Note 203 — Erstes Buch. (continued 2)
Eugen Rolfes translation
Bisher ist in diesem Kapitel gezeigt worden, wie sich die bejahenden Sätze mit unbestimmtem und die verneinenden mit bestimmtem Prädikat, oder einfacher die unbestimmten Bejahungen und die bestimmten Verneinungen, logisch folgen. Jetzt werden hieraus vier Regeln für die Folgerungen abgeleitet, die sich bei der Bejahung oder der Verneinung des logischen Antecedens oder Consequens ergeben. Erste Regel: wenn sich etwas wie Antecedens und Consequens verhält, so folgt auf das Contradictorium des Consequens das Contradictorium des Antecedens. Z. B. weil auf C (Mensch) A (animalisches Wesen) folgt, so folgt auf B (nichtanimalisch) D (Nichtmensch). Zweite Regel: wenn sich etwas wie Antecedens und Consequens verhält, ohne sich umkehren zu lassen, so folgt auf das Contradictorium des Consequens das Contradictorium des Antecedens ohne Möglichkeit der Umkehrung: was Mensch ist, ist Sinnenwesen, aber was Sinnenwesen ist, ist nicht Mensch; also ist zwar was kein Sinnenwesen ist, kein Mensch, aber von dem, was kein Mensch oder was Nichtmensch ist, braucht nicht zu gelten, daß es kein Sinnenwesen oder daß es Nichtsinnenwesen ist. Dritte Regel: das Consequens kann zugleich mit dem Kontradiktorium des nicht umkehrbaren Antecedens bestehen: Sinnenwesen folgt auf Mensch, nicht umgekehrt, deshalb kann dasselbe zugleich Sinnenwesen und Nichtmensch sein. Vierte Regel: das Antecedens kann nicht mit dem Kontradiktorium des Consequens verbunden werden: dasselbe kann nicht Mensch und nichtanimalisch sein. Diese vier Regeln werden in den folgenden vier Absätzen bewiesen, die 2. an 4. Stelle.