← Table of contents
Entstehung des Deutschen Königthums

Note 91 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.

Reading edition

Woringen S. 81. Das bairische Gesetz folgt in Tit. 2, 16 dem westgothischen 2, 25, bei diesem ist die Aufnahme einer ungermanischen Bestimmung nur dem allgemeinen Charakter der Gerichtsverfassung gemäß.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings