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Robert Blum

Note 352 — 19. Robert Blum’s Gefangennehmung, Proceß und Tod.

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Ursprünglich war für die gebührende Abweisung dieses Verhaltens ein besonderes Plätzchen hinter dem Texte aufgehoben. Auch die liebe Jugend, die auf Grabhügeln mit Füßen herumtrampelt, während Andere einen theuern Todten begraben, erhält ihren Denkzettel nicht während der Leichenrede, nicht auf dem Friedhofe. Aber bei näherem Betracht waren die Helfert’schen Herabsetzungen so kurz und schlagend abzufertigen, daß dazu einige Noten genügten, und man ihm die besondere Ehre eines Anhanges ersparen konnte. Zunächst behauptet Herr v. Helfert: „Wir können nach dieser Scene“ (zwischen Fröbel und Blum beim Abschied) „und nach Blum’s vorwaltender (?) Gemüthsstimmung in den Tagen zuvor nicht glauben, daß Blum den Abend heiter gewesen sei und die Nacht ruhig geschlafen habe“. Wir haben dafür aber außer dem von Fröbel bekundeten Zeugniß eines Mitgefangenen die Thatsache, daß Blum am andern Morgen aus tiefem Schlaf geweckt wurde. Und überdem ist die Heiterkeit Blum’s und sein gesunder Schlaf sehr wahrscheinlich und erklärlich. Denn bei ihm „waltete vor“ das Gegentheil jener Gemüthsstimmung, welche Herr v. H. für die Blum beherrschende hält. Und je länger Blum über den Verlauf seines Verhör’s nachdachte, um so ruhiger mußte er werden. Fröbel sah ihn in der ersten Erregung nach dem Verhör — Fröbel selbst aufs höchste erregt — zum letzten Mal. Dazu kam nun für Blum die neue, leichtblütige Gesellschaft seiner Mitgefangenen. Wer mit Herrn v. Helfert an der Wahrheit des Fröbel’schen Berichts von Blum’s letzter Nacht zweifeln will, muß Blum eine tiefere Kenntniß der Niedertracht des gegen ihn beobachteten Verfahrens und der Absichten seines Richter-Pelotons zutrauen, als Blum sie besaß.

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