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Entstehung des Deutschen Königthums

Note 171 — Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten. (continued 3)

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Dahn, Könige II, 3 schwächt die Stelle willkürlich ab; sie sage nur, daß die Adelsgeschlechter sich »nicht eben« geringer denn die königlichen dünken, beweise aber nicht eine fürstliche Stellung des Hegemon. Wäre dem so, dann hätte der Hegemon sich einer trockenen Abfertigung durch Gelimer ausgesetzt, daß der kaiserliche Dienst für einen gewöhnlichen Baron gut genug sein möge, aber nicht für ihn, den König. Wenn Dahn weiter meint, daß das Volkskönigthum überall – abgesehen von dem Norden und den Gothen – gleichzeitige Unterkönige ausschlösse, so ist dagegen zu bemerken, daß wir über Ober- und Unterkönige eben nur bei gothischen und nordischen Stämmen etwas erfahren, und wie das Verhältniß bei den Westgermanen stand, überhaupt nicht wissen.

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