Anhang.
Reading edition
I. Obductions-Protokoll,
betreffend
die Todesart des Pöhlmann’schen Kindes.
(Siehe 44. Fall. S. 59.)
Verhandelt Berlin, den 27. September 18—.
Zur Besichtigung und Obduction des am 24. September auf dem Wege nach Stralau in einem Korbe gefundenen Kindes, hatten die Unterzeichneten sich heute nach dem Obductionshause der Königl. Charité begeben, woselbst sie antrafen:
1) } Zeugen;
2)
3)
4) den Geh. Medicinal-Rath u. s. w. Herrn Dr. Casper;
5) den Chir. forens. Herrn Wernecke.
Es wurde hierauf zur Obduction des Leichnams geschritten, welche Folgendes ergab:
A. Aeussere Besichtigung.
1) Der männliche, 2 Fuss 7 Zoll lange, gegen 2 Jahre alte, ziemlich abgemagerte Körper hat nur sparsame blonde Haare, blaue Augen und noch nicht vollständig durchgebrochene Zähne, hinter welchen die Zunge liegt.
2) Die allgemeine Farbe ist die gewöhnliche Leichenfarbe, und die Bauchdecken sind von der Verwesung grünlich gefärbt. Leichenstarre ist nicht vorhanden.
3) Mit Ausnahme der Nase, an welcher sich etwas angetrockneter Schleim befindet, und der beiden Hände, an welchen etwas trockener Darmkoth sichtbar, ist der Körper sehr rein.
4) Der After ist geschlossen und in ihm, wie in den übrigen natürlichen Höhlen, fremde Körper nicht zu entdecken.
5) Hals und Geschlechtstheile sind natürlich beschaffen.
6) Auf der Mitte des rechten Scheitelbeins zeigt sich ein unregelmässig rundlicher, silbergroschengrosser, braunrother, hart zu schneidender Fleck, der bei Einschnitten keine Sugillation ergiebt. Diagonal über dem Schuppentheil des rechten Schlafbeins von oben nach unten und von vorn nach hinten zeigt sich ein 11⁄2 Zoll langer, 2 Linien breiter, blauer Streifen, in dessen Tiefe bei Einschnitten sich etwas sugillirtes Blut findet. Die Bedeckungen am Hinterkopfe erscheinen nicht verfärbt.
7) Auf der ganzen linken Seite des Kopfes, sowie den ganzen Rücken entlang, zeigen sich mehr als 60 kleine, hirsekorngrosse, meist länglich gestaltete, blaue Fleckchen, die hart zu schneiden sind, und bei denen, mindestens den grössern, sich auch Sugillation in der Tiefe ergiebt. Grössere Flecke dieser Art zeigen sich auf der Stirn und auf der Mitte beider Becken; unter diesen Flecken sind einzelne bis zu 1⁄4 Zoll lang und 2 bis 3 Linien breit.
8) Kleine Abschilferungen der Oberhaut finden sich auf der linken Seite des Halses gegen den Nacken zu.
9) Am rechten Vorderarm, 1 Zoll vom Ellenbogengelenk entfernt, findet sich ein silbergroschengrosser bläulicher Fleck, nicht hart zu schneiden, aber in der Tiefe Sugillation ergebend. Bei näherer Besichtigung findet sich, dass an allen Extremitäten, an der vordern wie hintern Fläche, zahllose Stellen dieser Art vorhanden sind, die sich äusserlich nur durch eine schwachbläuliche Farbe von der allgemeinen Leichenfarbe unterscheiden, keine Abschilferung der Oberhaut ergeben, deshalb auch leicht zu schneiden sind, aber sämmtlich sugillirtes Blut bei Einschnitten zeigen.
10) An der rechten Seite des Körpers, von der fünften Rippe anfangend bis zum Hüftbein hinunter, finden sich 17 bis 18 blaue, meist parallel laufende, 1 bis 3 Zoll lange, weich zu schneidende Streifen, die gleichfalls bei Einschnitten Sugillation ergeben. Zwei solcher, halbkreisförmiger Streifen laufen, 1 Zoll vom Nabel entfernt, rechts, über den Unterleib weg.
11) Die Gegend des Kreuzbeins und beide Nates zeigen eine bläuliche Färbung, und auch hier ergeben Einschnitte Sugillation in der Tiefe.
