XXIV. Die Geschichte der Jagd. (continued 2)
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Die Pflicht der Untertanen, die fürstliche Jägerei zu beherbergen und zu verpflegen, kam im 18. Jahrhundert mehr und mehr außer Übung, weil der gesteigerte Verkehr Gasthäuser geschaffen hatte, in denen die Jäger nächtigen und sich an Speise und Trank stärken konnten. Auch hier hatte wie bei der Wolfsjagd eine Geldablösung stattgefunden. So kam in Württemberg zwischen dem Fürsten und dem Kirchenrat 1777 ein Vertrag zustande, wonach gegen eine jährliche Zahlung von 12002 Gulden die Klöster von den Besoldungsbeiträgen für die Jägerei, von Kostgeld und Pferdefutter, von der Pflicht, das Jagdzeug, die Seilwagen und Jagdschirme zu unterhalten, die Hunde zu ernähren usw. befreit wurden. Den Gemeinden ward 1714 die Verpflichtung auferlegt, beim Dachsgraben die Hunde zu füttern, und, wo sie nicht abgelöst war, blieb auch die Hundelege in Kraft, wie denn z. B. im Uracher Forst jeder steuerpflichtige Untertan, der keinen Hund in Pflege hatte, zu einer jährlichen Abgabe von 3 Gulden 20 Kreuzern gezwungen wurde. Vielfach ließen die Jäger des Landesherrn aus eigener Machtvollkommenheit ihre eigenen Hunde an Stelle der herrschaftlichen von den Untertanen aufziehen; andere ließen sich heimlich die Pflicht der Hundelege gegen bares Geld abhandeln und stellten den Hund bei einem Bürger ein, der nicht bezahlen wollte. Wieder andere trieben einen heimlichen Handel mit den Hunden ihres Landesherrn. Vielfach suchten die Forstbeamten die Pflichten der Untertanen noch auszudehnen und die Strafen zu erhöhen. Dabei nahmen sie den dritten Teil der Strafgelder als sogenannte „Ruggebühr“ ein. Man kann sich denken, welchen Gebrauch sie von solcher Vollmacht machten, um sich möglichst zu bereichern. Auch den Müllern wurde am Ausgang des 17. Jahrhunderts an Stelle der Pflicht zur Schweinemast die noch lästigere Pflicht des Fütterns der Jagdhunde des Landesherrn aufgebürdet. Die Leineweber dagegen mußten die Leinewand für das Jagdzeug zu einem billigen Preise anfertigen. Es handelte sich dabei meist um große Beträge; allein das kleine Hessen-Kassel hatte einen jährlichen Bedarf von 1600 Ellen. Außerdem mußte jeder Jude alljährlich 1000 Federn für die Federlappen liefern.
In dieser Zeit der unbeschränkten Macht des großen Grundbesitzes ward der weidgerechten Ausübung der Jagd eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Vor allem wurde teilweise schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, ziemlich allgemein aber im 18. Jahrhundert eine Schonzeit des Wildes eingeführt. Dabei war der Gedanke maßgebend, daß während einer solchen das Wild sich fortpflanzen, heranwachsen und feist werden sollte, damit der jagdliche Ertrag ein möglichst großer sei. Viele Landesherren aber, so vor allem derjenige von Württemberg, hielten sich nicht an die von ihnen hierüber aufgestellten Bestimmungen und arrangierten zu jeder Jahreszeit, wenn es ihnen gerade einfiel, ihre mit Massenschlächtereien verbundenen Jagdfeste. In manchen Territorien aber hielt man strenge auf die Einhaltung der Fristen. So setzte Hessen-Darmstadt 1776 eine Strafe von 50 Dukaten für das Erlegen eines Hirsches in der Schonzeit fest; beim zweitenmal ward die Strafe verdoppelt und beim drittenmal das Recht zur Ausübung der Jagd aberkannt. Weimar schloß die hohe Jagd am 1. Dezember, Magdeburg Mitte, Hessen-Darmstadt Ende Februar, in Mainz dagegen hörte die Hirschjagd schon Ende Oktober auf. Auch in der kleinen Jagd begann man vielfach dem Wild eine kurze Ruhepause zu lassen, so in der Rheingauer Forstordnung dem Hasen die Zeit vom 16. März bis 24. August, den Rebhühnern vom 2. Februar bis 10. August.
