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Lehre vom Schluss

Note 221 — Zweites Buch.

Eugen Rolfes translation

„Mit Notwendigkeit“ Z. 40 und „notwendig“ Z. 37 bedeutet nicht nur, daß der Schluß notwendig folgt, denn das ist, auf Grund der Definition des Schlusses, bei allen Schlüssen erforderlich, sondern daß er von dem Zusammenhang der Dinge selbst gefordert wird. Man sehe auch oben Anm. 212 und im Text Kap. 2, Abs. 2. Silvester Maurus deutet an beiden Stellen die Worte so, als ob der Schlußsatz nicht darum folgen sollte, weil die Vordersätze falsch sind, was mir minder zusagt. Der wahre Gedanke des Ar. ergibt sich aus dem, übrigens von Maurus richtig wiedergegebenen Beweise in den zwei folgenden Absätzen, und auf diesen Beweis nimmt auch die Stelle Kap. 2, Abs. 2 Bezug. Es kann unmöglich gelten: wenn A weiß ist, ist B groß, und auch gelten: wenn A nicht weiß ist, ist B groß, als ob sowohl die Weiße wie die Nichtweiße von A die reale und objektive Ursache, das Warum, der Größe von B wäre. Denn dann würde auch die offenbar unmögliche Folgerung gelten: wenn A groß ist, ist A nicht groß. Denn was notwendig auf das Consequens folgt, folgt auch notwendig auf das Antecedens. Es gälte ja: wenn A weiß ist, ist B groß. Wenn aber B groß ist, ist C nicht weiß. Mithin: wenn A weiß ist, ist C nicht weiß. Entsprechend gälte: wenn A weiß ist, ist B groß. Wenn also B nicht groß ist, ist A nicht weiß. Mithin ist, wenn B nicht groß ist, B groß. Beweis: wenn B nicht groß ist, ist A nicht weiß. Denn wenn A weiß ist, war B groß. Wenn aber A nicht weiß ist, ist B groß. Denn es sollte gelten: wenn A weiß ist, ist B groß, und auch wenn es nicht weiß ist.

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