Note 231 — Zweites Buch.
Eugen Rolfes translation
Maier schreibt a. a. O. 342: „Zu bemerken ist, daß Aristoteles in diesem Zusammenhang zu den konträren Gegensätzen auch das Verhältnis von partikulär bejahenden und partikulär verneinenden Urteilen zählt“. Das tut Ar., weil das part. vern. Urteil mehr ist als die bloße Verneinung eines part. bej. Urteils und ein größerer Gegensatz zu ihm. Von: manches Animalische lacht, ist die Verneinung nicht: manches Animalische lacht nicht, sondern: kein Animalisches lacht, was auch wahr ist, wenn kein Animalisches ist. Sagt man aber: manches Animalische lacht nicht, so behauptet man, daß ein Animalisches ist und nicht lacht.