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Lehre vom Schluss

Note 95 — Erstes Buch.

Eugen Rolfes translation

Vgl. K. 15, Abs. 1. Bei den vollkommenen Schlüssen hat Kontingent in der Konklusion den strikten Sinn, bei den unvollkommenen den weiteren, s. oben Anm. 2. Aber in den Fällen des K. 16 soll sich nicht, wie in K. 15, ein Kontingentes ergeben im Sinne dessen, was notwendig nicht zukommt und so auch möglicherweise nicht zukommt.

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