Note 19 — ZEHNTES KAPITEL
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Kaffee ist ein so vorzüglichstes Getränk und wird so selten gut bereitet, dass folgende von Sachverständigen gegebene Winke [Rappt. du Jury] gewiss nicht unwillkommen sein werden: 1) Wahl guter Sorten, 2) Mischung derselben im besten, durch Erfahrung festgestellten Verhältniss, 3) Vollständiges Austrocknen der Bohnen, da sonst der während des Brennens aus ihnen entwickelte Wasserdampf einen Theil des Aromas mit fortreisst, 4) Brennen in heisser Luft, wobei der Hitzegrad genau bemessen werden kann. Jede Sorte muss für sich gebrannt werden, 5) schnelles Abkühlen der Bohnen. Wer seinen Kaffee aus einer allen diesen Bedingungen entsprechenden Quelle beziehn kann, thut wohl am besten, die gebrannten Bohnen in Tagesrationen zu kaufen. Mit Ausnahme der 4ten sind aber die obigen Vorschriften in jeder Haushaltung zu erfüllen, und die kleinen in Berlin käuflichen Brennapparate, die ohne Unbequemlichkeit, sehr geringe Mengen über der Spiritusflamme zu rösten und dabei zu überwachen gestatten, bieten einigen Ersatz. Der Vorschrift 3. genügt man am besten, wenn man den Kaffee vor dem Gebrauch mehrere Jahre lang an einem trocknen Orte aufbewahrt. ↑