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Robert Blum

Note 336 — 19. Robert Blum’s Gefangennehmung, Proceß und Tod.

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Damit war natürlich durchaus nicht unvereinbar, daß nicht nebenher noch geheime Instructionen über Blum nach Wien ergingen. Denn so gut Actenstücke aus den Acten verschwinden konnten, welche dorthin gehörten und nicht nach Schönbrunn (Blum’s Proteste vom 5., 7. und 8. z. B.), ebenso gut konnten auch Befehle auf dem Wege von Schönbrunn zu den Acten — secretirt werden. So gut wie der Fürst den ganzen Sommer über hinter dem Rücken seines Kriegsministers conspiriren konnte, so gut konnte er auch hinter dem Rücken der lieben Einfalt, die in Wien Standrechtscommission spielte, der „Gemeinen“ Tiefenthaller und Consorten seine Wünsche über Blum’s Schicksal verschämt andeuten. Die wunderliche Kürze des „Verfahrens“ gegen Blum, bei der alle wichtigen, für den Angeklagten entscheidenden Fragen durch einfaches Abstimmungscommando ausgetragen wurden, ist — namentlich wenn man damit die eingehenden Verhöre mit Messenhauser und die liebevolle Weitläufigkeit zur Ermittelung mildernder Umstände für Fröbel vergleicht — eine schwere Bestätigung dieser Vermuthung.

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