12) Auf der linken Seite des Bauches, gerade über der obern Gräthe des Hüftbeinkammes, findet sich ein fast runder, braungrüner, hart zu schneidender Fleck, unter welchem sich jedoch keine Blutunterlaufung ergiebt. Ein ganz ähnlicher, und braunroth gefärbter Fleck mit Abschilferung der Oberhaut findet sich an der innern Seite des rechten Knies und auf dem linken Hüftbein, 1 Zoll vom Rande desselben entfernt.
Sonst ist bei der äussern Besichtigung nichts zu bemerken.
B. Innere Besichtigung.
I. Eröffnung der Kopfhöhle.
13) Nach kunstgemässer Zurückschlagung der weichen Bedeckungen zeigen sich dieselben von innen an ihrer hintern Hälfte durchweg mit dunkelm Blut infiltrirt und nun entdeckt man bei genauer Besichtigung eine sternförmige Fissur, deren Mittelpunkt 3⁄4 Zoll über der Protuberanz nach links hinüber anfängt und sich von hier in drei Strahlen oder unregelmässig zackigen Rissen durch das Hinterhaupt erstreckt. Der eine derselben setzt sich in unregelmässigem Zickzack noch 2 Zoll weit auf das rechte Scheitelbein fort, und ein zweiter, eben solcher, pflanzt sich bis in den Schuppentheil hinein, im Ganzen 21⁄2 Zoll weit fort. Ein dritter Spalt erstreckt sich im Hinterhaupte bis zum grossen Loch hinunter. Die Risse haben eine Dimension von höchstens 1⁄4 Linie und erscheinen roth vom unterliegenden Blute.
14) Die Schädelknochen wurden hierauf abgesägt. Sie waren von gewöhnlicher Dicke, und mit Ausnahme des schon beschriebenen unverletzt, aber an den Sprungstellen in ihrer Diploe mit Blut infiltrirt.
15) Ebenso unverletzt waren auch die Gehirnhäute.
16) Das Gehirn, das den Schädel vollkommen ausfüllte, war in den Venen seiner Oberfläche sehr stark mit Blut gefüllt, ebenso blutreich war auch seine Substanz und die Venen der Grundfläche des Gehirns.
17) In den Ventrikeln resp. in ihren Adergeflechten ist nichts Besonderes zu bemerken.
18) Dasselbe gilt von der Brücke, dem verlängerten Marke und
19) dem gesammten kleinen Gehirn, das nur ebenfalls sehr blutreich ist.
20) Sämmtliche Sinus strotzten von dunkelm, halb geronnenem Blute.
21) Ein eben solches, nur flüssiges Blut in der Menge von 6 Quentchen findet sich frei auf der Schädelgrundfläche.
22) Die innere Besichtigung ergiebt ferner und bestätigt das oben Gesagte, dass der senkrechte Riss im Hinterhauptsbein sich bis zum grossen Loch hinunter erstreckt, so dass das Hinterhauptsbein in seinen beiden Hälften hin und her bewegt werden kann. Die Umgegend dieser Ränder zeigt sich mit Blut unterlaufen. Im Uebrigen ist die Schädelgrundfläche unverletzt.
II. Eröffnung der Brusthöhle.
23) Die Eingeweide befanden sich in ihrer natürlichen Lage; die Lungen sind in Beziehung der Farbe, Consistenz und des Blutgehalts, welcher nicht bedeutend ist, vollkommen normal.
24) Ebenso natürlich und vollkommen leer beschaffen ist die Luftröhre. Die Thymusdrüse ist noch nicht ganz geschwunden.
25) Vom natürlich beschaffenen Herzen ist nur zu erwähnen, dass dasselbe in seinen Kranzadern, wie in sämmtlichen Höhlen fast vollkommen blutleer ist. In dem Herzbeutel war die gewöhnliche Quantität Wasser enthalten.
26) Die grossen Blutadern dieser Höhle enthalten nur wenig Blut.
Sonst ist bei dieser Höhle Nichts weiter zu bemerken.
III. Eröffnung der Bauchhöhle.
27) Nach kunstgemässer Entfernung der äussern Bedeckungen zeigen sich die Eingeweide in ihrer natürlichen Lage. Die Leber und die mässig angefüllte Gallenblase sind vollkommen gesund.
28) Der natürlich beschaffene Magen ist zu 1⁄3 mit dünnem Kartoffelbrei angefüllt.
29) Die Speiseröhre ist leer.
30) An der Bauchspeicheldrüse, sowie
31) an der sehr blutarmen Milz ist so wenig etwas zu bemerken, als
32) an beiden Nieren.
33) Die Harnblase ist natürlich beschaffen und leer.
34) Von Netzen und Gekröse ist nur zu bemerken, dass in letzterm sich zahlreiche Scropheldrüsen befinden.
