Note 7 — DREIZEHNTES KAPITEL
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Dieses Fest wird alljährlich gefeiert zum Gedächtniss der von den Päpsten dem Könige von Spanien gemachten Konzession, die Erträge der Kreuzbulle für sich zu verwenden. Die spanische Krone besitzt in Folge davon das Recht, verschiedene Ablässe, auch für schwere Verbrechen, im Namen des Papstes zu ertheilen. Sie hat dieses Recht gewissermassen im Grossen erworben und verschleisst ihren Kunden die Indulte im Wege des Kleinhandels, früher durch die Pfarrer, seit 1851 im Estanco, zugleich mit andern von ihr monopolisirten Artikeln: Tabak, Branntwein, Loterieloosen, Stempelpapier etc.; jedoch »unter Mithülfe der Pfarrer«.7 Ohne letztere würde das Geschäft wohl wenig abwerfen. Die Einnahmen daraus haben immer sehr geschwankt; sie betrugen 1819: 15,930 Doll., 1839: 36,390 Doll., und waren für 1860 auf 58,954 veranschlagt; in den beiden Jahren 1844/45 aber stiegen sie auf 292,115 Doll., weil die Ablassscheine damals den Familien zwangsweise aufgenöthigt wurden, indem sie von den Barangayhäuptern »unter Beihülfe und Ueberwachung der Pfarrer und Untersteuerbeamten«, die dafür, bezüglich, 8% und 5% Prämie erhielten, in die einzelnen Häuser vertheilt wurden; — wohl eine der schamlosesten Anwendungen des Repartimiento Systems.8