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Lehre vom Schluss

Note 235 — Zweites Buch.

Eugen Rolfes translation

Daß bei dem indirekten Beweisverfahren das kontradiktorische Gegenteil der Annahme wahr ist, ergibt sich ohne Zugeständnis und liegt am Tage, einzig auf Grund des Unmöglichen oder Falschen, das sich aus der Annahme ergeben würde, da aus Wahrem nichts Falsches folgen kann. — Vorgreifend hat die Analytik von dem apagogischen Verfahren bereits in der Lehre von der Errichtung der Schlüsse im 29. Kap. des 1. Buches gehandelt, wo auch auf das gegenwärtige Kapitel hingewiesen wird. Hier ist der eigentliche Ort, um von dem apagogischen Verfahren zu handeln, weil es den Schluß, der in den Dienst dieses Verfahrens gestellt werden soll, schon als errichtet voraussetzt. — Man sollte meinen, es bedürfe keiner eigenen Erörterung der apagogischen Schlüsse, da sie, sofern sie einen bestimmten Satz auf direktem Wege gewinnen, an die allgemeinen Regeln gebunden sind. Aber der so zu gewinnende Satz muß das Kontradiktorium des anderen Satzes sein, der apagogisch bewiesen werden soll, und daraus ergeben sich besondere Bestimmungen. Dieselben kommen darauf hinaus, daß ein allgemein bejahender Satz nur in der 2. und 3. Figur apagogisch bewiesen werden kann, während direkt nur die 1. Figur solche Sätze ergibt, die 2. nur verneinende, die 3. nur partikuläre.

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