35) Die Därme sind gesund beschaffen und leer.
36) Die grossen Blutaderstämme dieser Höhle sind mässig mit halbgeronnenem Blute gefüllt.
Da sonst Nichts weiter zu bemerken war, so wurde die Obduction hiermit geschlossen, und die Obducenten gaben ihr Urtheil dahin ab:
1) dass das Kind an den oben sub 13, 14, 21 und 22 beschriebenen Verletzungen gestorben sei;
2) dass diese Verletzungen so beschaffen, dass dieselben in dem Alter des Verletzten nothwendig und unter allen Umständen für sich allein den Tod zur Folge haben mussten;
3) auf Befragen, dass die geschilderten Kopfverletzungen durch Schläge mit der blossen Hand, oder mit der Faust, oder mit dem dicken Ende einer gewöhnlichen Ruthe nicht hervorgebracht sein können,
4) auf Befragen, dass ein Fall des Kindes aus der Wiege vier Tage vor seinem Tode möglicherweise, aber nicht einmal wahrscheinlicherweise, die beregten Kopfverletzungen veranlasst haben kann, worüber sich Obducenten ein gewisseres Urtheil bis zur Kenntniss der Anteacta vorbehalten müssen:
5) bemerken Obducenten noch, dass aus der obigen Bejahung (sub 2) der ersten Frage des §. 169. der Criminal-Ordnung die Verneinung der beiden übrigen logisch folgt.
v. g. u.
Casper. Wernecke.
a. u. s.
Spaethen. Dressel.
II. Besichtigungs-Protokoll,
betreffend
ausgegrabene Knochen eines neugebornen Kindes.
Verhandelt Charlottenburg, den 28. Mai 18—.
In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des Kindes, dessen Gebeine am 16. d. M. im Garten des Kaufmanns Peitzer vergraben aufgefunden, verfügten sich heute die unterzeichneten Gerichtspersonen nach dem Krankenhause, woselbst sie antrafen:
u. s. w.
Es war hierauf erschienen
der Geheime Medicinal-Rath, Physikus Herr Dr. Casper.
Demselben wurde der Inhalt des Paketes, welches vorstehend recognoscirt worden, zur Untersuchung übergeben, und derselbe aufgefordert, die Besichtigung der aufgefundenen Gebeine und Substanzen vorzunehmen, deren Inhalt und deren Beschaffenheit genau zu bemerken, und sich gutachtlich darüber zu erklären:
ob die aufgefundenen Gebeine und Substanzen zu dem Körper eines neugebornen, lebendig gewesenen, oder wie alten Kindes gehört, und vor wie langer Zeit ungefähr event. der Tod des Kindes erfolgt sein kann?
Es wurden endlich noch dem Herrn Geheimen Medicinal-Rathe Casper diejenigen 8 Knochen vorgelegt, welche am 24. d. M. in Gegenwart der Unterzeichneten durch den Knecht Schulze an dem qu. Orte aufgefunden worden, wie dies die Verhandlung vom 24. d. M. ergiebt.
Hierauf äusserte sich der Geheime Medicinal-Rath Herr Dr. Casper gutachtlich wie folgt:
Die mir vorgelegten Substanzen bestehen
a) in einem groben, linnenen, mit einer verrosteten Stecknadel zusammengesteckten Lappen, der anscheinend weiss gewesen, und durch den sichtlich darauf befindlichen Kalk vielfach zerfressen ist;
b) aus grossen Mengen grösserer oder kleinerer, talgartiger, gelblich weisser, schmieriger, an der Flamme schmelzender Massen, die sich deutlich wie sogenanntes Fettwachs verhalten. Einzelne der nachher zu beschreibenden Knochen, namentlich die beiden Oberschenkelbeine, das Stirnbein, die Hüftbeine und Unterkieferbeine sind noch mehr oder weniger in diesem Fettwachs eingehüllt, wie es denn überhaupt eine lange und mühsame Arbeit war,
c) die gefundenen Knochen resp. aus dem Sand, Kalk, Lappen und Fettwachs möglichst einzeln zu gewinnen.
Dieselben bestehen in:
1) einem dreifach zerspaltenen Scheitelbeine, an seinem grössten Durchmesser 31⁄2 Zoll lang resp. 23⁄4 Zoll breit, mit Fettwachs, Sand und Kalk verunreinigt;
2) dem grössten Theile eines Hinterhauptbeins von dreieckiger Gestalt mit deutlicher äusserer Protuberanz, von seiner Basis bis zur Spitze 23⁄8 Zoll hoch und 21⁄2 Zoll breit;
3) einem halbmondförmigen Fragment eines Scheitelbeins, 2 Zoll hoch und 21⁄2 Zoll breit, an welchem noch einzelne gleich weiter zu beschreibende Haare kleben;
4) einem Stirnbein mit deutlich entwickeltem Höcker, vom Augenhöhlenfortsatze bis zur Spitze 2 Zoll hoch und ebenso breit;
5) zwei Unterkieferbeinen, jede Hälfte 2 Zoll lang, Höhe in der Mitte 3⁄8 Zoll;
6) einem unförmlichen, dünnen und flachen Knochenstückchen, was muthmaasslich dem Siebbeine angehörte;
7) zwei Oberkieferbeinen, 13 Linien breit und 11 Linien hoch;
8) einem vielfach zerrissenen, etwa 21⁄2 Zoll langen und 1 bis 11⁄2 Zoll breiten, postpapierdicken Fetzen, der offenbar der sehnigten Schädelhaube angehörte, und an welchem sich sehr deutlich ziemlich viel hellblonde Haare von bis zu 3⁄4 Zoll Länge vorfinden;
9) 5 Fragmenten von Wirbelbeinen, wovon 3 mit deutlichen Dornfortsätzen; mit einem scharfen Messer lassen sich die Körper derselben trennen, und wird das schwammige Gefüge deutlich sichtbar;
10) einem bedeutenden Stück Fettwachs, woraus die beiden Hüftbeine entwickelt worden. Dieselben sehr deutlich erhalten sind resp. 15 Linien hoch und 17 Linien breit;
11) in der Nähe derselben lag im Fettwachse eingehüllt eine braungelbliche, schmierige Masse, bei näherer Untersuchung auf einem dünnen Häutchen aufliegend, die sogleich nicht nur dem Ansehen, sondern auch dem von allen Anwesenden anerkannten Kothgeruche nach, für Darmkoth — Kindspech — erklärt wurde;
12) einem Oberarmbeine, 21⁄2 Zoll lang, an seinem unteren Ende 5⁄8 Zoll, an seinem oberen 1⁄2 Zoll breit, mit dem Messer in der Mitte nicht zu zerschneiden; dicht am Knochen liess sich noch beim Abschaben ein braunrothes, gleichsam muskelartiges Gefüge wahrnehmen;
13) dem linken Schlüsselbeine, 25 Linien lang, von festem Gefüge;
14) dem linken Schulterblatte, 16 Linien lang, 1 Zoll in seinem grössten breiten Durchmesser; das acromion, deutlich vorhanden, ragt über dem Gelenktheile 2 Linien hervor;
15) einem Fragmente vom rechten Schulterblatte mit deutlicher Gräthe;
16) 12 Rippen, wovon die kleinste etwa 2 Zoll, die grösste 21⁄2 Zoll lang ist; auch das Gefüge dieser Knochen ist so hart, dass sie sich mit dem Messer nicht zerschneiden lassen. Die Biegung der Rippen ist sehr stark;
17) beiden Oberschenkeln, resp. 3 Zoll lang, am Pfannenende 1⁄2 Zoll dick, in der Mitte 1⁄4 Zoll, im Durchmesser 1⁄4 Zoll, am Knieende 6⁄8 Zoll breit; das Gefüge am Körper ist sehr hart, die Trochanteren lassen sich deutlich wahrnehmen;
18) zwei Schien- und zwei Wadenbeinen, die Schienbeine resp. 21⁄2 Zoll lang, an ihrem obern Ende einen halben, an ihrem untern 5⁄8 Zoll breit, in der Mitte des Körpers 3 Linien breit; beide Wadenbeine genau 21⁄8 Zoll lang, am obern Ende 21⁄2 Linien, am unteren 3 Linien breit.
Nach obigem Befunde gebe ich mein Gutachten auf die mir vorgelegt werdenden Fragen dahin ab:
1) dass die untersuchten Knochen einem menschlichen Kinde angehört haben;
2) dass ihre Configuration, Beschaffenheit und Dimensionen beweisen, dass das Kind jedenfalls ein lebensfähiges und höchst wahrscheinlich ein vollständig ausgetragenes gewesen sei;
3) dass über das Leben desselben in oder nach der Geburt sich gar nichts, auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit bestimmen lässt;
4) dass das Kind wahrscheinlich nicht länger als 1 bis 11⁄2 Jahre in der Erde gelegen habe.
v. g. u.
Casper.
a. u. s.
Kolk. Bredow.