Note 742 — PARTE SECONDA (continued 2)
Reading edition
Karlowa, op. cit., p. 146: Die operae fabriles dagegen sind bestimmte Leistungen, zu deren Vornahme Ausbildung in dem betretfenden Kunst gehört, ganz ohne Rücksicht darauf ob dieselben gerade dem Patron seinen Verhältnissen nach dienlich sind oder nicht. Diese innere Verschiedenheit der operae officiales und fabriles prägte sich juristisch zunächst in der Art aus, wie sie zugesagt wurden.