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Il tramonto della schiavitù nel mondo antico

Note 679 — PARTE SECONDA

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Weber M., Röm. Agrargeschichte, p. 69. Anm. 38: Es ist im übrigen charakteristisch für das Bestehen des im Text behaupteten Zusammenhangs dass sobald mit Vollendung der Expansion des römischen Flurbezirkes und nachdem das zur Besiedelung bereitstehende Land im wesentlichen vergeben war, die Testierfreiheit durch die Praxis des Centumviralgerichtshofes vermittelst der Inofficiositätfiktion beseitigt wurde.

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