Trotzdem die von Frankreich übernommene Parforcejagd gerade im 18. Jahrhundert an manchen deutschen Höfen zur Einführung gelangte, tauchte andererseits als große Neuerung im Jagdbetrieb das mehrfach wiederkehrende Verbot der Hetzjagd auf, hervorgerufen durch die schärfere Ausbildung des Regals und die Ruhe des herrschaftlichen Wildes. Um die jagenden Hunde den fürstlichen Revieren fernzuhalten, wurden alle andern als die fürstlichen Jagdhunde „ein für allemahl abgeschafft“ — so im Rheingau 1737 —, bloß Schweißhunde gestattet, und diese sollten nur am Riemen für verwundetes Wild Verwendung finden. Nach wie vor war aber das Hetzen des Wildes quer über die Felder der Bauern, auch im Frühjahr, dem Adel gestattet. Nur dieser durfte überhaupt neben dem Landesherrn noch Hunde zur Jagd halten.
Zu Anfang des 18. Jahrhunderts kamen die zünftigen Weidesprüche außer Gebrauch und dafür wurden für die Jagdbediensteten Uniformen eingeführt, für die Bürgerlichen mit Silber, für die Adeligen dagegen mit Gold durchwirkt.
Die Pirsch- und Parforcejäger, wie auch die Falkner, hatten ihre besonderen Abzeichen. Neben dem Weidmesser kam der Hirschfänger auf. Die alte Form des Hift- oder Jägerhornes hatte sich, seitdem es üblich geworden war, es aus Metall zu verfertigen, in verschiedene Unterformen gespalten.
Der Großtuerei der Zeit entsprechend wurden die Jagden im größten Maßstabe abgehalten. Am beliebtesten war das sogenannte Hauptjagen, bei welchem eine Vorbereitung von einigen Wochen, ja Monaten nötig war. Tausende von Bauern wurden für diese Zeit zum Zusammentreiben des Wildes aus großem Umkreis ohne irgend welche Entschädigung, vielmehr mit der Verpflichtung der Selbstbeköstigung, angestellt. Das Anlegen der Treiberlinien leiteten die Besuchknechte, die frühmorgens mit dem Leithunde den besten Wildstand, worunter namentlich jagdbare Hirsche, d. h. solche von zehn und mehr Enden, ermittelten und nach dem Ergebnisse ihrer Suche die nötigen Anordnungen zur Jagd trafen. Das Wild wurde von allen Seiten her zusammengetrieben, bis das Revier so klein geworden war, daß Lappen, Netze und Zeuge hinreichten, um es einzustellen. Die Treiber hatten Tag und Nacht zu wachen, daß das Wild nicht ausbrach, bis die nötige Arena zu seiner Abschlachtung durch den Landesherrn von andern fronenden Bauern errichtet war. Diese bestand aus drei Teilen, dem Zwangtreiben, der Kammer und dem Lauf. Es waren breite, rings von hohen Tüchern eingefaßte Gänge. Mitten in der Arena war den hohen Herrschaften ein mit grünem Laub und Girlanden verziertes Bretterhaus gebaut, von dem aus sie dann das Wild ohne die geringste Gefahr für sich selbst abschießen konnten. War dies alles errichtet, so wurde der Landesherr davon benachrichtigt und kam mit großem Troß zum Abstechen des Wildes, das immer wieder durch die Treiberlinien durchzubrechen versuchte und deshalb seinen Hütern viel zu schaffen machte. Aus dem ganzen Lande wurden die herrschaftlichen Hunde durch die Rüdenknechte und Hundejungen aus ihren Pensionaten in den Dörfern und Städten abgeholt und durch fronende Bauern nach der Stätte des Hauptjagens gefahren oder in bequemen Tagemärschen zu Fuß dahin geführt, um an der Jagd teilzunehmen.
