längeren über Blum und sagt dann: „ihn habe das ganz verdiente Schicksal auf gesetzlichem Wege ereilt.“ Dieser „unbefangene Privatmann“ berichtet aber auch nicht einmal aus eigenem Augenschein, sondern er hat nur — gerade wie Herr v. Könneritz — „an der besten Quelle Erkundigungen eingezogen.“ Diese „beste Quelle“ ist „der Offizier, welcher Blum begleitete“, also Anton Pokorny. Dieser Offizier „will“ nun — nach Laube — der mehrmaligen Frage Blum’s nach der Richtung des Wegs, den der Wagen nahm, zuerst den wunderlichen Sinn entnehmen: „Blum habe zuerst geglaubt, in einen andern Verwahrungsort oder an die Grenze gebracht zu werden. Das dreimalige Fragen will der Offizier als eine Fortsetzung jener Hoffnung gelten lassen (!) und bemerkt hierzu, daß die Haltung Blum’s bei jeder Antwort merklich ungewisser geworden.“ Was man von diesem Wahrheitsdestillat zu halten hat, das zuerst über den Hauptkolben des „unbefangenen Privatmannes“ und dann durch die reine Wahrheitsröhre der Laube’schen Feder geleitet worden ist, wird sogleich der Lieutenant Anton Pokorny selbst erzählen. Aber das beschämende Gefühl, daß es damals in Wien „unbefangene Privatleute“ gab, welche einen deutschen Schriftsteller fanden, der sich dazu hergab, einen im Opfertod gefallenen deutschen Helden noch im Tode als einen Feigling zu verleumden: dieses beschämende Gefühl verschafft uns Herr Heinrich Laube ganz selbständig, ohne daß wir des Zeugnisses des Lieutenants Pokorny bedürfen. Denn wenn Herr Laube seinen „unbefangenen Privatmann“ weiter sagen läßt: „der Offizier sprach gegen mich subjectiv die Meinung aus, daß er Blum in jenem Augenblicke“ vor der Hinrichtung „nicht hinlängliche Fassung zu einer Anrede zugetraut hätte“ — so ist dieses „subjective“ Gerede schon widerlegt durch die unumstößliche Thatsache, daß Blum verlangt hat, mit unverbundenem Auge sterben zu dürfen. Dazu gehörte gewiss mehr „hinlängliche Fassung“, als zu den kurzen letzten Worten, die Blum sprach. Und wenn Herr Laube — den wir selbst Angesichts der stenographischen Berichte und Tausender von Zeugen auf Unwahrheiten gegen Blum ertappten — natürlich nicht subjectiv, sondern wortgetreu seinem „unbefangenen Privatmann“ folgend, hinzusetzt: „Mit einem Worte: Blum ist nicht feige, er ist aber auch nicht als Held gestorben“, und Herr v. Helfert hieran vergnügt sein Ja und Amen giebt, so mag aus dem Briefe Fröbel’s an Fr. Selbach vom 22. December 1848 noch folgende Stelle wortgetreu hier stehen: „Was ich weiter von Ihrem Bruder hören konnte, war eine kurze Mittheilung, die mir ein Lieutenant Bockorny (Pokorny) machte, der zum Standgericht gehörte (s. o. S. 552). Er hatte Ihren Bruder im Wagen nach der Brigittenau begleitet, und war im Besitz der Briefe an Frau Blum und an Vogt, sowie der für mich bestimmten Notizen, welche seitdem alle publicirt worden sind. Er erzählte mir, daß Ihr Bruder mit der Festigkeit eines ganzen Mannes gestorben sei, daß er augenblicklich nach Empfang der drei Kugeln vollendet habe, und daß Offiziere und Soldaten tief erschüttert gewesen seien. Das, verehrte Frau, ist Alles, was ich Ihnen im Raum eines Briefes mittheilen kann. Eines Trostes, den ich zu geben vermöchte, bedürfen Sie nicht. Ihr Bruder hat ein ruhmwürdiges Leben durch einen ruhmwürdigen Tod besiegelt. Sein Leben und sein Tod werden fortwirken und die Zwecke erreichen helfen, die sein Bewußtsein erfüllt und seine Kraft bewegt haben. Leben Sie wohl!“ Blum’s muthigen Tod, und daß er vor seinem Ende gesprochen, bezeugen Alle, die als Augenzeugen oder aus erster Quelle urtheilen konnten: auch mein S. 501 genannter Gewährsmann, dann L. Wittig, Auerbach, die Illustr. Ztg., Nordstein &c. ja Fürst Windischgrätz selbst (s. S. 553). — Blum’s Leiche ist nicht, wie Helfert annimmt, in einem Massengrab des Währinger Kirchhofs bestattet worden. Ein treuer Freund, der hierzu im Stande war, sorgte für ein kenntliches Grab. Doch mahnt Herrn v. Helfert’s Buch daran, ein seit dreißig Jahren bewahrtes Geheimniß auch ferner zu wahren!

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings