Note 25 — ZWEITES KAPITEL
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Die Obras pias sind fromme Vermächtnisse, bei denen in der Regel bestimmt war, dass zwei Drittel zu kaufmännischen Unternehmungen im Seehandel gegen Zinsen ausgeliehen werden sollten, bis durch die Prämien, die für das Risiko nach Acapulco 50 Prozent, nach China 25 Prozent, nach Indien 35 Prozent betrugen, das ursprüngliche Kapital auf eine gewisse Summe angewachsen war, deren Zinsen dann, für das Seelenheil des Stifters, zu frommen oder wohlthätigen Zwecken verwendet wurden. (Arenas hist. 397.) Ein Drittel blieb gewöhnlich als Reservefond zurück, zur Deckung etwaiger Verluste. (Diese Reservefonds sind längst von der Regierung als Zwangsanleihen für sich in Anspruch genommen, »werden aber noch als vorhanden angesehn.«)
Als der Acapulcohandel ein Ende nahm, konnten die Kapitalien nicht mehr nach der Bestimmung der Stifter angelegt werden, und wurden anderweitig auf Zinsen ausgeliehen. Durch R. O. 3. Novbr. 1854 (Leg. ult. II, 205) wird eine Junta administradora eingesetzt, um die Gelder der Obras pias zu verwalten. Das Gesammtkapital der fünf Stiftungen (eigentlich nur vier, da eine derselben kein Kapital mehr besitzt) beträgt etwas weniger als 1 Million Dollars. Der aus den Darlehen erzielte Gewinn wird nach Höhe des Einlagekapitals vertheilt, welches aber nicht mehr baar vorhanden ist, weil die Regierung darüber verfügt hat. ↑