Der Hof fuhr an dem für das Hauptjagen bestimmten Tage mit großem Gefolge auf den Laufplatz und verabschiedete hier die Wagen, um mit ihren Gewehren die sichere Bretterhütte in der Arena zu besteigen. Hinter derselben waren die Kammer- und Leibhunde aufgestellt, während die andern Fanghunde vor dem die Kammer vom Lauf trennenden Quertuche ihren Posten fanden. Vom Oberjägermeister und dessen Stellvertreter wurde durch Öffnen des Quertuches nach Belieben Wild vor die Herrschaften hereingelassen, damit sie es in aller Bequemlichkeit mit Musikbegleitung abschießen konnten. Dabei wurden unterschiedslos junge wie alte, weibliche wie männliche Tiere auf meist qualvolle Weise zu Tode gebracht. Auf die krank Geschossenen und zu Tode Geängstigten wurden zur Abwechslung Hunde gehetzt und Schwärmer unter sie geworfen. Da sie sich nicht flüchten konnten, drängten sie sich zitternd in die Winkel. Schließlich wurde zum Augenschmaus der Fürstlichkeiten durch hineingelassene Jäger ein allgemeines Gemetzel unter ihnen angerichtet. Einem ersten folgte ein zweites, drittes, ja oft viertes Gemetzel, wobei viele hunderte von Tieren vorgetrieben und langsam abgetan wurden. Zum Schluß fand ein prunkvolles Essen statt, das bis in die Nacht dauerte und schließlich in Völlerei ausartete, wobei sehr grobe Späße getrieben wurden. Am folgenden Tage wurde das zuvor aufgebahrte Wild von den Jägern zerwirkt und in Fässern eingesalzen, um dann an die Untertanen verkauft zu werden. Die fronenden Bauern aber brachen die Tücher, Netze, Federlappen und Zelte ab und hatten die Hunde wieder ihren Kostgebern zuzuführen.
Weniger kostspielig als solche Hauptjagen waren ähnliche, aber nur ebensoviel Tage als jene Wochen heischende, die man Bestätigungsjagen nannte. Zu diesen wurden nur die Bauern der nächstliegenden Dörfer zum Treiben aufgeboten. Die Hunde jagten das zusammengetriebene spärlichere Wild in der Kammer und auf dem Lauf umher, bis die Herrschaften es zusammengeschossen hatten. Noch einfacher und billiger waren die eingestellten oder Kesseljagen, die in einem Tage bewerkstelligt werden konnten, indem man einen Waldteil, in welchem Wild steckte, mit Netzen umstellte. In den umstellten Bezirk begaben sich dann die hohen Herrschaften mit den losgelassenen Hunden, um hier mit Schießen und Stechen zu wüten und ein allgemeines Blutbad anzurichten. Wurden die Netze fängisch gestellt, damit das Wild in die Netze fallen sollte, um darin mit Flinten und Messern getötet zu werden, so nannte man solch „ergötzliche Jagd“ Netzjagen.
Zur Augenweide der hohen Herrschaften wurden auch, wie im alten Rom, mit Vorliebe Tierkämpfe arrangiert, bei welchen man die Kampflust der betreffenden Tiere durch Schrecken mit dazwischen geworfenen Schwärmern zu wecken versuchte. Nutzte das nicht, so ließ man große Hunde unter sie, um sie durcheinander zu jagen und zu neuem Kampfe zu reizen.
Von berittenen Jägern mit 4–5 Meuten von je 8–10 Hetzhunden wurden die Streifjagen auf Schwarzwild abgehalten, wobei die Herrschaften zu Wagen gefahrlos zusehen konnten. Weniger beliebt war die alte Treibjagd, wie auch Birsch und Anstand. Auch die an manchen deutschen Höfen eingeführte Parforcejagd erfreute sich im allgemeinen nur geringer Sympathie, da das angestrengte Reiten den bequemen Herrn nicht recht paßte. Zudem erforderte sie einen großen Aufwand, den sich nur größere Höfe leisten konnten. So kostete sie den Höfen von Hessen-Darmstadt und Württemberg jährlich etwa 35–40000 Gulden, Summen, die neben der kostspieligen Maitressenwirtschaft nicht überall leichterhand aus dem ausgesogenen Lande aufgebracht werden konnten. Die Technik derselben war seit dem Mittelalter ziemlich unverändert geblieben. Dabei wurde auch in Deutschland der Leithund wie die Meute während des Jagens mit französischen Worten geleitet. Hatte man im 16. Jahrhundert dem gefangenen Hirsch die Schalen gespalten und den Lauf verletzt, um die jungen Hunde an ihm arbeiten zu lernen, so war man im 18. nicht mitleidiger gesinnt. Nur fing man es anders an, um denselben Zweck zu erreichen. Der zu hetzende Hirsch wurde durch einen guten Schützen leicht verletzt und die ganze Hundemeute zur Verfolgung der blutigen Spur veranlaßt. Man nannte das Bilbaudieren. Es geschah nur zur Lust der nachreitenden Herren und Damen; denn das Fleisch eines so gejagten und zu Tode gequälten Hirsches war gar nicht zu genießen.
Noch immer wurde der Hase zu Pferd mit schnellfüßigen Windhunden gehetzt oder mit dem Habicht gebeizt. Mit letzterem jagte man mit Vorliebe allerlei Federwild, besonders Rebhühner. Doch war die Falkenjagd damals nicht mehr in Blüte; ihr war mit dem Untergange des Rittertums der Lebensnerv abgeschnitten worden. Einer der letzten Höfe, der solche noch aufrecht erhielt, war derjenige von Hessen-Kassel, an welchem Landgraf Friedrich 1772 noch einen Oberfalkenmeister mit vier Falkenknechten und einen Reiherwärter hielt. Doch wurde diese überlebte Herrlichkeit nach seinem Tode von dessen Nachfolger aufgegeben. Auch am Württembergischen Hofe wurde die Falkenjagd noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts geübt. Damals pflegte man die Falkner aus Brabant kommen zu lassen. Die Habichte dagegen fing man im Lande selbst und ließ sie durch jene auf die Beize dressieren. Doch wurde ihre Hilfe mit zunehmender Ausbildung des Schießens auf fliegendes Wild immer seltener in Anspruch genommen und fiel schließlich ganz weg. In der Mitte des 18. Jahrhunderts überwog in Deutschland das Fangen der Rebhühner mit Netzen weit das Schießen. Für diesen Netzfang benutzte man, wie einst für die Habichtbeize, besondere „vorliegende“ Hunde, die mit dem Aufkommen der Schießjagd zunehmende Bedeutung erlangten. So wurde aus der Bracke der eigentliche Vorstehhund gezüchtet, der als Hühnerhund schon am Ausgange des 16. Jahrhunderts erwähnt wird. Er diente damals, wie auch im 17. und weit ins 18. Jahrhundert hinein, nur zum Aufspüren und Vorstehen des Wildes, bis dann von Italien her die Aufgabe, das geschossene Wild zu suchen und zu apportieren hinzutrat und als unerläßlich für einen vollkommenen Vorstehhund betrachtet wurde. Während die alte Bracke ihre Raubtiernatur auch beim Jagen beibehalten und das aufgespürte Wild fangen durfte, nur auf Horn und Ruf Folge zu leisten hatte, durfte der Vorstehhund dem gefundenen Wild nicht folgen und es nicht greifen, sondern mußte davor stehen bleiben. Erst wenn es geschossen war, durfte er es apportieren und bekam nicht wie jener davon zu fressen oder das Blut zu trinken. Diese Überwindung der angeborenen Instinkte und Unterordnung unter den menschlichen Willen wurde dem Hunde vom Menschen in eiserner Zucht durch die Peitsche und das Halsband mit eisernen Spitzen innen, an dem er vermittelst der Leine auf die Jagd geführt wurde, beigebracht. Welch schweren Stand die Dresseure dabei hatten, kann jeder sich vorstellen, der versucht, eine Bracke oder einen Laufhund zum Vorstehhund heranzubilden, was nach den zeitgenössigen Jagdschriftstellern im 17. und 18. Jahrhundert noch oft vorkam. Diese Grausamkeit wurde geübt, um das Vergnügen des Menschen zu erhöhen, weil der Jäger mehr Lust beim Schießen als beim Fang der Hühner durch den Hund empfand. Mitgefühl mit der leidenden Kreatur hatte auch der Mensch des 18. Jahrhunderts noch nicht; deshalb wurde auch keine Nachsuche des angeschossenen Wildes gehalten; Lerchen, Finken und andere Singvögel wurden in Massen gefangen und verzehrt, die gefangen gehaltenen Singvögel zur Steigerung der Häufigkeit ihres Gesanges in grausamer Weise wie früher geblendet.
