Note 160 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten. (continued 3)
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Habitum repararet virilem; es ist deutlich die Wehrhaftmachung gemeint, für die wir nach Germ. c. 13 bei der insignis nobilitas der Amaler das 12. oder 15. Lebensjahr des Jünglings vermuthen dürfen.