← Table of contents
Lehre vom Schluss

Note 181 — Erstes Buch. (continued 2)

Eugen Rolfes translation

Zu den Fällen des vorigen Kapitels, in denen kein schulgerechter Schluß vorliegt, tritt ein weiterer: wenn die Begriffe zwar die rechte Stellung haben und zwei Prämissen bilden, aber ohne daß eine von ihnen allgemein ist. Die Folge kann sein, daß weder ein Schluß noch eine wahre Konklusion herauskommt. Hieraus folgt die Reduktionsregel, daß die Begründungen, um rechtmäßig zu sein, in einen Schluß mit einer allgemeinen Prämisse müssen aufgelöst werden können. Es werden zwei Beispiele eines scheinbaren Schlusses angeführt: 1. der denkbare Aristomenes ist immer; Aristomenes ist ein denkbarer Aristomenes; also ist Aristomenes immer. Hier müßte, wenn der Schlußsatz wahr und rechtmäßig abgeleitet sein sollte, der Obersatz gelten: jeder denkbare Aristomenes ist immer. Aber das ist unmöglich. Der denkbare Aristomenes ist zwar als solcher selbstverständlich immer. Aber daß jeder denkbare Aristomenes immer sein soll, ist eine Ungereimtheit. Hier gibt es kein jedes; denn Aristomenes ist einer. 2. Mikkalos ist ein gebildeter Mikkalos; der gebildete Mikkalos stirbt morgen; also stirbt Mikkalos morgen. Hier mag der Schlußsatz wahr sein, aber der Schluß ist falsch. Er erheischt die Prämisse: jeder gebildete Mikkalos stirbt morgen, was nicht wahr und ein Unsinn ist. — Es scheint nicht nötig, Zeile 47 b 26 mit Waitz und Maier γὰρ st. ἄρα zu lesen.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings