← Table of contents
Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert

Anhang.

Reading edition

I. Obductions-Protocoll,

betreffend

einen Fall von Vergiftung durch Schwefelsäure.

(Vergl. 84. Fall, S. 117.)

Verhandelt: Charlottenburg, den 13. December 18—.

In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt, verfügten sich heute die unterschriebenen Gerichtspersonen nach dem Obductionshause, Behufs der Obduction des Leichnams des Hutmachermeisters C. L. Schmidt.

Sie trafen daselbst an:

1) (den Zeugen A.);

2) (den Zeugen B.) u. s. w.

Es hatten sich inzwischen eingefunden:

3) Der Geheime Medicinal-Rath Herr Dr. Casper;

4) Der Chir. for. Herr Lüdke.

Denselben wurde der im Obductionshause befindliche Leichnam zur Besichtigung übergeben, und dieselben aufgefordert, dessen Beschaffenheit sowohl, als die an demselben befindlichen äusseren Verletzungen genau zu bemerken, und sodann die Obduction vorzunehmen.

Die Besichtigung sowohl, als die Obduction ergab folgendes Resultat:

I. Aeussere Besichtigung.

1) Der männliche, etwa 30 Jahre alte, wohlgenährte, 4 Fuss 11 Zoll lange Körper hat reichliche, schwarzbraune Kopf- und Barthaare, blaue Augen, vollständige Zähne, hinter welchen die Zunge liegt.

2) Am Unterleibe zeigen sich grüne Verwesungsflecke. Der Rücken ist mit zahlreichen, durch Einschnitte nachgewiesenen Todtenflecken bedeckt.

3) Fremde Körper sind in den natürlichen Höhlen nicht zu bemerken.

Der After steht offen.

3 a) Am rechten Daumen zeigte sich nach Entfernung eines kunstgemäss angelegten Verbandes ein unerhebliches, in der Heilung begriffenes Nagelgeschwür. In der linken Ellenbogenbuge befinden sich zwei noch frische, kunstgemäss verbundene Aderlasswunden.

4) Die ganze Unterlippe, ebenso wie die Oberlippe, erscheint braunroth gefärbt und härtlich spröde, lässt sich auch mit dem Messer schwerer als gewöhnlich trennen.

Von der Unterlippe ausgehend und sich diagonal von links nach rechts bis auf den Unterkieferrand erstreckend, befinden sich drei parallellaufende Streifen, genau von der eben beschriebenen Farbe und Beschaffenheit von 1⁄2 Zoll Länge und 3 Linien Breite.

5) Das Gesicht erscheint fast ungewöhnlich bleich.

6) Ausser den geschilderten sind anderweitige Verletzungen und Abnormitäten nicht zu entdecken.

II. Innere Besichtigung.

A. Eröffnung der Bauchhöhle.

7) Nach kunstgemässer Entfernung der äusseren Bedeckungen ergaben sich drei Unzen eines blutigen Wassers in der Bauchhöhle.

8) Der Magen erscheint durchweg von kohlschwarzer Farbe. Die kurzen Gefässe erscheinen ungewöhnlich stark mit Blut gefüllt.

Bei der anscheinend äusserst mürben Beschaffenheit der Magenhäute, die eine vorsichtige Behandlung erfordert, wird es vorgezogen, den Magen in der Bauchhöhle zu öffnen und seines Inhalts zu entleeren.

Die Mürbigkeit ist indessen so bedeutend, dass der Magen beim vorsichtigsten Anfassen wie feuchtes Löschpapier auseinanderging. Sein Inhalt, bestehend in 27 Unzen einer Kaffeesatz-ähnlichen Flüssigkeit, welche ätzend auf die Hände der Obducenten wirkte, wurde in ein Gefäss gefüllt.

Die ganze Schleimhautfläche des Magens ist gleichfalls durchweg schwarzgrau gefärbt.

9) Das grosse Netz ist gleichfalls zum grössten Theile schwarz gefärbt.

