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Entstehung des Deutschen Königthums

Note 90 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.

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Waitz, das alte Recht S. 212 erklärt die obige Ausführung für falsch, denn die Gemeinde besäße Beides, Tuom und Bann, sie hätte aber den Bann dem Fürsten übertragen. Leider fehlt es hier wie so oft bei seinen Aussprüchen, an jeder Spur eines Quellenbelegs.

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