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Lehre vom Schluss

Note 204 — Erstes Buch. (continued 2)

Eugen Rolfes translation

Das ist die Lösung eines sophistischen Einwurfs gegen die eben bewiesene 2. Regel, nach der auf das Contradiktorium B des Antecedens (nichtsinnlich) das Contradictorium D des Consequens (Nichtmensch), aber nicht umgekehrt auf Nichtmensch nichtsinnlich folgt. Der Einwurf will, daß auch auf Nichtmensch nichtsinnlich folgt. Denn das gemeinsame Contradictorium von sinnlich und nichtsinnlich ist: weder sinnlich noch nichtsinnlich, und auf dieses folgt: weder Mensch noch Nichtmensch. Nun folgt aber nach der 1. Regel auf das Contradictorium des Consequens das des Antecedens, also auf das Contradictorium von weder Mensch noch Nichtmensch das von weder sinnlich noch nichtsinnlich. Contradictorium von weder Mensch noch Nichtmensch ist aber auch: nicht Mensch. Also folgt auf nicht Mensch das Contradictorium von weder sinnlich noch nichtsinnlich. Aber davon ist das Contradictorium auch: nichtsinnlich. Also folgt auf Nichtmensch nichtsinnlich. Die Lösung ist: das Contradictorium von sinnlich kann nicht sein: weder sinnlich noch nichtsinnlich. Denn Kontradiktorisches ist nicht zugleich falsch. Nun ist es aber zugleich falsch, daß die Pflanze z. B. Sinne hat und daß sie weder Sinne hat, noch nicht.

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