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Lehre vom Schluss

Note 108 — Erstes Buch.

Eugen Rolfes translation

Die vollkommenen Schlüsse der ersten Figur ergeben eine kontingente Konklusion im strengen, die unvollkommenen eine solche im weiteren Sinne, entsprechend dem in K. 16, Abs. 4 und vorher in K. 15, Abs. 1 Gesagten, wozu man wegen des eigentlichen Sinnes von Kontingent gegenüber dem weiteren Sinne auch noch K. 13, Abs. 3 f. vergleichen möge. Die Schlüsse der zweiten Figur im gegenwärtigen und in den zwei folgenden Kapiteln ergeben eine kontingente Konklusion im weiteren Sinne.

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