Note 88 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.
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Eben dies thut er sehr bestimmt, wo er das Wort comites für verschiedene Personen verwendet; er sagt, daß die comites, die im Gerichte den Princeps umstehen, ihm consilium et auctoritas sind, daß aber die comites, die sein Gefolge bilden, als junge Krieger bei ihm Ruhm und Beute suchen. Er kennt also zwei Arten von comites aber nur eine Art von Principes.