Note 22 — Vorbemerkung. (continued 2)
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Andreas Grote und Otto von Guericke. Die Schutzherren hatten die Aufsicht über die Festungsanlagen, das Zeughaus und die Kriegesvorräthe, so wie über die Bauten in der Stadt. Ueber die beiden Elbbrücken — die kurze (jetzige Strom-) und die Graals- (jetzige lange) Brücke — so wie die übrigen Thor- und Clusbrücken führten die beiden Fährherren die Aufsicht.