Am kleinen Netz ist nichts Bemerkenswerthes.

10) Die Leber ist von normaler Farbe, Grösse und Consistenz. Auch ihr Blutgehalt ist der normale.

Die Gallenblase ist natürlich beschaffen und mässig gefüllt.

11) Die Bauchspeicheldrüse ist natürlich beschaffen.

12) An dem Zwölffingerdarme und dem obersten Theile des Dünndarmes ist gleichfalls eine grauliche, doch weniger markirte Färbung zu entdecken. Die dicken Därme sind natürlich beschaffen.

13) Bei der Oeffnung des soeben beschriebenen grauen Theiles des Dünndarmes zeigt sich seine Schleimhautfläche stark aufgewulstet, erhärtet, und gleichsam wie gekocht.

Die dicken Gedärme sind leer.

14) Die Milz ist von normaler Grösse und Consistenz. Ihr Blut hat eine deutliche kirschbraune Färbung.

15) Die Nieren sind normal beschaffen, und gleichfalls mit einem kirschbraunrothen Blute angefüllt.

16) Die Harnblase ist strotzend mit Urin gefüllt.

17) Das Gekröse ist normal.

18) Die grossen Blutaderstämme sind stark mit Blut gefüllt, welches genau besichtigt wird. Es hat eine Kirschsuppen-ähnliche Farbe, die Consistenz eines sehr dünnflüssigen Syrups, und finden sich coagula darin, die Härte eines nassen Thones zeigend.

Sonst ist in der Unterleibshöhle Nichts zu bemerken.

B. Eröffnung der Brusthöhle.

19) Nach kunstgemässer Entfernung der äusseren Bedeckungen fanden sich die Lungen in Beziehung auf Farbe, Consistenz und Blutgehalt von vollkommen normaler Beschaffenheit.

20) Die grossen Blutaderstämme der Brust enthalten viel Blut von der vorhin beschriebenen Beschaffenheit, jedoch ohne die beschriebenen Gerinsel.

21) Das Herz, von normaler Grösse und ziemlich fettreich, hat in seinen Kranzadern gleichfalls viel Blut. In beiden seitlichen Hälften zeigt sich gleich viel, im Ganzen nur mässig dickflüssiges kirschrothes Blut ohne Gerinsel.

22) Die Speiseröhre bietet äusserlich nichts Bemerkenswerthes dar. Der ganze Theil wird herausgenommen, und zeigt sich seine gesammte Schleimhautfläche grauschwarz gefärbt.

23) Die Luftröhre zeigt sich auf ihrer inneren Fläche gräulichroth gefärbt, und enthält etwas zähen Schleim.

24) Die Zunge, welche bei dieser Gelegenheit genau besichtigt wird, erscheint ganz weiss, und ist ihre Schleimhaut stellenweise abgelöst.

25) Ein Einblick in die Mund- und Schlundhöhle zeigt, dass die ganze Schleimhaut dieser Partie grauschwarz gefärbt ist.

C. Eröffnung des Kopfes.

26) Nach kunstgemässer Entfernung der äusseren Bedeckungen zeigten sich die Schädelknochen ungewöhnlich stark, aber unverletzt.

27) An den Hirnhäuten findet sich etwas Ungewöhnliches nicht zu bemerken.

28) Die Venen der Gehirnoberfläche sind stark mit Blut gefüllt.

Auf der Gehirnoberfläche zeigt sich eine Zweithaler-grosse leichte sulzige Ausschwitzung.

Die Substanz des Gehirns ist ziemlich fest, aber nur mässig blutreich.

29) Sämmtliche Sinus sind stark mit Blut von der bereits beschriebenen Farbe gefüllt.

30) In den Hirnventrikeln, resp. Adergeflechten ist etwas Abnormes nicht zu entdecken.

31) Eben so wenig am kleinen Gehirn, der Brücke und dem verlängerten Marke.

32) Die Schädelgrundfläche ist normal beschaffen. Sonst ist im Kopfe Nichts zu bemerken.

