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Entstehung des Deutschen Königthums

Note 104 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.

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Für die Erklärung von c. 13. ist der Begriff entscheidend, den man dem Worte princeps beilegt. Nimmt man dignatio gleich dignitas, so kann man die folgenden Worte: ceteris robustioribus ac jam pridem probatis unmöglich dahin verstehen, daß der vornehme Knabe als College sich den ältern Fürsten anreihe, da in diesem Falle der weitere Satz: nec rubor est, inter comites adspici, völlig unvermittelt und zusammenhanglos einträte, während er dem Wortlaute nach nur eine Erläuterung des vorher ausgesprochenen Gedankens sein kann. Es bleibt dann nur die Auffassung möglich: die principes adolescentuli werden Gefolgsleute der ältern Fürsten, was für sie keine Schande ist – und diese ist absolut unstatthaft, wenn man mit Cäsar und Beda die Fürsten für die principes et iudices pagorum, für obrigkeitliche Behörden hält. Denn deren Wirksamkeit ist, denke ich, ganz und gar unverträglich mit der in c. 13 und 14 geschilderten Stellung eines Gefolgsmannes. Wer also dignatio oben im intransitiven Sinne nimmt, ist gezwungen, mit Baumstark die principes lediglich für vornehme, durch kein Amt ausgezeichnete, Edelleute zu halten. Ein solcher aber ist der durch insignis nobilitas hervorragende adolescentulus schon durch seine Geburt; der taciteische Satz würde dann den tiefsinnigen Inhalt gewinnen, daß erlauchter Adel auch dem Knaben erlauchten Adel beilege. Ist aber der Princeps ein Beamter, so kann unmöglich so schlechtweg gesagt werden, daß erlauchter Adel auch einem Knaben das Amt eines Fürsten zuweise, ihn bei der Wehrhaftmachung auch zum Fürsten mache. Es könnte höchstens heißen, daß er ihm Anrecht darauf verleihe, wenn gerade eine Stelle vacant sei. Alle diese Schwierigkeiten verschwinden, sobald man dignatio (wie c. 26) im transitiven Sinne nimmt. Der erlauchte Adel weist auch dem Knaben die Achtung des Fürsten zu – daß assignare sonst gewöhnlich bei der Zutheilung eines materiellen Besitzes gebraucht wird, scheint mir, vollends in der taciteischen immer colorirenden, immer etwas aufgebauschten Schreibweise, ohne alles Gewicht. Zu ceteris ist dann aus dem Schlußworte des Satzes comitibus zu ergänzen, was keine Schwierigkeit macht, wann man nur nicht die Worte nec rubor u. s. w. durch eine willkürliche Interpunction von dem vorausgehenden Satztheil abtrennt.

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