Note 10 — Das System der erworbenen Rechte.
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Unter Naturrecht oder Vernunftrecht versteht man die Gesamtheit derjenigen Rechtsgrundsätze, die durch die philosophische Untersuchung vom Begriff und Wesen des Rechts und der Rechtsverhältnisse gewonnen werden und als den Menschen sozusagen angeborenes, ihr natürliches Recht gelten sollen. Es werden daher vielfach Rechtsphilosophie und Naturrecht als Gleiches bezeichnende Begriffe gebraucht.