Note 356 — 19. Robert Blum’s Gefangennehmung, Proceß und Tod.
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Herr v. Helfert scheint das (in der Note 198 Bd. 3) bestreiten zu wollen, spricht aber selbst bei Messenhausers Execution von Ketten wie von einer berechtigten österreichischen Eigenthümlichkeit. Die Scene wird von allen Zeitgenossen gleichlautend erzählt (Illustr. Ztg., Frey, Auerbach, Nordstein). Ebenso von dem S. 501 genannten Gewährsmann, der von hier an dem traurigen Zuge folgte und der Execution beiwohnte.