Note 350 — 19. Robert Blum’s Gefangennehmung, Proceß und Tod.
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Das ist das „einzige Gesetz“, welches das Urtheil anführt, und nach welchem der Tod verwirkt sein soll — die Willkürverordnung eines nicht einmal mit legalem Auftrag versehenen Heerführers; denn die Th. Gerichtsordnung ist ein Prozeß-, kein Strafgesetz.