Note 51 — Erster Abschnitt. Die Geschlechtsverfassung.
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Es ist völlig willkürlich, wenn Waitz S. 134 läugnet, daß das Gesetz diese Fälle mitumfasse. Die weiterhin gebrauchten Worte adsedere, admigrare, meint er, sprächen dagegen; als wenn der im Gesetz ganz allgemein gefaßte Ausdruck, es wolle sich jemand in einer Villa niederlassen, oder in eine Villa einwandern, nicht im Falle des Ankaufs gebraucht werden könne. Wird nachher der Fremde ausgewiesen, so versteht sich der Verlust der Hufe von selbst, und daß er dazu noch einbüßt quod ibidem laboravit, ist nur eine Schärfung des Verhältnisses.