Note 150 — Geschichte von England (continued 5)
Wilhelm Beseler translation
Die Bestimmungen der irischen Suprematsacte, 2. Elis. Kap. 1. sind im wesentlichen dieselben wie die der englischen Suprematsacte, 1. Elis. Kap. 1., aber die englische wurde bald für mangelhaft befunden und der Mangel durch eine bindendere Acte, 5. Elis. Kap. 1. ersetzt. Ein solches Ergänzungsgesetz wurde in Irland nicht erlassen. Daß die im Texte erwähnte Auslegung auch auf die irische Suprematsacte angewendet wurde, erfahren wir vom Erzbischof King: State of Ireland, chap. II. sec. 9. Er nennt diese Auslegung jesuitisch, ich kann sie nicht in diesem Lichte sehen.