Note 122 — Einundzwanzigstes Kapitel. Wilhelm III. (continued 3)
Reading edition
Dieses höchst interessante Schriftstück befindet sich unter den Nairne’schen Manuscripten in der Bodlejanischen Bibliothek. Ein kurzer aber nicht ganz treuer Auszug daraus findet sich im Life of James II. 555. Warum Macpherson, der viel weniger interessante Schriftstücke abgedruckt hat, es nicht für gut fand, dieses abzudrucken, ist leicht zu errathen. Ich will einige wichtige Stellen hier anführen. „Man darf vernünftigerweise annehmen, daß Se. Majestät etwas was er zu einer Zeit verworfen hatte, zu einer andren Zeit, wo sein persönliches wie das allgemeine Wohl es nothwendig erforderten, gelten lassen konnte. Denn ich konnte es nicht so verstehen, als hätte er ein allgemeines Verbot erlassen, daß der Prinz von Oranien zu keiner Zeit angerührt werden solle... Niemand, der Se. Majestät als den rechtmäßigen König von England betrachtet, kann daran zweifeln, daß kraft seiner Vollmacht, gegen den Prinzen von Oranien und seine Anhänger Krieg zu führen, ein Angriff auf die Person des Letzteren, sowohl nach den gebührend ausgelegten und erklärten Gesetzen des Landes als nach dem Gesetze Gottes zu rechtfertigen ist.”