Wie im frühen Mittelalter legte man damals noch meist mit Palissaden umgebene Tiergärten zur Lust des Landesherrn und seiner Hofgesellschaft an. Darin standen außer dem Lusthaus, von dem die Wege strahlenförmig sich weithin erstreckten, so daß das Wild gesehen werden konnte, sobald es darüberging, noch allerlei andere Hütten und Gebäulichkeiten, nebst dem Schießhaus, das am Äsungsplatze lag. Wurde dort auch das Wild gefüttert und damit zutraulich gegen den Menschen gemacht, so hinderte das dennoch die hohen Herren und Damen nicht, gemächlich vom im Winter geheizten Schießhaus aus es zu erlegen.
Dieser ganze feudale Plunder, wie überhaupt die regalistische Auffassung des Jagdrechts erhielt ihren Todesstoß im Jahre 1789 durch den Ausbruch der großen französischen Revolution, welche mit allen Vorrechten und grundherrlichen Lasten, auch mit dem Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden gründlich aufräumte. In den linksrheinischen, damals zu Frankreich gehörenden deutschen Gebieten wurden das Jagdregal und die übrigen Feudallasten um 1800 aufgehoben und auch nicht mehr hergestellt, als diese Gebiete wieder mit Deutschland vereinigt worden waren. Dagegen erhielt sich das Jagdregal im rechtsrheinischen Deutschland bis zum Revolutionsjahr 1848, das seine völlige Beseitigung, sowie diejenige der übrigen Reallasten herbeiführte. Mit dem Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden wurden auch die Jagddienste und die Jagdfolge aufgehoben. Allgemein wurde dem altdeutschen Grundsatze Geltung verschafft, wonach auf seinem Grund und Boden ein Jeder jagdberechtigt ist. Allerdings verlieh erst ein zusammenhängender Flächenraum von 300 Morgen dem Besitzer fortan das Recht, die Jagd selbst auszuüben. Diese Bestimmung hat bis auf den heutigen Tag ihre Giltigkeit behalten. Da nun aber im Deutschen Reiche etwa 96 von 100 landwirtschaftlichen Betrieben eine Größe unter 300 Morgen aufweisen, sind ebensoviele der ländlichen Eigentümer und Pächter vom Jagdrecht ausgeschlossen. Die ihnen gehörende Bodenfläche beträgt mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebsfläche in Deutschland. Auf diese Fläche ergießt sich nun im Herbst eine Schar weidlustiger Kapitalisten, die reich genug sind, um sich diesen Sport leisten zu können. Sie mieten das Jagdrecht von den Landgemeinden, die dasselbe dem Meistbietenden zusprechen. So gibt es in Deutschland etwa 300000 Jäger auf rund 60 Millionen Einwohner. Diese sind aber auch als Jagdberechtigte zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde zum erstenmal in der österreichischen Jagdordnung von 1786 ausgesprochen und hat seither überall Anwendung gefunden.
