Note 14 — ZWEITES KAPITEL
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Zuerst wurde nur die Einfuhr durch Festsetzung eines Werthmaximums beschränkt, die Manila-Kaufleute halfen sich durch Angabe viel zu geringer Werthe; um diesem Missbrauch ein Ende zu machen, wurde ein Maximum für Silberausfuhr festgesetzt. Nach Mas (Informe I, 3, 60) betrug aber das geschmuggelte Silber sechs bis acht Mal soviel. ↑