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Lehre vom Schluss

Note 107 — Erstes Buch.

Eugen Rolfes translation

Eine Vergleichung der Regeln in diesem Kapitel mit denen im vorausgehenden Kapitel! Sie stimmen miteinander überein mit einer Ausnahme. Wenn der verneinende Vordersatz das bloße Sein betrifft, so geht der Schluß auf das mögliche Nichtsein, vgl. Anm. 82. Wenn er aber das notwendige Sein betrifft, so geht der Schluß auf das mögliche Nichtsein und auf das tatsächliche Nichtsein. In dieser besonderen Bestimmung bezüglich der Schlüsse im 16. Kapitel verstehen wir, entsprechend den verschiedenen Anmerkungen in eben diesem Kapitel, das Möglich anders als vorhin: im Sinne des notwendigen, das auch möglich und tatsächlich ist. Am Ende des Absatzes im 16. Kapitel, der mit Zeile 36 a 7 beginnt, vgl. A. 98, heißt es ausdrücklich, daß der Schluß auf die Unmöglichkeit auch Tatsächliches und Mögliches ergibt. Dagegen heißt es unmittelbar nach dem Absatz, dem die Anmerkung 82 gilt, es ergebe sich aus den betreffenden Prämissen nur ein möglich im Sinne von nicht notwendig, vgl. A. 83. — Silvester Maurus bezieht die Bemerkung 36 b 23 zunächst auf den Absatz 36 a 32, obschon Ar. hier scheinbar nur von einem Schlusse auf einfaches Nichtzukommen spricht, vgl. Anm. 102. Waitz erklärt, wie v. Kirchmann Erl. 111 mit Recht bemerkt, die ganze Stelle von 36 b 21 an nicht genügend, v. Kirchmann selbst findet gesagt, wenn bei notwendigem Obersatz der kontingente Untersatz allgemein sei, so laute der Schlußsatz auf das tatsächliche, wenn aber partikulär, auf das mögliche Nichtsein. Und doch hatte er früher gesagt gefunden, er laute das erste Mal auf das notwendige, das zweite Mal auf das tatsächliche Nichtsein! Vgl. A. 98 und 102, und bei v. Kirchmann die Erläuterung 106, S. 83.

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