Hatten im 17. und 18. Jahrhundert die Fürsten und reichen Adeligen eine rücksichtslose Wildhege und Jagdausübung auf Kosten der Allgemeinheit ausgeübt, so befriedigten während den Revolutionen die Bauern in nicht minder rücksichtsloser Weise ihren lange im Stillen genährten Haß gegen das von jenen gehegte Wild, das jahrhundertelang ungestraft ihre Äcker verwüsten durfte. Vor allem der Rotwildstand wurde damals bedeutend dezimiert. Zugleich verdrängte mit Beginn des 19. Jahrhunderts die Schieß- und Niederjagd die älteren Jagdarten, die immer weniger weidgerecht gehandhabt worden waren. Das Perkussionsgewehr hatte die Radschloßflinte verdrängt, aber erst 1820 wurde das Zündhütchen erfunden, womit die Zündung unabhängig von den Regengüssen gemacht wurde. Dieser Fortschritt war ein so außerordentlicher, daß die Erfindung des Hinterladergewehrs durch den Franzosen Lefaucheux, die schon 1835 erfolgte, lange bei uns unbeachtet blieb und erst in den 1850er Jahren anfing, die alten Vorderlader zu verdrängen. Neben der durch die Vervollkommnung der Gewehre immer leichteren Schießjagd verlor auch die früher so überaus wichtige Netzjagd auf kleineres Wild, besonders Rebhühner, immer mehr an Bedeutung. Dabei wurde der Dressur eines möglichst vollkommenen Vorstehhundes die größte Wichtigkeit beigelegt.
Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts bestand der Frondienst der Bauern bei der Jagd noch in Deutschland; erst durch die Nationalversammlung im Jahre 1848 wurde er in Preußen abgeschafft und müssen seither die nur noch bei den großen Kesseltreiben gegen die Hasen in Dienst tretenden Treiber wie andere Arbeiter für ihre Arbeit bezahlt werden. Das Jagdvergnügen der Herren bringt vielen Leuten Verdienst und die Jagdpacht den betreffenden Gemeinden eine schöne Einnahme. Man hat ausgerechnet, daß der Ertrag der letzteren etwa 40 Millionen Mark jährlich beträgt. Außerdem betragen die Kosten von Jagdverwaltung und Betrieb, Jagdschutz und Wildpflege weitere 15 Millionen Mark jährlich, die ebenfalls zuguterletzt dem Volke zugute kommen.
Mit dem Aufschwung der weidgerecht gehandhabten modernen Jagd wurde der Zucht und Dressur der Jagdhunde, besonders in den letzten 30 Jahren, die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Heute besitzen die deutschen Jäger mindestens 200000 meist vortrefflich arbeitende Jagdhunde, deren Fütterung, Dressur und Pflege jährlich etwa 17 Millionen Mark erfordern, wozu noch der Betrag der Hundesteuer für dieselben in der Höhe von 1 Million Mark zu rechnen ist. Rechnen wir hinzu den gewaltigen Umfang der Fabrikation von Gewehren, Munition, Jagdgeräten, Jagdkleidung, die Reisekosten der Jäger und die Transportkosten des Wildes, so ergibt sich, daß die Jagd allein in Deutschland einen Geldumsatz von 130 Millionen Mark jährlich erzeugt. Hiervon fallen etwa 30 Millionen Mark auf die Verwertung des erbeuteten Wildes, nämlich 25 Millionen Mark für die rund 25 Millionen kg Wildbret, 4 Millionen Mark für die Felle und 1 Million Mark für die Geweihe von Rot- und Damhirschen und Rehböcken. Daraus läßt sich die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Jagd erkennen. Der Wert des gesamten deutschen Wildstandes wird auf etwa 100 Millionen Mark geschätzt und bildet einen nicht zu unterschätzenden Bestandteil des Nationalvermögens, der bedeutende Zinsen abwirft.