Note 74 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.
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Daß jede andere Interpretation der vollkommen deutlichen Stelle den Sinn des Autors nach willkürlich vorgefaßten Meinungen verfälscht, hat Erhard, germanische Staatenbildung S. 37 evident nachgewiesen. Daß ferner Centena auch in der merovingischen Zeit für eine aus der Hundertschaft ausgewählte Schaar vorkommt, hat Sohm R. u. V. G. Seite 182 ff. in einer, wie mir scheint überzeugenden Weise dargethan.