Die Obduction ist hiermit geschlossen.

Den Obducenten werden zwei Gefässe, mit dem Gerichtssiegel verschlossen, übergeben. In dem einen befindet sich der Mageninhalt des denatus mit der Aufschrift:

„Mageninhalt des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt.“

In dem anderen: Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm, überschrieben:

„Hierin befindet sich die Speiseröhre, der Magen und der Zwölffingerdarm des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt.“

Das Resultat der chemischen Prüfung wird nachfolgen.

Obducenten gaben hierauf ihr Gutachten dahin ab:

1) dass denatus am Brande der Speiseröhre und des Magens gestorben sei;

2) dass diese nothwendig tödtliche Krankheit durch den Genuss einer ätzenden Säure entstanden sei;

3) dass die drei Fragen des §. 169 der Criminal-Ordnung auf den Fall, da eine eigentliche Verletzung nicht vorliegt, keine Anwendung finden.

v. g. u.[22]

Casper. Lüdke.

a. u. s.[23]

Kolk. Böttcher.

Zur

Hutmacher Schmidt’schen

Obductions-Sache.

II. Chemischer Bericht.

Einem Königl. etc. Stadtgericht zu Charlottenburg berichten wir im Nachfolgenden ergebenst über das Resultat der von uns angestellten chemischen Untersuchung in der nebenbezeichneten Obductions-Sache.

Behufs Untersuchung ihres Inhaltes waren dem mitunterzeichneten Physicus zwei Töpfe zugestellt worden, welche mit Papier überbunden und versiegelt waren. Der eine war bezeichnet:

„Hierin befindet sich der Mageninhalt des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt aus Charlottenburg.

Charlottenburg, den 13. December 18—.

Kolk. Böttcher.“

der andere:

„Hierin befindet sich die Speiseröhre, der Magen und der Zwölffingerdarm des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt aus Charlottenburg.

Charlottenburg, den 13. December 18—.

Kolk. Böttcher.“

Das Siegel war ein Gerichtssiegel.

Nachdem dies als unverletzt anerkannt war, wurden die Gefässe eröffnet, und der Inhalt beider Töpfe herausgenommen.

In dem erst benannten, welchen wir mit A. bezeichnen, war eine schwarzbraune, dicke, mit zusammengeballten Stücken gemischte Flüssigkeit. Auf ein Filtrum gebracht, schied sich nur eine geringe Menge einer klaren etwas gelbgefärbten Flüssigkeit ab, welche stark sauer gegen blaues Lacmuspapier reagirte, mit salpetersaurem Baryt einen nicht sehr bedeutenden, in verdünnter Salpetersäure unauflöslichen, und mit essigsaurem Bleioxyd gleichfalls einen solchen Niederschlag erzeugte.

Es wurde demnächst ein Theil der schwarzbraunen Flüssigkeit in eine porzellanene Schale gegossen, derselben eine Drachme Salpetersäure hinzugethan, während einer Viertelstunde damit gekocht, und dann filtrirt.

Die abfiltrirte Flüssigkeit war weingelb, klar und verhielt sich gegen Reagentien, wie folgt:

1) Schwefelwasserstoffwasser erzeugte keinen Niederschlag weder in der sauren, noch in der neutralen Flüssigkeit, und wurde überhaupt nicht verändert.

2) Schwefelwasserstoff-Ammoniak wurde dunkelgrün gefärbt; nach dem Erwärmen setzte sich ein flockiger schwarzer Niederschlag ab.

3) Chlorbaryum und salpetersaurer Baryt gaben einen reichlichen, in überschüssiger Salpetersäure unauflöslichen Niederschlag.

4) Essigsaures Bleioxyd erzeugte einen bedeutenden Niederschlag, der in verdünnter Salpetersäure sich nicht auflöste.

5) Salpetersaures Silberoxyd erzeugte eine opalisirende Färbung, ein Niederschlag bildete sich nicht.

6) Schwefelsaures Kupferoxyd zu der neutralen Flüssigkeit hinzugesetzt blieb unverändert. Bei einem Ueberschuss von Ammoniak und durch Hinzugiessen von Alcohol bildete sich ein reichlicher blauer crystallinischer Niederschlag.

7) Kalkwasser wurde schwach getrübt.

8) Aetzerde und kohlensaure Alkalien veränderten die Flüssigkeit gar nicht.

9) Kaliumeisencyanür zu der neutralen Flüssigkeit hinzugesetzt, erzeugte einen hellblauen Niederschlag.

Da durch diese Reagentien ad 3), 4) und 6) die Gegenwart der Schwefelsäure nachgewiesen war, so wurden die Substanzen, welche in dem anderen Topfe eingeschlossen waren, die wir mit B. bezeichnen, der Untersuchung unterworfen.

Der darunter befindliche Magen war kaum erkenntlich, indem die Wände desselben ganz schwarz, wie verkohlt waren; die Speiseröhre hatte das Ansehen, als ob dieselbe der Länge nach gefurcht sei.

Die sämmtlichen Substanzen wurden demnächst mit einem Messer zerschnitten, in eine porzellanene Schale gethan, mit destillirtem Wasser, dem eine halbe Unze verdünnter Salpetersäure hinzugesetzt war, übergossen und auf einer Spirituslampe eine Viertelstunde hindurch gekocht. Nach dem Kochen wurden die festen Theile mittelst eines Colatoriums von der Flüssigkeit getrennt, und letztere auf ein Filtrum gebracht. Die abfiltrirte klare weingelbe Flüssigkeit wurde, wie die in dem Topfe A. enthalten gewesene, mit den oben angegebenen Reagentien geprüft, welche sich gegen dieselbe eben so, wie bereits angeführt, verhielten, nur dass die Reaction ad 3), 4) und 6) noch bedeutendere Niederschläge erzeugten.

Um nunmehr die Ueberzeugung zu erhalten, ob die ermittelte Schwefelsäure im freien Zustande vorhanden sei, wurden vier Unzen der letzteren Flüssigkeit, welche im Ganzen 20 Unzen wog, in eine glühende Retorte gegossen, und einer Destillation bis zur Trockene unterworfen. Das übergegangene Destillat war gelblich gefärbt, reagirte gegen Lacmuspapier stark sauer, hatte einen scharfen, stechenden Geruch. Salpetersaurer Baryt und essigsaures Bleioxyd erzeugten einen bedeutenden, in verdünnter Salpetersäure unauflöslichen Niederschlag. Durch Schwefelwasserstoffwasser erzeugte sich ein milchichtweisser Niederschlag von ausgeschiedenem Schwefel.

Hierdurch war nun die Gegenwart der Schwefelsäure in ungebundenem Zustande nachgewiesen.

Um nun noch zu ermitteln, wie viel Schwefelsäure wohl in den untersuchten Substanzen enthalten sei, obgleich das Resultat keinen sicheren Anhaltspunkt über die wirklich verschluckte Säure gab, da ein Theil derselben durch Erbrechen, welches dem Tode vorangegangen war, entfernt worden ist, wurde zu 4 Unzen der Flüssigkeit, die 20 Unzen gewogen hatte, so lange Chlorbaryum hinzugegossen, als noch ein Niederschlag sich bildete. Dieser wurde auf einem Filtrum gesammelt, mit destillirtem Wasser, dem etwas Salpetersäure zugesetzt war, sorgfältig ausgewaschen, getrocknet, und dann in einem Platintiegel geglüht. Der hierdurch erhaltene schwefelsaure Baryt wog 36 Gran; es wären also aus den 20 Unzen 180 Gran gewonnen worden, welche gleich sind 77,26 Gran concentrirter Schwefelsäure.

Die Untersuchung hat also nachgewiesen, dass in den Substanzen 1 Drachme 17 1⁄4 Gran freier Schwefelsäure enthalten waren.

Berlin, den 29. December 18—.

Casper. C. F. Baerwald.

Notes in this chapter

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings